Betrieb von Druckanlagen nach Druckgerätegesetz

Der Bereich Druckgeräte der TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich beschäftigt sich mit den klassischen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Bau, der Inbetriebnahme und dem Betrieb bzw. der Reparatur von Druckgeräten.

Das Druckgerätegesetz (BGBl I Nr. 161/2015) regelt die Sicherheit von unter Druck stehenden Geräten, dies sind

Betriebssicherheitsverordnung Druckanlagen
  • Druckbehälter
  • Dampfkessel
  • Rohrleitungen
  • Versandbehälter

Das Druckgerätegesetz bzw. die Druckgeräterichtlinie ((2014/68/EU) regeln Entwurf, Bau, erstmalige Prüfung und Inverkehrbringen von Druckgeräten. TÜV SÜD bietet auf diesem Gebiet als akkreditierte Inspektionsstelle und Benannte Stelle mit der Kennnummer 0531 folgende Dienstleistungen an:

  • Entwurfsprüfungen
  • Risikobewertungen und Bewertung der Schutzsysteme
  • Abnahmen und Druckprüfungen
  • Bewertung von Baugruppen und Anlagen
  • Zertifizierung von QS-Systemen gem. Druckgeräterichtlinie
  • Zertifizierung von Werkstoffherstellern gem. AD W0 bzw. gem. Druckgeräterichtlinie
  • Zertifizierung von Schweißverfahren und Schweißpersonal
  • Schulungen zum Thema Druckgeräterichtlinie

Sie haben Fragen zu Druckgerätegesetz und Druckgeräterichtlinie?

Wenden Sie sich [email protected]

Weiters regelt das Druckgerätegesetz bzw. die Druckgeräteüberwachungsverordnung Betrieb und Überwachung von Druckbehältern, Dampfkesseln und Rohrleitungen. TÜV SÜD bietet auf diesem Gebiet als akkreditierte Inspektionsstelle folgende Dienstleistungen an:

  • Erste Betriebsprüfungen bei Inbetriebnahme
  • Betriebsprüfungen nach Standortwechseln oder längeren Außerbetriebnahmen
  • Äußere Untersuchungen
  • Innere Untersuchungen
  • Druck- und Dichtheitsprüfungen
  • Gefahrenanalysen und Risikobewertungen
  • Bewertung und Prüfung der Schutzsysteme
  • Ausbildung von sachkundigen Personen
  • Schulungen zum Thema Druckgeräteüberwachungsverordnung

Die Belange der Versandbehälter (Flaschen, Flaschenbündel, Tanks und sonstige Gefäße) sind in der Versandbehälterverordnung bzw. der ortsbeweglichen Druckgeräteverordnung geregelt. Prüfung und Überwachung von Versandbehältern werden von der akkreditierten Inspektionsstelle bzw. Benannten Stelle des TÜV SÜD durchgeführt.

Die gesetzlich geforderten Prüfungen im Zusammenhang mit Reparaturen an Druckgeräten sowie die Qualifizierung von Betrieben, die Reparaturen an Druckgeräten durchführen, werden durch die akkreditierte Inspektionsstelle des TÜV SÜD durchgeführt.

Wissenswert

Schallemissionsprüfung
News

Schallemissions- prüfung

Sparen Sie Zeit und Geld. Alle Vorteile auf einen Blick.

Jetzt informieren

Vorbereitung auf die Druckbehälterprüfung
News

Wie bereitet man die Druckbehälterprüfung vor?

Alle To Do's einfach erklärt.

Jetzt Videos ansehen

Netinform

netinform

Der zentrale Ort für die digitale Organisation Ihrer Anlagenprüfung.

Next steps

WORLDWIDE

Germany

German