Der Bereich Druckgeräte der TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich beschäftigt sich mit den klassischen Fragestellungen im Zusammenhang mit dem Bau, der Inbetriebnahme und dem Betrieb bzw. der Reparatur von Druckgeräten.
Das Druckgerätegesetz bzw. die Druckgeräterichtlinie ((2014/68/EU) regeln Entwurf, Bau, erstmalige Prüfung und Inverkehrbringen von Druckgeräten. TÜV SÜD bietet auf diesem Gebiet als akkreditierte Inspektionsstelle und Benannte Stelle mit der Kennnummer 0531 folgende Dienstleistungen an:
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Weiters regelt das Druckgerätegesetz bzw. die Druckgeräteüberwachungsverordnung Betrieb und Überwachung von Druckbehältern, Dampfkesseln und Rohrleitungen. TÜV SÜD bietet auf diesem Gebiet als akkreditierte Inspektionsstelle folgende Dienstleistungen an:
Die Belange der Versandbehälter (Flaschen, Flaschenbündel, Tanks und sonstige Gefäße) sind in der Versandbehälterverordnung bzw. der ortsbeweglichen Druckgeräteverordnung geregelt. Prüfung und Überwachung von Versandbehältern werden von der akkreditierten Inspektionsstelle bzw. Benannten Stelle des TÜV SÜD durchgeführt.
Die gesetzlich geforderten Prüfungen im Zusammenhang mit Reparaturen an Druckgeräten sowie die Qualifizierung von Betrieben, die Reparaturen an Druckgeräten durchführen, werden durch die akkreditierte Inspektionsstelle des TÜV SÜD durchgeführt.