Hubarbeitsbühne / Regalbediengerät / Auslegerkran
Hubarbeitsbühne / Regalbediengerät / Auslegerkran
Für alle Hebezeuge und Krane muss nach der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vor deren Inbetriebnahme eine Konformitätserklärung vorliegen. Diese wird durch das Anbringen einer CE-Kennzeichnung bestätigt. Verantwortlich ist der Hersteller oder sein in der EG niedergelassener Bevollmächtigter. In besonderen Fällen kann dies aber auch der Betreiber sein.
Mit TÜV SÜD sind Sie gut beraten: Wir stehen Ihnen als akkreditierte und notifizierte Stelle bei allen Fragen im Zusammenhang mit den Konformitätsbewertungsverfahren der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG oder allen anderen technischen Problemen als Partner zur Seite.
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