Aufzüge & Fahrtreppen für Hersteller

Minimieren Sie Mängel, Störungen oder Ausfälle Ihrer Aufzugsanlage

Minimieren Sie Mängel, Störungen oder Ausfälle Ihrer Aufzugsanlage

Eine baubegleitende Qualitätssicherung für Aufzugsanlagen und Fahrtreppen hilft Bauherren und Bauträgern bei der Einhaltung aller einschlägigen Qualitätsstandards und auftragsrelevanter Spezifikationen. Aber auch als Betreiber sind Sie für die Sicherheit von Aufzügen und Fahrtreppen zuständig.

TÜV SÜD bietet rechtliche und unterstützende Aufzug-Serviceleistungen für Hersteller und Betreiber.

  • Baumusterprüfung von Fahrschachttüren nach EN 81-58

    Die europäische Norm EN 81-58 gibt vor, wie die Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren in europäischen Ländern zu erfolgen hat. Darüber hinaus beschreibt sie ein Klassifizierungssystem für Fahrschachttüren.

    Je nach Gebäudeklasse ist es möglich Fahrschachttüren der Klassen E30, E60 und E90 nach EN 81-58:2003 einzusetzen – neben den mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung gefertigten Fahrschachttüren.

    Bei einer Abweichung von der harmonisierten Norm EN 81-58:2003 bedarf es einer Konformitätsbewertung durch eine Benannte Stelle.

    Baumusterprüfung von Fahrschachttüren nach EN 81-58 – Leistungen im Detail:

    • Ausstellen der Baumusterprüfbescheinigung (Zusammenfassung der Prüfberichte über die Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit nach EN 81-58 unter Einbeziehung von Stellungnahmen eines Brandinstituts)
    • Produktionskontrolle von Fahrschachttüren

    Baumusterprüfung von Fahrschachttüren nach EN 81-58 – davon profitieren Sie:

    • Vereinheitlichung und Reduzierung der Dokumentation
    • Die erfolgte Produktionskontrolle sichert die Qualität
    • Hohe Akzeptanz unserer Berichte und Zertifikate aufgrund der ausgezeichneten Reputation der Marke TÜV SÜD
  • Baumusterprüfung von Systemen gegen unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs nach EN 81, A 3

    Durch die Erweiterung A3 der EN 81-1, EN 81-2 bzw. der EN 81-20 wurde das Sicherheitsniveau von Aufzügen erhöht. Die UCM-Systeme (Systeme gegen unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs) wurden in die Liste der baumusterprüfpflichtigen Sicherheitsbauteile der Richtlinie 2014/33/EU, Anhang III aufgenommen.

    Funktion des UCM-Systems:

    Sollte z. B. der Fahrkorb bei geöffneter Tür aufgrund eines Fehlers die Haltestelle verlassen, muss dieser spätestens nach 1,20 m zum Halten kommen und festgehalten werden. Dieses System muss durch eine Notifizierte Stelle geprüft und zertifiziert werden

    Die Baumusterprüfung von UCM-Systemen von TÜV SÜD umfasst folgende Leistungen:

    • Prüfung der eingereichten technischen Unterlagen (u. a. Risikobeurteilung, zeichnerische Unterlagen usw.)
    • Prüfung, ob das Sicherheitsbauteil / System den ein gereichten Unterlagen und den Normenvorgaben entspricht
    • Durchführung der erforderlichen Versuche gemäß EN 81-50, Abschnitt 5.7
    • Nach positivem Abschluss: Ausstellen des Prüfberichts und der EU-Baumusterprüfbescheinigung nach RL 2014/33/EU aus.

    EU-Baumusterprüfung von UCM-Systemen (RL 2014/33/EU) - davon profitieren Sie:

    • Sie bauen auf Kompetenz: Als unabhängige Sachverständigenorganisation und Notifizierte Stelle nach Aufzugsrichtlinie sind wir bestens mit dem Stand der Technik und den rechtlichen Vorgaben vertraut.
    • Sie schaffen Vertrauen: Die ausgezeichnete Reputation der Marke TÜV SÜD sichert Ihnen die hohe Akzeptanz unserer Berichte und Zertifikate.
  • EG-Baumusterprüfung von Aufzügen und Musteraufzügen nach Aufzugsrichtlinie

    Bei unkonventionellen Aufzugskonstruktionen bietet sich die EU-Baumusterprüfung von Aufzügen und Musteraufzügen nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, Anhang IV (Modul B) an. Durch sie erübrigt sich die aufwendige Einzelprüfung nach Anhang VIII. Es ist nur noch eine Endabnahme nach Anhang V erforderlich.

    Die Baumusterprüfung von Aufzügen und Musteraufzügen umfasst die Prüfung der gesamten Aufzugskonstruktion, einschließlich des Zusammenwirkens der eingebauten Sicherheitsbauteile. Zudem erfolgt die Überprüfung der vom Montagebetrieb erstellten Gefahrenanalyse / Risikobeurteilung auf Einhaltung der wesentlichen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen des Anhangs I der RL 2014/33/EU. Grundlage der Bewertung ist das von den harmonisierten Normen vorgegebenen Sicherheitsniveau.

    EU-Baumusterprüfung nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU - unsere Leistungen:

    • Prüfung der eingereichten technischen Dokumentation (u. a. Gefahrenanalyse, Beschreibung des Aufzugs, Zulassungszeichnung, Liste der Sicherheitsbauteile etc.)
    • Prüfung, ob der Aufzug / Musteraufzug den eingereichten Unterlagen entspricht
    • Durchführung der erforderlichen Kontrollen und Versuche am Aufzug/Musteraufzug

    Nach positivem Abschluss wird ein ausführlicher Prüfbericht für den Montagebetrieb erstellt. Aufgrund dieses Prüfberichts stellt die Zertifizierungsstelle für Produkte der Fördertechnik eine EU-Baumusterprüfbescheinigung aus.

    EU-Baumusterprüfung von Musteraufzügen und Aufzügen nach RL 2014/33/EU - davon profitieren Sie:

    • Sie gewinnen Zeit und sparen Aufwand: Das Inverkehrbringen eines Aufzuges mit EU-Baumusterprüfbescheinigung nach RL 2014/33/EU, Anhang IV ist aufgrund der durchgeführten Baumusterprüfung vereinfacht. 
    • Sie erhöhen die Effizienz: Die Einzelprüfungen werden durch eine Endabnahme nach Anhang V der Aufzugsrichtlinie ersetzt, da die Konstruktion des Aufzugs bereits bei der Baumusterprüfung vollständig beurteilt wurde. Dies schlägt sich finanziell besonders bei größeren Serien positiv nieder.
    • Sie schaffen Vertrauen: Die ausgezeichnete Reputation der Marke TÜV SÜD sichert Ihnen die hohe Akzeptanz unserer Berichte und Zertifikate.
  • EG-Baumusterprüfung von Sicherheitsbauteilen nach Aufzugsrichtlinie

    Ihr Zugang zum europäischen Markt: EU-Baumusterprüfung von Sicherheitsbauteilen nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU

    Sicherheitsbauteile eines Aufzugs dürfen in Europa nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie mit der CE-Kennzeichnung versehen und von einer EU-Konformitätserklärung begleitet sind. Die Grundlage für das Anbringen der CE-Kennzeichnung bildet die EU-Baumusterprüfung des Sicherheitsbauteils und die darauf folgende Produktionskontrolle (Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU).

    Die Experten von TÜV SÜD sorgen dafür, dass Sie die Voraussetzungen für die CE-Kennzeichnung erbringen:

    • Prüfung der von Ihnen eingereichten technischen Unterlagen (u. a. Gefahrenanalyse, zeichnerische Unterlagen etc.)
    • Prüfung, ob das Sicherheitsbauteil den eingereichten Unterlagen entspricht
    • Durchführung der erforderlichen Kontrollen und Versuche (nach EN 81-1/2, Anhänge F.1 bis F.7 bzw. EN 81-50, Ziffer 5.2 - 5.9)

    Nach positivem Abschluss der EU-Baumusterprüfung wird ein ausführlicher Prüfbericht für den Hersteller des Sicherheitsbauteils erstellt. Aufgrund dieses Prüfberichts stellt die akkreditierte Zertifizierungsstelle für Produkte der Fördertechnik eine EU-Baumusterprüfbescheinigung für das Sicherheitsbauteil aus.

    EU-Baumusterprüfung von Sicherheitsbauteilen für Aufzüge - davon profitieren Sie:

    • Sie haben einen qualifizierten Partner.
    • Sie setzen auf Kompetenz und Erfahrung.
    • Die ausgezeichnete Reputation der Marke TÜV SÜD sichert Ihnen die hohe Akzeptanz unserer Berichte und Zertifikate.
  • Energieeffiziente Aufzugsanlagen

    Einsparpotenziale aufdecken, Kosten sparen - lassen Sie die Energieeffizienz Ihrer Aufzüge zertifizieren

    Wir, die Experten von TÜV SÜD, unterstützen Sie bei der Klassifizierung Ihrer Aufzugsanlage. Sie erhalten ein Zertifikat, das für Ihre Anlage die jeweilige Energieeffizienzklasse ausweist:

    • Betreiber von Aufzügen bekommen mit der Zertifizierung ein Mittel zur Hand, um den Energiebedarf Ihrer Aufzüge richtig einzuschätzen: Energieeinsparpotenziale werden erkannt, Kosten lassen sich reduzieren.

    Wir beraten Sie gerne persönlich! Schicken Sie uns Ihre Anfrage an [email protected]

  • Inverkehrbringen von Aufzügen nach Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

    Die Vorgaben der MRL 2006/42/EG rechtskonform umsetzen

    Die Maschinenrichtline (MRL) 2006/42/EGfordert für alle Maschinen ein gleichwertig hohes Sicherheitsniveau. Dieses muss selbst
    im Hinblick auf eine vorhersehbare Fehlanwendung der Maschine erfüllt sein. Neben Maschinen wie Hebezeugenund Fahrzeughebebühnenfallen auch alle Aufzugsanlagenmit Personenbeförderung und einer Nenngeschwindigkeit bis einschl. 0,15 m/s unter die MRL.

    Alle Aufzugsanlagen, die in den Geltungsbereich der MRL fallen, müssen ein festgelegtes Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Dazu zählen auch solche, die ausschließlich zur Güterbeförderung bestimmt sind.

    Unsere Experten stehen Ihnen kompetent bei der rechtskonformen Umsetzung der Vorgaben der MRL 2006/42/EG zur Seite durch:

    • Freiwillige Konformitätsprüfungen an Hebezeugen, die nicht im Anh. IV, MRL aufgelistet sind
    • EG-Baumusterprüfungen nach Anh. IX, MRL an Maschinen nach Anh. IV, Nr. 16 und Nr. 17 (Fahrzeug hebebühnen und Maschinen zum Heben von Personen)

    Konformitätsprüfung zum Inverkehrbringen von Maschinen - davon profitieren Sie:

    • Sie haben Zugriff auf erstklassiges Know-how und profitieren von unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Fördertechnik und dem Inverkehrbringen von Maschinen und Aufzügen.
    • Sie bekommen Rechtssicherheit, denn durch die intensive Mitarbeit unserer Experten bei der Erstellung europäischer Richtlinien und Normen sind wir bestens mit dem Stand der Technik und den gesetzlichen Vorgaben vertraut.

    TÜV SÜD ist nach MRL 2006/42/EG akkreditiert.

  • Maschinenrichtlinie für Fahrtreppen / Fahrsteige

    Korrekte Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

    Fahrtreppen und Fahrsteige unterliegen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Den "Stand der Technik" stellt die europäische Norm EN 115-1:2008 dar.

    TÜV SÜD ist anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle und unterstützt Sie – als Hersteller oder Betreiber von Fahrtreppen und Fahrsteigen – vom Konformitätsbewertungsverfahren bis hin zum sicheren und wirtschaftlichen Betrieb im Alltag.

    Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bei Fahrsteigen und Fahrtreppen - unsere Leistungen:

    • Prüfung vor Inbetriebnahme
    • Wiederkehrende Prüfungen
    • Begutachtungen jeglicher Art (Zustandsgutachten, Gerichtsgutachten etc.)
    • Prüfungen nach Schadensfällen
    • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
    • Hilfestellung bei der Risikobeurteilung
    • Beurteilung des Wartungszustandes
    • Schulungen für Ihr Personal

    Unterstützung bei der Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG an Fahrsteigen und Fahrtreppen - davon profitieren Sie:

    • Sie setzen auf Kompetenz und Erfahrung.
    • Sie bekommen Planungssicherheit.
    • Sie erhöhen die Betriebssicherheit.
    • Sie verbessern die Verfügbarkeit Ihrer Anlagen.
    • Sie reduzieren Ihren Verwaltungsaufwand und schaffen Rechtssicherheit, denn die Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen erfolgt automatisch in netDocX, Ihrem elektronischen Prüfbuch von TÜV SÜD.
  • Barrierefreie Aufzüge

    Sichere Beförderung gehbehinderter Personen

    Bei Behindertenaufzügen im privaten und öffentlichen Bereich handelt es sich um Schräg- oder Senkrechtaufzüge mit einer Plattform, einem Sitz oder einer nicht geschlossenen Kabine.

    Die Experten von TÜV SÜD informieren Sie zu Vor- und Nachteilen und prüfen Ihre Anlagen!

    Davon profitieren Sie:

    • Geringere Anschaffungskosten im Vergleich zu Personenaufzügen
    • Variationsmöglichkeiten beim Einbau in bestehende Gebäude
  • Zertifizierung von QM-Systemen nach Aufzugsrichtlinie

    Kennen Sie die Vorteile einer Zertifizierung Ihres QS-Systems nach Aufzugsrichtlinie?

    Für das Inverkehrbringen eines Aufzuges sieht das Konformitätsbewertungsverfahren nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU vor, dass ein Montagebetrieb ein umfassendes QS-System nach Anhang XI (Modul H1) einführen kann. Nach der Zertifizierung dieses QS-Systems durch eine Notifizierte Stelle kann der Montagebetrieb die danach entworfenen Aufzüge in Verkehr bringen.

    Jährliche Audits stellen sicher, dass die Anforderungen der Richtlinie bei allen nach diesem Verfahren in Verkehr gebrachten Aufzügen eingehalten werden.

    TÜV SÜD ist Notifizierte Stelle nach Aufzugsrichtlinie und bietet Ihnen:

    • Prüfung der Dokumentation des Qualitätssicherungssystems des Montagebetriebs / Herstellers eines Sicherheitsbauteils
    • Überprüfung der Wirksamkeit des Qualitätssicherungssystems
    • Prüfung des Entwurfs nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, Anhang XI einer von der harmonisierten Norm abweichenden Aufzugskonstruktion (EU-Entwurfsprüfung)
    • Ausstellung einer EU-Entwurfsprüfbescheinigung durch die Zertifizierungsstelle für Aufzüge und Sicherheitsbauteile
    • Nach positivem Abschluss der Prüfung des Qualitätssicherungssystems erhalten Sie einen ausführlichen Bericht, auf dessen Grundlage die Zertifizierungsstelle für Qualitätssicherungssysteme ein Zertifikat ausstellt.

    Zertifizierung von QS-Systemen nach Aufzugsrichtlinie - davon profitieren Sie:

    • Sie sparen Zeit, denn nach der Zertifizierung des umfassenden QS-Systems (Modul H1) durch eine Notifizierte Stelle kann der Montagebetrieb die nach diesem QS-System entworfenen Aufzüge in Verkehr bringen.
    • Eine Prüfung dieser Aufzüge vor Ort durch eine Notifizierte Stelle entfällt.

    TÜV SÜD ist zugelassen für die Zertifizierung von QS-Systemen nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU Anhang VI, VII, X, XI und XII sowie für die bei Abweichung von der harmonisierten Norm notwendige EU-Entwurfsprüfung.

    Details zu den Prüfzeichen nach der Aufzugsrichtinie:

    Geltungsbereich
    Dieses Prüfzeichen wird vergeben für die Prüfung und Zertifizierung von QM-Systemen bei Montagebetrieben und Herstellern von Sicherheitsbauteilen im Geltungsbereich der Richtlinie 2014/33/EU über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge. Abhängig vom gewählten Konformitätsbewertungsverfahren nach Kapitel III der Richtlinie ist eine Zertifizierung der produktbezogenen Qualitätssicherung, der produktionsbezogenen Qualitätssicherung oder der umfassenden Qualitätssicherung möglich.

    Prüfgrundlage

    Richtlinie 2014/33/EU über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge. Der für die Prüfung und Zertifizierung relevante Anhang der Richtlinie ist auf dem Prüfzeichen genannt. Die Richtlinie ist auf der Internet-Seite der EU-Kommission veröffentlicht.

    Sofern zusätzlich die Anforderungen der EN 13015 als Prüfgrundlage herangezogen wurden, kann diese Prüfgrundlage zusätzlich aufgenommen werden.

    Sofern das Qualitätssicherungssystem zusätzlich die Anforderungen der EN ISO 9001 erfüllt, kann diese Prüfgrundlage zusätzlich aufgenommen werden.

    Relevante Normen und Vorschriften:

    • EN 13015: "Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen – Regeln für Instandhaltungsanweisungen". Diese Norm legt alle Elemente für die Erstellung der Instandhaltungsanweisungen nach 3.1 fest, welche für neuinstallierte Personenaufzüge, Lastenaufzüge, betretbare Güteraufzüge, Kleingüteraufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige notwendig sind.
    • EN ISO 9001: "Qualitätsmanagementsysteme – Anforderungen". Die in dieser Internationalen Norm festgelegten Anforderungen an ein Qualitätsmanagementsystem können die Anforderungen an Produkte und Dienstleistungen ergänzen. Die Einführung eines Qualitätsmanagementsystems ist eine strategische Entscheidung einer Organisation, die helfen kann, ihre Gesamtleistung zu steigern und eine gute Basis für nachhaltige Entwicklungsinitiativen bereitstellt.
  • Zertifizierung von QM-Systemen nach EN 13015

    Belegen Sie Ihre Wartungs- und Instandhaltungskompetenz mit einer Zertifizierung nach EN 13015

    Durch die Zertifizierung nach EN 13015 weisen Sie als Wartungsunternehmen gegenüber Betreibern und Versicherern von Aufzugsanlagen nach, dass Sie qualifiziert sind, entsprechend der nationalen Vorschriften des Landes, in dem die Anlage betrieben wird, alle Arbeiten fachgerecht durchzuführen.

    Zertifizierung von QS-Systemen - unsere Leistungen:

    • Allgemeine Informationen zur EN 13015
    • Prüfung der Dokumentation
    • Überprüfung der Wirksamkeit des QS-Systems
    • Überprüfung der Qualifikation des Personals
    • Durchführung der erforderlichen Audits

    Nach Abschluss der Prüfung wird ein ausführlicher Auditbericht erstellt und ein positives Ergebnis durch ein Zertifikat dokumentiert. Ein jährliches Überwachungsaudit stellt sicher, dass die Qualifikation weiterhin vorliegt.

    Zertifiziertes QS-System nach EN 13015 - davon profitieren Sie:

    • Sie setzen Fachkompetenz und Rechtssicherheit: Die Experten von TÜV SÜD verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich Fördertechnik. Aufgrund unserer intensiven Mitarbeit bei der Erstellung Europäischer Normen sind wir bestens mit dem Stand der Technik und den gesetzlichen Vorgaben vertraut.
    • Sie stärken Ihre Marktposition: Bei der Vermarktung Ihrer Dienstleistung hilft Ihnen die Zertifizierung, denn mit der Beauftragung eines nach EN 13015 zertifizierten Wartungsunternehmens kommen Betreiber ihren Pflichten nach.
    • Sie haben einen anerkannten Partner: Die Bekanntheit und ausgezeichnete Reputation unserer Marke sichert Ihnen darüber hinaus die hohe Akzeptanz der Berichte und Zertifikate.

    Details zum Prüfzeichen Instandhaltung von Aufzügen

    Geltungsbereich QS-Instandhaltung

    Nachweis und Aufrechterhaltung der Kompetenz von Unternehmen für Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten für den sicheren und bestimmungsgemäßen Betrieb von Aufzügen und Fahrtreppen.

    Prüfgrundlage

    Anforderungen der EN 13015 "Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen - Regeln für Instandhaltungsanweisungen".
    Nach Abschluss der Prüfung wird ein ausführlicher Auditbericht erstellt und ein positives Ergebnis durch ein Zertifikat dokumentiert. Durch ein jährliches Überwachungsaudit wird die Umsetzung des Qualitätssicherungssystems und das Fortbestehen der Kompetenz überprüft.

    Sofern das Qualitätssicherungssystem zusätzlich die Anforderungen der EN ISO 9001 erfüllt, kann diese Prüfgrundlage zusätzlich aufgenommen werden.

    Relevante Normen und Vorschriften:

    • EN 13015: "Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen —Regeln für Instandhaltungsanweisungen". Diese Norm legt alle Elemente für die Erstellung der Instandhaltungsanweisungen fest, welche für neuinstallierte Personenaufzüge, Lastenaufzüge, betretbare Güteraufzüge, Kleingüteraufzüge, Fahrtreppen und Fahrsteige notwendig sind.

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