Minimieren Sie Mängel, Störungen oder Ausfälle Ihrer Aufzugsanlage
Minimieren Sie Mängel, Störungen oder Ausfälle Ihrer Aufzugsanlage
Eine baubegleitende Qualitätssicherung für Aufzugsanlagen und Fahrtreppen hilft Bauherren und Bauträgern bei der Einhaltung aller einschlägigen Qualitätsstandards und auftragsrelevanter Spezifikationen. Aber auch als Betreiber sind Sie für die Sicherheit von Aufzügen und Fahrtreppen zuständig.
TÜV SÜD bietet rechtliche und unterstützende Aufzug-Serviceleistungen für Hersteller und Betreiber.
Die europäische Norm EN 81-58 gibt vor, wie die Prüfung der Feuerwiderstandsfähigkeit von Fahrschachttüren in europäischen Ländern zu erfolgen hat. Darüber hinaus beschreibt sie ein Klassifizierungssystem für Fahrschachttüren.
Je nach Gebäudeklasse ist es möglich Fahrschachttüren der Klassen E30, E60 und E90 nach EN 81-58:2003 einzusetzen – neben den mit allgemein bauaufsichtlicher Zulassung gefertigten Fahrschachttüren.
Bei einer Abweichung von der harmonisierten Norm EN 81-58:2003 bedarf es einer Konformitätsbewertung durch eine Benannte Stelle.
Durch die Erweiterung A3 der EN 81-1, EN 81-2 bzw. der EN 81-20 wurde das Sicherheitsniveau von Aufzügen erhöht. Die UCM-Systeme (Systeme gegen unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs) wurden in die Liste der baumusterprüfpflichtigen Sicherheitsbauteile der Richtlinie 2014/33/EU, Anhang III aufgenommen.
Sollte z. B. der Fahrkorb bei geöffneter Tür aufgrund eines Fehlers die Haltestelle verlassen, muss dieser spätestens nach 1,20 m zum Halten kommen und festgehalten werden. Dieses System muss durch eine Notifizierte Stelle geprüft und zertifiziert werden
Bei unkonventionellen Aufzugskonstruktionen bietet sich die EU-Baumusterprüfung von Aufzügen und Musteraufzügen nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU, Anhang IV (Modul B) an. Durch sie erübrigt sich die aufwendige Einzelprüfung nach Anhang VIII. Es ist nur noch eine Endabnahme nach Anhang V erforderlich.
Die Baumusterprüfung von Aufzügen und Musteraufzügen umfasst die Prüfung der gesamten Aufzugskonstruktion, einschließlich des Zusammenwirkens der eingebauten Sicherheitsbauteile. Zudem erfolgt die Überprüfung der vom Montagebetrieb erstellten Gefahrenanalyse / Risikobeurteilung auf Einhaltung der wesentlichen Gesundheitsschutz- und Sicherheitsanforderungen des Anhangs I der RL 2014/33/EU. Grundlage der Bewertung ist das von den harmonisierten Normen vorgegebenen Sicherheitsniveau.
Nach positivem Abschluss wird ein ausführlicher Prüfbericht für den Montagebetrieb erstellt. Aufgrund dieses Prüfberichts stellt die Zertifizierungsstelle für Produkte der Fördertechnik eine EU-Baumusterprüfbescheinigung aus.
Sicherheitsbauteile eines Aufzugs dürfen in Europa nur in Verkehr gebracht werden, wenn sie mit der CE-Kennzeichnung versehen und von einer EU-Konformitätserklärung begleitet sind. Die Grundlage für das Anbringen der CE-Kennzeichnung bildet die EU-Baumusterprüfung des Sicherheitsbauteils und die darauf folgende Produktionskontrolle (Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU).
Nach positivem Abschluss der EU-Baumusterprüfung wird ein ausführlicher Prüfbericht für den Hersteller des Sicherheitsbauteils erstellt. Aufgrund dieses Prüfberichts stellt die akkreditierte Zertifizierungsstelle für Produkte der Fördertechnik eine EU-Baumusterprüfbescheinigung für das Sicherheitsbauteil aus.
Wir, die Experten von TÜV SÜD, unterstützen Sie bei der Klassifizierung Ihrer Aufzugsanlage. Sie erhalten ein Zertifikat, das für Ihre Anlage die jeweilige Energieeffizienzklasse ausweist:
Wir beraten Sie gerne persönlich! Schicken Sie uns Ihre Anfrage an [email protected]
Die Maschinenrichtline (MRL) 2006/42/EGfordert für alle Maschinen ein gleichwertig hohes Sicherheitsniveau. Dieses muss selbst
im Hinblick auf eine vorhersehbare Fehlanwendung der Maschine erfüllt sein. Neben Maschinen wie Hebezeugenund Fahrzeughebebühnenfallen auch alle Aufzugsanlagenmit Personenbeförderung und einer Nenngeschwindigkeit bis einschl. 0,15 m/s unter die MRL.
Alle Aufzugsanlagen, die in den Geltungsbereich der MRL fallen, müssen ein festgelegtes Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen. Dazu zählen auch solche, die ausschließlich zur Güterbeförderung bestimmt sind.
TÜV SÜD ist nach MRL 2006/42/EG akkreditiert.
Fahrtreppen und Fahrsteige unterliegen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Den "Stand der Technik" stellt die europäische Norm EN 115-1:2008 dar.
TÜV SÜD ist anerkannte Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstelle und unterstützt Sie – als Hersteller oder Betreiber von Fahrtreppen und Fahrsteigen – vom Konformitätsbewertungsverfahren bis hin zum sicheren und wirtschaftlichen Betrieb im Alltag.
Bei Behindertenaufzügen im privaten und öffentlichen Bereich handelt es sich um Schräg- oder Senkrechtaufzüge mit einer Plattform, einem Sitz oder einer nicht geschlossenen Kabine.
Die Experten von TÜV SÜD informieren Sie zu Vor- und Nachteilen und prüfen Ihre Anlagen!
Für das Inverkehrbringen eines Aufzuges sieht das Konformitätsbewertungsverfahren nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU vor, dass ein Montagebetrieb ein umfassendes QS-System nach Anhang XI (Modul H1) einführen kann. Nach der Zertifizierung dieses QS-Systems durch eine Notifizierte Stelle kann der Montagebetrieb die danach entworfenen Aufzüge in Verkehr bringen.
Jährliche Audits stellen sicher, dass die Anforderungen der Richtlinie bei allen nach diesem Verfahren in Verkehr gebrachten Aufzügen eingehalten werden.
TÜV SÜD ist zugelassen für die Zertifizierung von QS-Systemen nach Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU Anhang VI, VII, X, XI und XII sowie für die bei Abweichung von der harmonisierten Norm notwendige EU-Entwurfsprüfung.
Geltungsbereich
Dieses Prüfzeichen wird vergeben für die Prüfung und Zertifizierung von QM-Systemen bei Montagebetrieben und Herstellern von Sicherheitsbauteilen im Geltungsbereich der Richtlinie 2014/33/EU über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge. Abhängig vom gewählten Konformitätsbewertungsverfahren nach Kapitel III der Richtlinie ist eine Zertifizierung der produktbezogenen Qualitätssicherung, der produktionsbezogenen Qualitätssicherung oder der umfassenden Qualitätssicherung möglich.
Prüfgrundlage
Richtlinie 2014/33/EU über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge. Der für die Prüfung und Zertifizierung relevante Anhang der Richtlinie ist auf dem Prüfzeichen genannt. Die Richtlinie ist auf der Internet-Seite der EU-Kommission veröffentlicht.
Sofern zusätzlich die Anforderungen der EN 13015 als Prüfgrundlage herangezogen wurden, kann diese Prüfgrundlage zusätzlich aufgenommen werden.
Sofern das Qualitätssicherungssystem zusätzlich die Anforderungen der EN ISO 9001 erfüllt, kann diese Prüfgrundlage zusätzlich aufgenommen werden.
Relevante Normen und Vorschriften:
Durch die Zertifizierung nach EN 13015 weisen Sie als Wartungsunternehmen gegenüber Betreibern und Versicherern von Aufzugsanlagen nach, dass Sie qualifiziert sind, entsprechend der nationalen Vorschriften des Landes, in dem die Anlage betrieben wird, alle Arbeiten fachgerecht durchzuführen.
Nach Abschluss der Prüfung wird ein ausführlicher Auditbericht erstellt und ein positives Ergebnis durch ein Zertifikat dokumentiert. Ein jährliches Überwachungsaudit stellt sicher, dass die Qualifikation weiterhin vorliegt.
Geltungsbereich QS-Instandhaltung
Nachweis und Aufrechterhaltung der Kompetenz von Unternehmen für Wartungs- und Instandhaltungstätigkeiten für den sicheren und bestimmungsgemäßen Betrieb von Aufzügen und Fahrtreppen.
Prüfgrundlage
Anforderungen der EN 13015 "Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen - Regeln für Instandhaltungsanweisungen".
Nach Abschluss der Prüfung wird ein ausführlicher Auditbericht erstellt und ein positives Ergebnis durch ein Zertifikat dokumentiert. Durch ein jährliches Überwachungsaudit wird die Umsetzung des Qualitätssicherungssystems und das Fortbestehen der Kompetenz überprüft.
Sofern das Qualitätssicherungssystem zusätzlich die Anforderungen der EN ISO 9001 erfüllt, kann diese Prüfgrundlage zusätzlich aufgenommen werden.
Relevante Normen und Vorschriften: