Minimieren Sie Mängel, Störungen oder Ausfälle Ihrer Aufzugsanlage
Minimieren Sie Mängel, Störungen oder Ausfälle Ihrer Aufzugsanlage
Eine baubegleitende Qualitätssicherung für Aufzugsanlagen und Fahrtreppen hilft Bauherren und Bauträgern bei der Einhaltung aller einschlägigen Qualitätsstandards und auftragsrelevanter Spezifikationen. Aber auch als Betreiber sind Sie für die Sicherheit von Aufzügen und Fahrtreppen zuständig.
TÜV SÜD bietet rechtliche und unterstützende Aufzug-Serviceleistungen für Hersteller und Betreiber.
Die lokale Verordnung zur Aufzugsprüfung bringt für Betreiber von Aufzugsanlagen erweiterte Verantwortlichkeiten und Pflichten mit sich. Neu ist neben dem "Inverkehrbringen nach europäischem Recht" die Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme für alle neuen Aufzugsanlagen. Also auch für Personen- und Lastenaufzüge (Aufzugsrichtlinie). Erst nach bestandener Prüfung darf der Aufzug für die Benutzung freigegeben werden.
Als sichtbares Kennzeichen wird im Fahrkorb eine Prüfplakette angebracht, aus der sich der Monat und das Jahr der nächsten Prüfung ergeben. Zudem muss für jede Neuanlage ein Notfallplan vorliegen. Die Prüfung vor erstmaliger Inbetriebnahme darf nur durch zugelassene Prüfer wie TÜV SÜD erfolgen.
Die Prüfung Ihrer Anlage vor erstmaliger Inbetriebnahme erfolgt direkt am Betriebsort und umfasst:
Die Prüfung von Aufzugsanlagen ist für viele eine lästige Pflicht, die möglichst ohne großen Aufwand über die Bühne gehen soll, aber den sicheren und regelkonformen Betrieb Ihrer Anlagen garantiert.
Mit TÜV SÜD als Aufzugsprüfer gehen Sie auf Nummer sicher. Und das Beste - alles wird jetzt einfacher: Neben der wiederkehrenden Prüfung (Haupt- und Zwischenprüfung) kümmern wir uns um sämtliche organisatorischen Details, die im Vorfeld für die Durchführung notwendig sind - und zur Prüfung bringen wir den erforderlichen Aufzugsmonteur jetzt gleich mit.
Laut HBV ist der Betreiber eines Aufzugs verpflichtet für bestimmte Kontrollen und für die sachgerechte Personenbefreiung entweder ein Betreuungsunternehmen zu beauftragen, oder eine Person zu befähigen. Diese "befähigte Person“ (Aufzugswärter) muss für diese Aufgabe unterwiesen werden. Darüber hinaus muss die Person, die die Personenbefreiung durchführen kann, im Notfallplan genannt sein.
Mit unserer Aufzugswärter-Schulung qualifizieren Sie die befähigte Person und stellen sicher, dass sie im Notfall weiß, was zu tun ist.
Als Extra-Plus wird jede durchgeführte Aufzugswärter-Schulung in netDocX dokumentiert. netDocX ist das internetbasierte Prüfbuch von TÜV SÜD, das Kunden von TÜV SÜD kostenfrei nutzen können. Sie kommen damit der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationspflicht nach.
Die Aufzugswärter-Schulung wird bei Ihnen vor Ort an Ihrer Aufzugsanlage durchgeführt. Eine Wiederholungsschulung, die sich nach einiger Zeit empfiehlt, festigt das Wissen von befähigten Personen.
Das Angebot an Aufzügen wird immer komplexer. Zudem sehen sich Eigentümer und Betreiber aufzugstechnischer Anlagen sowie Architekten mit einer zunehmenden Zahl an Richtlinien konfrontiert. Ohne sachverständige Begleitung ist es nahezu unmöglich, den Anforderungen nach Sicherheit, Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit gerecht zu werden.
Das modular aufgebaute Leistungsangebot des TÜV SÜD hilft Ihnen, Ihren individuellen Modernisierungsbedarf zu bestimmen, Fehlentscheidungen zu vermeiden und das Projekt effizient durchzuführen.
Bei Behindertenaufzügen im privaten und öffentlichen Bereich handelt es sich um Schräg- oder Senkrechtaufzüge mit einer Plattform, einem Sitz oder einer nicht geschlossenen Kabine.
Die Experten von TÜV SÜD informieren Sie zu Vor- und Nachteilen und prüfen Ihre Anlagen!
Personen- und Lastenaufzüge nach Aufzugsrichtlinie (Richtlinie 95/16/EG oder neu: Richtlinie 2014/33/EU) sowie Aufzüge nach Maschinenrichtlinie (Anhang IV Ziffer 17 der Richtlinie 2006/42/EG), wie Baustellenaufzüge und Fassadenbefahranlagen sind überwachungsbedürftige Anlagen und unterliegen gemäß gesetzlichen Bestimmungen nach Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens (europäisches Recht) einer Prüfung vor Inbetriebnahme und wiederkehrenden Prüfungen durch zugelassene Prüfer.
Schicken Sie uns heute noch Ihre Termin-Anfrage zur Prüfung Ihrer Aufzuganlagen
Um Ihrer Verantwortung umfassend gerecht werden zu können, benötigen Sie Aussagen zu Aspekten, die im Prüfumfang einer standardmäßigen wiederkehrenden Prüfung nicht enthalten sind. Hier setzt der Zustandsbericht von TÜV SÜD an.
Ein abschließendes Fazit rundet den Gesamteindruck über den Zustand Ihrer Anlage ab.