Hände halten kleine, bunte Polymer-Plastikteilchen hoch

Zertifizierung nach EN 15343 und ISO 14021

Rezyklatgehalt in Materialien, Zwischen- und Endprodukten

Rezyklatgehalt in Materialien, Zwischen- und Endprodukten

Ressourcenschonung transparent nachweisen

Greenwashing-Vorwürfe, strengere Umweltvorgaben und wachsender Nachhaltigkeitsdruck stellen Unternehmen vor die Frage:

Wie lässt sich der Rezyklatgehalt in Materialien oder Produkten transparent und normgerecht nachweisen?

Die Antwort: durch unser TÜV SÜD Recycled Content Programme (RCP), eine unabhängige Zertifizierung nach EN 15343, ISO 14021 und EN 45557. Diese Normen sichern die Rückverfolgbarkeit der Materialströme und die korrekte Ausweisung von Post-Consumer- (PCR) und Post-Industrial-Rezyklaten (PIR).

So schaffen Unternehmen Transparenz und Rechtssicherheit, auch im Hinblick auf die Empowering Consumers Directive (EmpCo) oder die Green Claims Directive (GCD).

 
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Ihre Vorteile auf einen Blick

 
✓ Unabhängige Prüfung durch TÜV SÜD
Zertifizierung nach den Anforderungen der EN 15343 und ISO 14021 (z. B. für GCD und EmpCo).

✓ Umsetzung komplexer Normen
Technische Anforderungen sind klar formuliert, sodass Recycling- und Compoundierbetriebe sowie Produkthersteller den Rezyklatanteil korrekt ausweisen und kommunizieren können.

✓ Transparenz in der gesamten Lieferkette
Unsere TÜV SÜD Audits dokumentieren lückenlos die gesamte Lieferkette der recycelten Materialien und bestätigen somit verlässlich den Rezyklatgehalt.

✓ Schneller Marktzugang
Mit normgerechten Nachweisen erfüllen Sie gesetzliche Anforderungen und verkürzen Ihre Time-to-Market.

✓ Greenwashing vermeiden
Belegen Sie Ihre Nachhaltigkeitsversprechen mit belastbaren Daten und unabhängigen Zertifikaten.

✓ Unterscheidung nach Rezyklattypen
TÜV SÜD zertifiziert PCR und PIR gemäß ISO 14021 separat, um den jeweiligen Ursprung korrekt auszuweisen.

 

Zertifizierung nach EN 15343, EN 45557 und ISO 14021 mit TÜV SÜd

Was regeln die Normen EN 15343, ISO 14021 und EN 45557?

 
Pictogram in .SVG for Standards and requirements ► DIN EN 15343: legt fest, wie der Rezyklatgehalt von Kunststoffmaterialien berechnet, dokumentiert und rückverfolgbar gemacht wird. Die Norm setzt also auf Materialebene an.

► DIN EN 45557: beschreibt die Berechnung des Rezyklatgehalts auf Produktebene, wenn unterschiedliche Materialien und Komponenten zu einem fertigen Produkt kombiniert werden.

► DIN EN ISO 14021: regelt, dass Umweltangaben (sogenannte Green Claims) korrekt, verständlich und nachvollziehbar kommuniziert werden müssen.
 

Für wen ist die Zertifizierung relevant?

Betriebe, die Verpackungen, Konsumgüter, Elektronik, Fahrzeugteile, Möbel, Textilien u.v.m. herstellen

✓ Recycling- und Compoundierbetriebe sowie Verarbeiter von Kunststoffen

✓ Unternehmen, die ihre Green Claims zum Rezyklatgehalt glaubwürdig kommunizieren möchten

✓ Organisationen, die für bestimmte Marktzugänge gesetzliche Vorgaben erfüllen müssen. Ein Beispiel sind nationale Plastiksteuern, z. B. in Spanien, UK oder anderen europäischen Ländern. Diese können Ausnahmen oder Ermäßigungen für Produkte mit Rezyklatgehalt beinhalten.
 

Wichtig für Ihre Compliance-Strategie

Angesichts der geplanten Green Claims Directive (GCD) wird die Anwendung von Normen wie EN 15343 wichtiger denn je. Unternehmen, die mit dem Rezyklatanteil von Materialien/Produkten werben möchten, müssen künftig sicherstellen, dass ihre Aussagen den Anforderungen der GCD entsprechen.

Die Richtlinie verlangt, dass freiwillige Umweltaussagen wie "besteht zu 60 % aus recyceltem Material"
 

Pictogram in .SVG for Recycle ✓ wissenschaftlich fundiert,

✓ transparent und

✓ vorab durch eine akkreditierte Prüfstelle verifiziert sein müssen.
 

Auch wenn sich die Verabschiedung der GCD aktuell politisch verzögert, greift die Empowering Consumers Directive (EmpCo) bereits früher. Aus Verbraucherschutzperspektive verbietet sie vage oder unbelegte Umweltaussagen. Bis 2026 muss sie in nationales Recht der EU-Mitgliedsstaaten überführt werden.

Mit einer Zertifizierung nach dem TÜV SÜD RCP sind Sie sofort auf der sicheren Seite und schützen sich vor rechtlichen Risiken, etwa Abmahnungen nach dem deutschen UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

 
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Was sind die Anforderungen einer Zertifizierung des Rezyklatgehalts?

    Der Nachweis des Rezyklatgehalts muss auf einer produktbasierten Massenbilanz beruhen – nicht auf einer rein buchhalterischen Bilanzierung. Entscheidend ist der tatsächliche Materialfluss (Chain of Custody) über die gesamte Lieferkette hinweg.

    Das bedeutet:

    ► Die reale Herkunft des Abfallmaterials muss bis zum fertigen Produkt lückenlos dokumentiert werden.

    ► Nur so lässt sich die Glaubwürdigkeit der Angaben transparent und nachvollziehbar belegen.

  • Für wen ist die EN 15343-Zertifizierung verpflichtend?

    Die Zertifizierung ist nicht verpflichtend, wird aber zunehmend von Behörden, Förderprogrammen und öffentlichen Ausschreibungen gefordert.

    Das gilt insbesondere im Zusammenhang mit der geplanten Green Claims Directive (GCD). Diese sieht vor, dass freiwillige Umweltaussagen wie "besteht zu 60 % aus recyceltem Material" künftig wissenschaftlich belegt und unabhängig geprüft sein müssen

  • Was kostet der gesamte Zertifizierungsprozess?

    Die Kosten der Zertifizierung nach EN 15343 und ISO 14021 hängen von verschiedenen Faktoren ab:

    ► Produkttyp

    ► Komplexität der Lieferkette

    ► Umfang des Audits

    Nach einer ersten Prüfung erhalten Sie ein transparentes und nachvollziehbares Angebot, das auf Ihre individuellen Anforderungen zugeschnitten ist.
     

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Vertrauen durch internationale Standards

Sebastian Di Lella

TÜV SÜD unterstützt Recycling- und Compoundierbetriebe sowie Produkthersteller mit der normgerechten Bestimmung und Deklaration des Rezyklatgehalts. Die lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation erfüllt dabei alle Anforderungen der EN 15343 (Material), EN 45557 (Produkt) sowie der ISO 14021 (getrennte Ausweisung von PCR und PIR).

Sebastiano Di Lella

TÜV SÜD Sustainability Services Germany

 

Wie läuft die EN 15343-Zertifizierung im RCP ab?

➥  1. Antrag bei TÜV SÜD stellen
Sie reichen einen Antrag auf Zertifizierung ein, in dem Sie alle relevanten Produkt- und Prozessinformationen angeben.

➥  2. Angebot erhalten
Auf Grundlage der eingereichten Informationen erstellt TÜV SÜD ein individuelles Angebot. Prüfumfang, Auditplan und Zertifizierungskosten werden transparent darstellt.

➥  3. Audit-Vorbereitung und Lieferkettenbewertung
Sie erhalten vorab einen detaillierten Auditplan mit einer Checkliste zur Nachweisführung. Im anschließenden Vor-Ort-Audit überprüft TÜV SÜD die Produktionsprozesse, Materialflüsse und Rückverfolgbarkeit entlang der Lieferkette.

➥  4. Zertifizierung mit optionalem Prüfzeichen
Nach erfolgreicher Prüfung stellt TÜV SÜD die EN 15343-Zertifizierung aus. Bei Fertigprodukten ist ein Prüfzeichen optional, das die Konformität des Fertigprodukts sichtbar nach außen dokumentiert.

➥  5. Regelmäßige Überprüfung
TÜV SÜD führt regelmäßige Überwachungsaudits durch. So können wir die fortlaufende Erfüllung der Zertifizierungsanforderungen gewährleisten. Die Zertifikatsgültigkeit beträgt in der Regel ein Jahr, in Einzelfällen (z. B. bei einmaliger/stückbasierter Produktion) bis zu drei Jahre.

  
  TÜV SÜD Prüfzeichen Recycled Content

 

Jetzt nach EN 15343 zertifizieren lassen

Die Zertifizierung nach EN 15343 ist Ihre Lösung für transparente und normgerechte Nachhaltigkeitsnachweise. TÜV SÜD bietet Ihnen einen strukturierten Prüfprozess und umfassende Branchenexpertise.

Eine Zertifizierung schafft rechtliche Sicherheit und verschafft Ihrem Unternehmen Wettbewerbsvorteile, insbesondere mit Blick auf kommende EU-Richtlinien wie die GCD.

 
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Wissenswert

Hand hält 3 im Spritzgussverfahren hergestellte Kunststoffschrauben. Im Hintergrund sind weitere Kunststoffschrauben zu sehen.

Zertifizierung des Rezyklatgehalts

Unabhängige Zertifizierung des Rezyklatgehalts in Materialien, Zwischen- und Endprodukten

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