arbeits und gesundheitsschutz

SCC-/SCP-Zertifizierung

Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz im Fokus

Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz im Fokus

Kontraktor oder Personaldienstleister: Zeigen Sie Ihre SGU-Kompetenz!

Fachkompetenz allein reicht qualitätsbewussten Auftraggebern in großen Werken, Projekten und Industrieparks schon lange nicht mehr aus. Sie arbeiten ausschließlich mit Unternehmen zusammen, die ihren Maßstäben an Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU) gerecht werden. Zu groß ist das Risiko, dass betriebsfremde Mitarbeitende mögliche Gefahrenquellen nicht oder nur zu spät erkennen. Denn schon ein kleines Missgeschick kann weitreichende Folgen haben – und das nicht nur in sicherheitskritischen Bereichen wie Raffinerien, Kraftwerken oder der Mineralöl verarbeitenden Industrie.

Zeigen Sie mit einer Sicherheitszertifizierung als Kontraktor (SCC) oder Personaldienstleister (SCP) durch TÜV SÜD, dass Sie (Arbeits-)Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz ernst nehmen – in Ihrem eigenen Unternehmen wie auch bei der Entsendung Ihrer Mitarbeitenden. Eine Zertifizierung nach SCC/SCP für Sub-Unternehmer bzw. Leiharbeitsfirmen ist international anerkannt und belegt Ihre Kompetenz mit einem renommierten Prüfzeichen.

 

Welche Vorteile bringt Ihnen eine SCC-/SCP-Zertifizierung?

  • Kundenanforderungen erfüllen: Viele Auftraggeber verlangen von externen Auftragnehmern ein SCC-/SCP-Zertifikat. Sichern Sie sich Ihren Zugang zum (internationalen) Markt!
  • SGU-qualifiziertes Personal: Regelmäßige SGU-Schulungen für operativ tätige Mitarbeitende und Führungskräfte sind integraler Bestandteil der SCC-/SCP-Zertifizierung.
  • Risiken minimieren: Sicherheitsbewusstes Handeln aller Mitarbeitenden, das bedeutet weniger Unfälle und Erkrankungen und vermeidet Umwelt- und Sachschäden.
  • Fortlaufende Verbesserungen: Die Zertifizierung hilft Ihnen intern, Ihr SGU-Management regelmäßig zu überprüfen und zu optimieren.
  • Mehr Rechtssicherheit: Mit dem SCC/SCP-Zertifikat weisen Sie nach, dass Sie Maßnahmen in den Bereichen (Arbeits-)Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz umsetzen.

 

Warum TÜV SÜD?

  • SGU- und Branchenexpertise: Auf die Fachkenntnis der Auditor:innen von TÜV SÜD können Sie sich verlassen. Sie sind hoch qualifiziert und erfahren in dem Gebiet SGU-Management – für die verschiedensten Industriezweige.
  • Unabhängig und professionell: Mit TÜV SÜD als Prüfdienstleister setzen Sie ein Zeichen für Qualität und Integrität und schaffen Vertrauen bei Ihren Interessent:innen und Kund:innen.
  • Weltweit renommiert: Kommunizieren Sie Ihre Qualitätsstandards mit dem blauen TÜV SÜD-Siegel glaubhaft und heben Sie sich von der Konkurrenz ab.

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Ihr Weg zum SCC/SCP-Zertifikat – wichtige Fragen und Antworten

 

  • Welcher Zertifizierungsbereich ist für mein Unternehmen relevant, und wie erfolgt die Prüfung?

    Das hängt von Ihrem Tätigkeitsgebiet, dem sogenannten Scope und Ihrer Unternehmensgröße ab. Die Zertifizierung für Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz (SGU) ist in unterteilt in Scope I: SCC (Sicherheits Certifikat Contraktoren) für Kontraktoren und das produzierende Gewerbe, sowie in Scope II: SCP (Sicherheits Certifikat Personaldienstleister) für Personaldienstleister. Es gelten unterschiedliche Anforderungen.

    SCC (Scope I): Kontraktoren
    Im Scope I können Unternehmen abhängig von ihrer Firmengröße und ihrem Betätigungsfeld ein eingeschränktes, uneingeschränktes oder ein spezielles Zertifikat für die Petrochemie erwerben.

    SCC* = eingeschränktes Zertifikat
    Beurteilung der SGU-Management-Aktivitäten direkt am Arbeitsplatz für kleine Unternehmen, die im gesamten Unternehmen durchschnittlich bis zu 35 Mitarbeitende pro Kalenderjahr beschäftigen (einschließlich Auszubildende, Praktikanten und überlassene Leiharbeitende), jedoch keine Sub-Unternehmen über Werkverträge für technische Dienstleistungen einsetzen. Voraussetzung ist, dass die Kriterien von 27 gekennzeichneten Pflichtfragen in der SCC-Checkliste (Dokument 003) zu 100% erfüllt werden. Ergänzungsfragen müssen nicht beantwortet werden.

    SCC** = uneingeschränktes Zertifikat
    Beurteilt wird das SGU-Management direkt am Arbeitsplatz sowie das SGU-Managementsystem von Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 35 Beschäftigten pro Kalenderjahr (einschließlich Auszubildende, Praktikanten und überlassene Leiharbeitende) oder Unternehmen mit bis zu 35 Beschäftigten, die Sub-Unternehmen über Werkverträge für technische Dienstleistungen einsetzen. Die Kriterien von 40 gekennzeichneten Pflichtfragen in der SCC-Checkliste (Dokument 003) müssen zu 100% erfüllt sein, und mindestens 5 der möglichen 9 gekennzeichneten Ergänzungsfragen müssen positiv beantwortet werden.

    SCCP = uneingeschränktes Zertifikat für die Petrochemie
    Neben den unter SCC** genannten Beurteilungskriterien muss Ihr Unternehmen zusätzlich spezifische Anforderungen an die petrochemische Industrie und Raffinerien erfüllen. Dazu müssen die Kriterien von 44 gekennzeichnete Pflichtfragen in der SCC-Checkliste (Dokument 003) zu 100% erfüllt sein und mindestens 3 der möglichen 5 gekennzeichneten Ergänzungsfragen positiv beantwortet werden.

    SCP (Scope II): Personaldienstleister
    Hier werden Personal-Verleihfirmen beurteilt, die ein SGU-Managementsystem implementiert haben. Sie müssen die Kriterien von 29 gekennzeichneten Pflichtfragen in der SCC-Checkliste (Dokument 023) zu 100% erfüllen, und mindestens 3 der möglichen 6 gekennzeichneten Ergänzungsfragen müssen positiv beantwortet werden.

  • Wie ist die SCC-Checkliste aufgebaut?

    Die SCC-Checkliste umfasst alle Anforderungen an Kontraktoren, die im Rahmen eines Audits und für die Zertifizierungsentscheidung relevant sind. Bei dieser Zertifizierung stehen operative Tätigkeiten im Fokus, die das Unternehmen bei seinen Kund:innen vor Ort ausführt, die hier als Projekte bezeichnet werden. Im Rahmen der SCC-Zertifizierung auditieren wir eine repräsentative Anzahl von Projekten wie Baustellen, Werkstätten oder Produktionsbereiche hinsichtlich folgender Punkte der SCC-Checkliste:

    • Kapitel 1: SGU: Politik, Organisation und Engagement des Managements
    • Kapitel 2: SGU-Gefährdungsbeurteilung
    • Kapitel 3: SGU-Schulung, -Information und -Unterweisung
    • Kapitel 4: SGU-Bewusstsein
    • Kapitel 5: SGU-Projektplan
    • Kapitel 6: Umweltschutz
    • Kapitel 7: Vorbereitung auf Notfallsituationen
    • Kapitel 8: SGU-Inspektionen
    • Kapitel 9: Betriebsärztliche Betreuung
    • Kapitel 10: Beschaffung und Prüfung von Maschinen, Geräten, Ausrüstungen und Arbeitsstoffen
    • Kapitel 11: Beschaffung von Dienstleistungen
    • Kapitel 12: Meldung, Registrierung und Untersuchung von Unfällen, Beinaheunfällen und unsicheren Situationen

  • Wie ist die SCP-Checkliste für Personaldienstleister aufgebaut?

    Die SCP-Checkliste umfasst alle Anforderungen an Personal-Verleihfirmen, die im Rahmen eines Audits und für die Zertifizierungsentscheidung relevant sind. Bei der Auditierung für die SCP-Zertifizierung besuchen die TÜV SÜD-Auditorinnen und -Auditoren Ihre Leiharbeitnehmer und -arbeitnehmerinnen an ihren Tätigkeitsorten beim Entleihenden. Falls das nicht möglich ist – etwa weil der Entleihende das nicht möchte – befragen wir alternativ eine repräsentative Anzahl an Leiharbeitern und -arbeiterinnen. Die Beurteilung umfasst folgende Bereich der SCP-Checkliste:

    • Kapitel 1: SGU: Politik, Organisation und Engagement des Managements
    • Kapitel 2: SGU-Gefährdungsbeurteilung
    • Kapitel 3: SGU-Schulung, -Information und -Unterweisung
    • Kapitel 4: SGU-Bewusstsein
    • Kapitel 5: SGU-Projektbewertung
    • Kapitel 6: Betriebsärztliche Betreuung
    • Kapitel 7: Meldung, Registrierung und Untersuchung von Unfällen, Beinaheunfällen und unsicheren Situationen

  • Welche Qualifikation ist für operativ tätige Mitarbeitende und Führungskräfte gemäß SCC erforderlich?

    Für eine Zertifizierung nach dem SCC-Regelwerk wird nicht nur Ihr SGU-Managementsystem unter die Lupe genommen. Auch das verantwortliche Personal muss entsprechend qualifiziert sein. Eine „Personal-Zertifizierung“ belegt ganz konkret die Qualifikation von Mitarbeitenden und Führungskräften, die operativ tätig sind.

    Alle operativ tätigen Mitarbeitenden in dem SCC-zertifizierten Bereich benötigen laut Regelwerk einen Nachweis über eine erfolgreich absolvierte SGU-Prüfung. Operativ tätige Führungskräfte im Geltungsbereich der SGU-Managementsystem-Zertifizierung müssen außerdem eine speziell auf die Führungsaufgabe angepasste, anerkannte SGU-Prüfung nachweisen.

    Die Prüfungen für international anerkannte Personen-Zertifizierungen nach der SCC-Checkliste erfolgen notwendigerweise durch eine akkreditierte Personalzertifizierungsstelle wie TÜV SÜD. Zertifikate für SGU-Personal haben eine Gültigkeit von fünf Jahren.

  • Welche Bedeutung hat die Unfallhäufigkeit bei einer SCC-Zertifizierung?

    Ein wichtiges Ziel des SCC-Regelwerks ist es, die Häufigkeit von Unfällen zu senken. Daher legt eine Anforderung für das Sicherheitszertifikat Kontraktoren (SCC) besonderes Augenmerk auf diesen Bereich. Für die Berechnung orientiert sich das Zertifikat an internationalen Kennzahlensystemen zum Unfallgeschehen. So fließen alle Arbeitsunfälle in die Beurteilung ein, die eine Arbeitsausfallzeit von wenigstens einem Tag nach sich ziehen. Wenn sich beispielsweise eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter bei einem Unfall verletzt und deswegen am darauffolgenden Tag nicht zur Arbeit kommt, zählt der Vorfall als „Arbeitsunfall“ – Unfälle auf dem Arbeitsweg zählen nicht.

    Die Anzahl an Unfällen pro Kalenderjahr wird zu den geleisteten Arbeitsstunden im selben Zeitraum ins Verhältnis gesetzt und auf eine Million Arbeitsstunden normiert. Hierbei zählen alle Arbeitsstunden von Mitarbeitenden und Leiharbeitskräften, die im jeweiligen Kalenderjahr in dem zertifizierten Bereich erbracht wurden, auch administrative. Die Kennzahl berechnet sich nach der Formel:

    Unfallhäufigkeit (UH) =    Anzahl der Arbeitsunfälle x 1 Million
                                                  geleistete Arbeitsstunden

    Bei der Erst-Zertifizierung von Kontraktoren liegt der Höchstwert für die Unfallhäufigkeit bei 40 (Sonderregelungen sind unter bestimmten Umständen möglich). Für weitere Zertifizierungen muss das Unternehmen die Unfallhäufigkeit dann auf höchstens 20 senken. Bei Personaldienstleistern sieht es anders aus. Zwar müssen auch sie eine Unfallstatistik nach dem Regelwerk führen, aber nicht unbedingt die genannten Zielwerte erreichen, da sie deutlich weniger Einfluss auf Unfälle haben als ein Subunternehmer.

  • Wie können sich Unternehmen auf die SCC-/SCP-Zertifizierung vorbereiten?
    • Machen Sie sich mit dem Regelwerk für die SCC-/SCP-Zertifizierung vertraut und beraten Sie sich mit Ihren eigenen Expertinnen und Experten, zum Beispiel dem/r internen Verantwortlichen für das SGU-Managementsystem, Fachkräften für Arbeitssicherheit, dem/r Betriebsarzt/ärztin, dem/r Umweltschutzbeauftragten etc.
    • Analysieren Sie die Ist-Situation gemeinsam und bewerten Sie Ihr Abschneiden in den einzelnen Bereichen.
    • Bringen Sie alle Punkte, bei denen Sie Handlungsbedarf erkennen, in eine Übersicht zusammen und machen Sie daraus eine Anforderungsliste mit Verbesserungsmaßnahmen.
    • Erstellen Sie anhand dieser Liste einen konkreten Maßnahmenplan. Legen Sie darin Verantwortlichkeiten, Termine und Budgets fest, um den internen Aufwand zu planen.
    • TÜV SÜD unterbreitet Ihnen ein individuelles Angebot für die Zertifizierung Ihres Unternehmens nach SCC oder SCP. Unser Tipp: Fragen Sie zur optimalen Vorbereitung auf die Zertifizierung auch unverbindlich ein Vorab-Audit an.
  • Wie läuft die Zertifizierung nach SCC/SCP mit TÜV SÜD ab?

    TÜV SÜD begleitet Sie strukturiert durch die Audits. Die Zertifizierung läuft nach offiziellen Vorgaben ab. Das erwartet Sie:

    • Sie implementieren ein Managementsystem für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz und erstellen einen Maßnahmenplan, der die Anforderungen der SCC/SCP-Checkliste berücksichtigt.
    • Sie führen ein Vorab-Audit durch, um etwaige Schwachstellen rechtzeitig zu beseitigen – dies kann auch extern geschehen.
    • Anschließend findet das zweistufige Audit durch TÜV SÜD statt.
    • Nach erfolgreicher Auditierung stellt TÜV SÜD den Prüfbericht und das vom Zertifizierungsausschuss freigegebene Zertifikat samt unserem Prüfsiegel aus.
    • Das Zertifikat ist 3 Jahre gültig – vorausgesetzt, Sie führen die jährliche Überwachung durch.

 

Aktuelle InfoRMATION für zertifizierte Unternehmen:
Umstellung auf SCC-VAZ 2021 A

Im September 2021 hat der Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. (VAZ e.V.) in Deutschland das Programm übernommen und als neuer Eigentümer das bisherige Regelwerk SCC Version 2011 durch SCC-VAZ 2021 A ersetzt. In Österreich hat sich der Programmeigentümer FVMI dieser Umstellung angeschlossen und die Zusammenarbeit mit dem deutschen Programmeigentümer VAZ e.V. gestartet. Das entstandene Vertragswerk bildet die Basis für die Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen in Österreich.

TÜV SÜD ist berechtigt, alle SGU-Personal Zertifikate nach dem neuen Regelwerk SCC-VAZ 2021 A auszustellen.

Unternehmen, die ihre Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzstandards (SGU) nach SCC zertifiziert haben, müssen nun verschiedene Fristen sowie die veränderte Gültigkeit der Schulungsnachweise beachten und ihre internen Prozesse sowie Unterlagen rechtzeitig anpassen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:

  • Welche inhaltlichen Änderungen gibt es bei SCC-VAZ 2021 A?

    Inhaltlich gibt es bei der SCC-VAZ 2021 A folgende wesentliche Änderungen:

    • Verstärkter Fokus auf Arbeitsmedizin, sowie Ausbildung und Weiterbildung in diesem Bereich.
    • Interne Trainings für Mitarbeitende sind an das neue Regelwerk anzupassen.
    • Bestehende (Achtung: auch die eigenen) Personenzertifikate basierend auf SCC:2011 werden zeitlich limitiert (01.05.2028).
    • Lieferantenzertifikate nach SCC:2011 sind befristet hinsichtlich der Gültigkeit (30.06.2025).
  • Welche Übergangsfristen sind bei SCC-VAZ 2021 A zu beachten?
    • Neuzertifizierungen und Rezertifizierungen finden ab sofort (01.06.2024) nur mehr nach SCC-VAZ-2021 A statt!
    • Bestehende Organisations-Zertifikate nach SCC:2011 verlieren ihre Gültigkeit mit 30.06.2025. Unabhängig davon, welche Gültigkeit am Zertifikat angeführt ist, werden SCC:2011 Zertifikate ab diesem Datum nicht mehr anerkannt. 
    • Bestehende Personenzertifikate nach SCC:2011 verlieren ihre Gültigkeit mit 01.05.2028.
  • Bis wann müssen bestehende SGU-Managementsysteme auf SCC-VAZ 2021 A umgestellt sein?

    Bis 30.06.2025 müssen alle nach SCC*, SCC**, SCCP und SCP in Version 2011 zertifizierten Managementsysteme auf SCC-VAZ 2021 A umgestellt werden. Bestehende Systemzertifikate nach SCC-Version 2011, bei denen dies bis zum Stichtag nicht erfolgt ist, sind dann ungültig.

  • Wie läuft der Übergang auf SCC-VAZ 2021 A ab? Ist ein Umstellungsaudit nötig?

    Die Umstellung einer SCC-/SCP-Zertifizierung nach SCC Version 2011 kann im Rahmen eines regulären Audits (Überwachungsaudit oder Wiederholungsaudit) oder in einem separaten Umstellungsaudit („Specialaudit“) erfolgen.

  • Wie ändert sich die Gültigkeit der Schulungszertifikate für operativ tätiges Personal?

    Eine wichtige Änderung bei der Umstellung auf SCC-VAZ 2021 A ergibt sich aus der verkürzten Gültigkeit der SGU-Personalzertifikate nach SCC Version 2011 Dokument 016, 017 oder 018. Diese Schulungsnachweise belegen die Schulung und Prüfung operativ tätiger Mitarbeiter:innen und Führungskräfte zu SGU und gelten nach SCC-VAZ 2021 A nur noch für fünf Jahre. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre internen Planungen, Prozesse und Unterlagen für die SGU-Schulungen umstellen müssen. Das wird auch im Rahmen der SCC-/SCP-(Umstellungs-)Audits überprüft.

    Schulungsnachweise nach SCC:2011 werden ab 1. Mai 2028 nicht mehr anerkannt – unabhängig von der auf dem Zertifikat vermerkten Gültigkeitsdauer.

  • Welchen konkreten Handlungsbedarf haben SCC-/SCP-zertifizierte Unternehmen jetzt?
    • Planen Sie für Ihr nächstes SCC-/SCP-Audit die Umstellung auf SCC-VAZ 2021 A ein und starten Sie frühzeitig die notwendigen Vorbereitungen.
    • Aufgrund der verkürzten Gültigkeit der SGU-Personalzertifikate nach SCC Version 2011 Dokument 016, 017 oder 018 sollten Sie Ihre unternehmensinternen Anforderungen und Prozesse zur Schulung und Prüfung operativ tätiger Mitarbeiter:innen und Führungskräfte zu SGU nach Dokument 016, 017 und 018 anpassen. Dies wird auch im Rahmen des Umstellungsaudits geprüft.
    • Nehmen Sie Kontakt zu Ihrem Auditor oder Ihrer Auditorin oder Ihren TÜV SÜD-Ansprechpartnerinnen und -Ansprechpartnern auf.

 

SCC-REGELWERK

Das SCC-Regelwerk erhalten Sie beim SCC-Sektorkomitee durch Anforderung per E-Mail.

 

Weiterführende Informationen zu SCC-VAZ 2021 A finden Sie unter https://www.vaz-ev.de/index.php/zertifizierungsprogramme/scc

 

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