Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz im Fokus
Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz im Fokus
Fachkompetenz allein reicht qualitätsbewussten Auftraggebern in großen Werken, Projekten und Industrieparks schon lange nicht mehr aus. Sie arbeiten ausschließlich mit Unternehmen zusammen, die ihren Maßstäben an Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz (SGU) gerecht werden. Zu groß ist das Risiko, dass betriebsfremde Mitarbeitende mögliche Gefahrenquellen nicht oder nur zu spät erkennen. Denn schon ein kleines Missgeschick kann weitreichende Folgen haben – und das nicht nur in sicherheitskritischen Bereichen wie Raffinerien, Kraftwerken oder der Mineralöl verarbeitenden Industrie.
Zeigen Sie mit einer Sicherheitszertifizierung als Kontraktor (SCC) oder Personaldienstleister (SCP) durch TÜV SÜD, dass Sie (Arbeits-)Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz ernst nehmen – in Ihrem eigenen Unternehmen wie auch bei der Entsendung Ihrer Mitarbeitenden. Eine Zertifizierung nach SCC/SCP für Sub-Unternehmer bzw. Leiharbeitsfirmen ist international anerkannt und belegt Ihre Kompetenz mit einem renommierten Prüfzeichen.
Das hängt von Ihrem Tätigkeitsgebiet, dem sogenannten Scope und Ihrer Unternehmensgröße ab. Die Zertifizierung für Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz (SGU) ist in unterteilt in Scope I: SCC (Sicherheits Certifikat Contraktoren) für Kontraktoren und das produzierende Gewerbe, sowie in Scope II: SCP (Sicherheits Certifikat Personaldienstleister) für Personaldienstleister. Es gelten unterschiedliche Anforderungen.
SCC (Scope I): Kontraktoren
Im Scope I können Unternehmen abhängig von ihrer Firmengröße und ihrem Betätigungsfeld ein eingeschränktes, uneingeschränktes oder ein spezielles Zertifikat für die Petrochemie erwerben.
SCC* = eingeschränktes Zertifikat
Beurteilung der SGU-Management-Aktivitäten direkt am Arbeitsplatz für kleine Unternehmen, die im gesamten Unternehmen durchschnittlich bis zu 35 Mitarbeitende pro Kalenderjahr beschäftigen (einschließlich Auszubildende, Praktikanten und überlassene Leiharbeitende), jedoch keine Sub-Unternehmen über Werkverträge für technische Dienstleistungen einsetzen. Voraussetzung ist, dass die Kriterien von 27 gekennzeichneten Pflichtfragen in der SCC-Checkliste (Dokument 003) zu 100% erfüllt werden. Ergänzungsfragen müssen nicht beantwortet werden.
SCC** = uneingeschränktes Zertifikat
Beurteilt wird das SGU-Management direkt am Arbeitsplatz sowie das SGU-Managementsystem von Unternehmen mit durchschnittlich mehr als 35 Beschäftigten pro Kalenderjahr (einschließlich Auszubildende, Praktikanten und überlassene Leiharbeitende) oder Unternehmen mit bis zu 35 Beschäftigten, die Sub-Unternehmen über Werkverträge für technische Dienstleistungen einsetzen. Die Kriterien von 40 gekennzeichneten Pflichtfragen in der SCC-Checkliste (Dokument 003) müssen zu 100% erfüllt sein, und mindestens 5 der möglichen 9 gekennzeichneten Ergänzungsfragen müssen positiv beantwortet werden.
SCCP = uneingeschränktes Zertifikat für die Petrochemie
Neben den unter SCC** genannten Beurteilungskriterien muss Ihr Unternehmen zusätzlich spezifische Anforderungen an die petrochemische Industrie und Raffinerien erfüllen. Dazu müssen die Kriterien von 44 gekennzeichnete Pflichtfragen in der SCC-Checkliste (Dokument 003) zu 100% erfüllt sein und mindestens 3 der möglichen 5 gekennzeichneten Ergänzungsfragen positiv beantwortet werden.
SCP (Scope II): Personaldienstleister
Hier werden Personal-Verleihfirmen beurteilt, die ein SGU-Managementsystem implementiert haben. Sie müssen die Kriterien von 29 gekennzeichneten Pflichtfragen in der SCC-Checkliste (Dokument 023) zu 100% erfüllen, und mindestens 3 der möglichen 6 gekennzeichneten Ergänzungsfragen müssen positiv beantwortet werden.
Die SCC-Checkliste umfasst alle Anforderungen an Kontraktoren, die im Rahmen eines Audits und für die Zertifizierungsentscheidung relevant sind. Bei dieser Zertifizierung stehen operative Tätigkeiten im Fokus, die das Unternehmen bei seinen Kund:innen vor Ort ausführt, die hier als Projekte bezeichnet werden. Im Rahmen der SCC-Zertifizierung auditieren wir eine repräsentative Anzahl von Projekten wie Baustellen, Werkstätten oder Produktionsbereiche hinsichtlich folgender Punkte der SCC-Checkliste:
Die SCP-Checkliste umfasst alle Anforderungen an Personal-Verleihfirmen, die im Rahmen eines Audits und für die Zertifizierungsentscheidung relevant sind. Bei der Auditierung für die SCP-Zertifizierung besuchen die TÜV SÜD-Auditorinnen und -Auditoren Ihre Leiharbeitnehmer und -arbeitnehmerinnen an ihren Tätigkeitsorten beim Entleihenden. Falls das nicht möglich ist – etwa weil der Entleihende das nicht möchte – befragen wir alternativ eine repräsentative Anzahl an Leiharbeitern und -arbeiterinnen. Die Beurteilung umfasst folgende Bereich der SCP-Checkliste:
Für eine Zertifizierung nach dem SCC-Regelwerk wird nicht nur Ihr SGU-Managementsystem unter die Lupe genommen. Auch das verantwortliche Personal muss entsprechend qualifiziert sein. Eine „Personal-Zertifizierung“ belegt ganz konkret die Qualifikation von Mitarbeitenden und Führungskräften, die operativ tätig sind.
Alle operativ tätigen Mitarbeitenden in dem SCC-zertifizierten Bereich benötigen laut Regelwerk einen Nachweis über eine erfolgreich absolvierte SGU-Prüfung. Operativ tätige Führungskräfte im Geltungsbereich der SGU-Managementsystem-Zertifizierung müssen außerdem eine speziell auf die Führungsaufgabe angepasste, anerkannte SGU-Prüfung nachweisen.
Die Prüfungen für international anerkannte Personen-Zertifizierungen nach der SCC-Checkliste erfolgen notwendigerweise durch eine akkreditierte Personalzertifizierungsstelle wie TÜV SÜD. Zertifikate für SGU-Personal haben eine Gültigkeit von fünf Jahren.
Ein wichtiges Ziel des SCC-Regelwerks ist es, die Häufigkeit von Unfällen zu senken. Daher legt eine Anforderung für das Sicherheitszertifikat Kontraktoren (SCC) besonderes Augenmerk auf diesen Bereich. Für die Berechnung orientiert sich das Zertifikat an internationalen Kennzahlensystemen zum Unfallgeschehen. So fließen alle Arbeitsunfälle in die Beurteilung ein, die eine Arbeitsausfallzeit von wenigstens einem Tag nach sich ziehen. Wenn sich beispielsweise eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter bei einem Unfall verletzt und deswegen am darauffolgenden Tag nicht zur Arbeit kommt, zählt der Vorfall als „Arbeitsunfall“ – Unfälle auf dem Arbeitsweg zählen nicht.
Die Anzahl an Unfällen pro Kalenderjahr wird zu den geleisteten Arbeitsstunden im selben Zeitraum ins Verhältnis gesetzt und auf eine Million Arbeitsstunden normiert. Hierbei zählen alle Arbeitsstunden von Mitarbeitenden und Leiharbeitskräften, die im jeweiligen Kalenderjahr in dem zertifizierten Bereich erbracht wurden, auch administrative. Die Kennzahl berechnet sich nach der Formel:
Unfallhäufigkeit (UH) = Anzahl der Arbeitsunfälle x 1 Million
geleistete Arbeitsstunden
Bei der Erst-Zertifizierung von Kontraktoren liegt der Höchstwert für die Unfallhäufigkeit bei 40 (Sonderregelungen sind unter bestimmten Umständen möglich). Für weitere Zertifizierungen muss das Unternehmen die Unfallhäufigkeit dann auf höchstens 20 senken. Bei Personaldienstleistern sieht es anders aus. Zwar müssen auch sie eine Unfallstatistik nach dem Regelwerk führen, aber nicht unbedingt die genannten Zielwerte erreichen, da sie deutlich weniger Einfluss auf Unfälle haben als ein Subunternehmer.
TÜV SÜD begleitet Sie strukturiert durch die Audits. Die Zertifizierung läuft nach offiziellen Vorgaben ab. Das erwartet Sie:
Im September 2021 hat der Verband akkreditierter Zertifizierungsgesellschaften e.V. (VAZ e.V.) in Deutschland das Programm übernommen und als neuer Eigentümer das bisherige Regelwerk SCC Version 2011 durch SCC-VAZ 2021 A ersetzt. In Österreich hat sich der Programmeigentümer FVMI dieser Umstellung angeschlossen und die Zusammenarbeit mit dem deutschen Programmeigentümer VAZ e.V. gestartet. Das entstandene Vertragswerk bildet die Basis für die Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen in Österreich.
TÜV SÜD ist berechtigt, alle SGU-Personal Zertifikate nach dem neuen Regelwerk SCC-VAZ 2021 A auszustellen.
Unternehmen, die ihre Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzstandards (SGU) nach SCC zertifiziert haben, müssen nun verschiedene Fristen sowie die veränderte Gültigkeit der Schulungsnachweise beachten und ihre internen Prozesse sowie Unterlagen rechtzeitig anpassen. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten:
Inhaltlich gibt es bei der SCC-VAZ 2021 A folgende wesentliche Änderungen:
Bis 30.06.2025 müssen alle nach SCC*, SCC**, SCCP und SCP in Version 2011 zertifizierten Managementsysteme auf SCC-VAZ 2021 A umgestellt werden. Bestehende Systemzertifikate nach SCC-Version 2011, bei denen dies bis zum Stichtag nicht erfolgt ist, sind dann ungültig.
Die Umstellung einer SCC-/SCP-Zertifizierung nach SCC Version 2011 kann im Rahmen eines regulären Audits (Überwachungsaudit oder Wiederholungsaudit) oder in einem separaten Umstellungsaudit („Specialaudit“) erfolgen.
Eine wichtige Änderung bei der Umstellung auf SCC-VAZ 2021 A ergibt sich aus der verkürzten Gültigkeit der SGU-Personalzertifikate nach SCC Version 2011 Dokument 016, 017 oder 018. Diese Schulungsnachweise belegen die Schulung und Prüfung operativ tätiger Mitarbeiter:innen und Führungskräfte zu SGU und gelten nach SCC-VAZ 2021 A nur noch für fünf Jahre. Für Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre internen Planungen, Prozesse und Unterlagen für die SGU-Schulungen umstellen müssen. Das wird auch im Rahmen der SCC-/SCP-(Umstellungs-)Audits überprüft.
Schulungsnachweise nach SCC:2011 werden ab 1. Mai 2028 nicht mehr anerkannt – unabhängig von der auf dem Zertifikat vermerkten Gültigkeitsdauer.
Das SCC-Regelwerk erhalten Sie beim SCC-Sektorkomitee durch Anforderung per E-Mail.
Weiterführende Informationen zu SCC-VAZ 2021 A finden Sie unter https://www.vaz-ev.de/index.php/zertifizierungsprogramme/scc