Schimmelpilz bildet sich in Wohnräumen häufig aufgrund von unregelmäßiger Wärmeabgabe bei Bauteilen. Diese sog. Wärmebrücken können nach einem Fenstertausch entstehen oder durch eine geänderte Raumnutzung (z. B. einem Nutzerwechsel oder der Einrichtung eines zusätzlichen Aufenthaltsraums).
Bildet sich Schimmel, kann das weitreichende Folgen haben und ein Mietverhältnis belasten (Mietminderung, Leerstand). Auch gesundheitliche Beeinträchtigungen wie allergische Reaktionen oder Atemwegsbeschwerden bei Kleinkindern sind möglich. Es folgen Rechtsstreitigkeiten (Gerichtskosten etc., zeitlicher Aufwand, Rechtsrisiko, Schadensersatzansprüche) und ein meist nicht unerheblicher und teilweise öfter notwendiger Aufwand, um den Schimmelschaden zu beheben.
Beim Thema Schimmelschäden sollten Sie daher immer auf die Expertise von Experten zurückgreifen. Gerne unterstützen wir Sie!
Unsere Experten stehen Ihnen bei Fragen zur Beurteilung der Schimmelpilzursache zur Seite und legen Ihnen gutachterlich dar, ob Wohnraum trotz Wärmebrücken bei einem aus rechtlicher Sicht zumutbaren Nutzungsverhalten schadensfrei bleibt. Hierfür sind 3 Fragen zentral:
Die Schadensbeurteilung erfolgt auf Basis eines bauphysikalisch fundierten Lüftungskonzeptes nach DIN/TS 4108-8:2022-09 Schimmelschäden objektiv beurteilen und einer nutzungsabhängigen Auslegung bei händischer Fensterlüftung.