Dichte Fenster, Dächer und gedämmte Fassaden sollen Energie möglichst lange im Haus halten. Doch das energieeffiziente luftdichte Bauen führt dazu, dass auch mehr Feuchtigkeit im Raum verbleibt. Eine zu hohe Luftfeuchtigkeit bringt die Gefahr der Tauwasser- und Schimmelbildung mit sich.
Die Energiesparverordnung (EnEV) bzw. das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordert, dass zwar möglichst wenig Wärme über die Lüftung verloren geht, gleichzeitig ist aber auch ein ausreichender Luftwechsel zur Vermeidung der Schimmelbildung sicherzustellen. Regelmäßiges Lüften ist daher zwingend notwendig. Neben dem klimatischen Feuchteschutz zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung dient die Lüftung zur Einhaltung der Raumlufthygiene, wenn aufgrund des Außenlärms die Fenster nachts- oder tags nicht geöffnet werden können.
Sind aus energetischen Gründen die Lüftungswärmeverluste zu reduzieren, so ist dies bei der Auslegung der lüftungstechnischen Maßnahmen zu berücksichtigen. Auch ist eine Überhitzung der Räume durch Lüften im Rahmen des sommerlichen Wärmeschutzes entgegenzuwirken. All diese Schutzziele sind durch wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen einzuhalten, um einen bezahlbaren Wohnraum sicherzustellen.
Dieser erforderliche Luftwechsel kann durch ein Lüftungskonzept ermittelt werden. Bei jedem Neubau bzw. jeder Sanierung mit für die Lüftung relevanten Änderungen ist ein Lüftungskonzept zu erstellen. Die Wohnungslüftung behandelnde DIN 1946-6 schreibt hierzu nutzerunabhängig funktionierende Lüftungsanlagen vor, ein händisches Fensterlüften ist nach dieser Norm nicht zulässig. Dies widerspricht der einschlägigen Rechtsprechung und der üblichen Praxis. Dagegen berücksichtigt ein Lüftungskonzept nach DIN/TS 4108-8 die klassische Lüftung über manuell geöffnete Fenster.
Das Lüftungskonzept beschreibt, ob die gegenwärtige Lüftung ausreicht oder nicht. Dabei wird beispielsweise geprüft, ob die Gebäudehülle den notwendigen Luftwechsel ermöglicht, indem noch ausreichend Undichtheiten vorhanden sind. Fenster und Gebäudehüllen werden immer dichter. Die hohe Luftdichtheit führt dazu, dass die Luft entsprechend steht. Es werden Maßnahmen notwendig, um den Feuchteschutz zu gewährleisten.
Der DIN-Fachbericht 4108-8 von 2010 wurde überarbeitet und macht Vorgaben zur Schimmelvermeidung und die hierfür notwendige Lüftung in Verbindung mit der Berechnung fensterbasierter Luftvolumenströme. Die Planungs- und Nutzungshinweise zur Vermeidung von Schimmelpilzwachstum in Aufenthaltsräumen von Hochbauten sowohl für den Neubau als auch für das Bauen im Bestand.
Die DIN 1946-6 definiert vier verschiedene Lüftungsstufen zur besseren Regulierung. Diese beschreiben notwendige und gewünschte Anforderungen an die Wohnraumlüftung.
Lüftung zum Feuchteschutz: Gemäß DIN 1946-6 muss es mindestens einen Luftwechsel geben, der Schimmel und Feuchteschäden vermeidet. Die Lüftung zum Feuchteschutz ist demnach eine Grundlüftung bzw. ein Mindeststandard und muss auch nutzerunabhängig sichergestellt werden.
Reduzierte Lüftung: Bei der reduzierten Lüftung sollen bei zeitweiliger Abwesenheit der Nutzer (z.B. Urlaub) der Bautenschutz sowie der hygienische Mindeststandard erfüllt werden.
Nennlüftung: Die Nennlüftung beschreibt die normale Nutzung einer Wohneinheit, bei der die hygienischen Mindestanforderungen gewährleistet werden, ebenso wie der Bautenschutz bei Abwesenheit des Nutzers.
Intensivlüftung: Die Intensivlüftung ist die höchste Lüftungsstufe und soll Feuchtespitzen (z.B. durch Kochen, Waschen) abbauen.
Die DIN 1946-6 sieht auch die Kombination von lüftungstechnischen Maßnahmen vor. Wie zum Beispiel die freie Lüftung zum Feuchtschutz in Verbindung mit einer Entlüftung nach DIN 18017-3.