Lüftungskonzept für Wohnungen rechtssicher erstellen

Schimmelbildung vorbeugen

Dichte Fenster, Dächer und gedämmte Fassaden sollen Energie möglichst lange im Haus halten. Doch das energieeffiziente luftdichte Bauen führt dazu, dass auch mehr Feuchtigkeit im Raum verbleibt. Eine zu hohe Luftfeuchtigkeit bringt die Gefahr der Tauwasser- und Schimmelbildung mit sich.

Die Energiesparverordnung (EnEV) bzw. das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordert, dass zwar möglichst wenig Wärme über die Lüftung verloren geht, gleichzeitig ist aber auch ein ausreichender Luftwechsel zur Vermeidung der Schimmelbildung sicherzustellen. Regelmäßiges Lüften ist daher zwingend notwendig. Neben dem klimatischen Feuchteschutz zur Vermeidung von Schimmelpilzbildung dient die Lüftung zur Einhaltung der Raumlufthygiene, wenn aufgrund des Außenlärms die Fenster nachts- oder tags nicht geöffnet werden können.

Sind aus energetischen Gründen die Lüftungswärmeverluste zu reduzieren, so ist dies bei der Auslegung der lüftungstechnischen Maßnahmen zu berücksichtigen. Auch ist eine Überhitzung der Räume durch Lüften im Rahmen des sommerlichen Wärmeschutzes entgegenzuwirken. All diese Schutzziele sind durch wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen einzuhalten, um einen bezahlbaren Wohnraum sicherzustellen.

Lüftungskonzept erstellen

Dieser erforderliche Luftwechsel kann durch ein Lüftungskonzept ermittelt werden. Bei jedem Neubau bzw. jeder Sanierung mit für die Lüftung relevanten Änderungen ist ein Lüftungskonzept zu erstellen. Die Wohnungslüftung behandelnde DIN 1946-6 schreibt hierzu nutzerunabhängig funktionierende Lüftungsanlagen vor, ein händisches Fensterlüften ist nach dieser Norm nicht zulässig. Dies widerspricht der einschlägigen Rechtsprechung und der üblichen Praxis. Dagegen berücksichtigt ein Lüftungskonzept nach DIN/TS 4108-8 die klassische Lüftung über manuell geöffnete Fenster.

 

  • Was ist ein Lüftungskonzept?

    Das Lüftungskonzept beschreibt, ob die gegenwärtige Lüftung ausreicht oder nicht. Dabei wird beispielsweise geprüft, ob die Gebäudehülle den notwendigen Luftwechsel ermöglicht, indem noch ausreichend Undichtheiten vorhanden sind. Fenster und Gebäudehüllen werden immer dichter. Die hohe Luftdichtheit führt dazu, dass die Luft entsprechend steht. Es werden Maßnahmen notwendig, um den Feuchteschutz zu gewährleisten.

  • DIN/TS 4108-8 überarbeitet

    Der DIN-Fachbericht 4108-8 von 2010 wurde überarbeitet und macht Vorgaben zur Schimmelvermeidung und die hierfür notwendige Lüftung in Verbindung mit der Berechnung fensterbasierter Luftvolumenströme. Die Planungs- und Nutzungshinweise zur Vermeidung von Schimmelpilzwachstum in Aufenthaltsräumen von Hochbauten sowohl für den Neubau als auch für das Bauen im Bestand.

  • DIN 1946-6: Die vier Lüftungsstufen

    Die DIN 1946-6 definiert vier verschiedene Lüftungsstufen zur besseren Regulierung. Diese beschreiben notwendige und gewünschte Anforderungen an die Wohnraumlüftung.

    Lüftung zum Feuchteschutz: Gemäß DIN 1946-6 muss es mindestens einen Luftwechsel geben, der Schimmel und Feuchteschäden vermeidet. Die Lüftung zum Feuchteschutz ist demnach eine Grundlüftung bzw. ein Mindeststandard und muss auch nutzerunabhängig sichergestellt werden.

    Reduzierte Lüftung: Bei der reduzierten Lüftung sollen bei zeitweiliger Abwesenheit der Nutzer (z.B. Urlaub) der Bautenschutz sowie der hygienische Mindeststandard erfüllt werden.

    Nennlüftung: Die Nennlüftung beschreibt die normale Nutzung einer Wohneinheit, bei der die hygienischen Mindestanforderungen gewährleistet werden, ebenso wie der Bautenschutz bei Abwesenheit des Nutzers.

    Intensivlüftung: Die Intensivlüftung ist die höchste Lüftungsstufe und soll Feuchtespitzen (z.B. durch Kochen, Waschen) abbauen.

    Die DIN 1946-6 sieht auch die Kombination von lüftungstechnischen Maßnahmen vor. Wie zum Beispiel die freie Lüftung zum Feuchtschutz in Verbindung mit einer Entlüftung nach DIN 18017-3.

 

SO KÖNNEN WIR SIE UNTERSTÜTZEN

  • Wir erstellen alle Arten von Lüftungskonzepten und berücksichtigen auf Wunsch auch ein klassisches Fensterlüften gemäß DIN/TS 4108-8.
  • Wir beurteilen die gewünschten Maßnahmen, z.B. eine Feuchtesteuerung der Lüfter und Außenluftdurchlässe über die Anforderungen der DIN hinaus, um die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung über das gesamte Jahr (Sommer und Winterfall) sicherzustellen.
  • Bei besonderen Anforderungen durch erhöhten Außenlärm (keine Fensterlüftung möglich) unterstützen wir Sie mit der Erstellung eines Lüftungskonzepts zur Raumlufthygiene unter Berücksichtigung der jeweiligen Schallschutzanforderungen. Bevorzugt werden nur die Räume, bei denen zum Beispiel keine Kipplüftung in der Nacht möglich ist, besonders belüftet, um die Maßnahmen sinnvoll auszulegen.
  • Selbstverständlich berücksichtigen wir in den Lüftungskonzepten auch die Entlüftung fensterloser Räume  gemäß DIN 18017-3 bzw. der bauaufsichtlichen Richtlinien.
  • Zur Begrenzung der Lüftungswärmeverluste im Rahmen des Energieausweises nach EnEV/GEG wird die Lüftung mit oder ohne Wärmerückgewinnung nur auf das erforderliche Maß ausgelegt. Dadurch können die lüftungstechnischen Maßnahmen auf das notwendige und sinnvolle Maß reduziert werden.
  • Bei Schimmelschäden erfolgt eine Begutachtung der tatsächlichen Verantwortlichen auf Grundlage von Messungen und Berechnungen unter Berücksichtigung der tatsächlichen Gegebenheiten. (Link zur Unterseite für die Schimmelgutachten)
  • Wir erstellen zudem Lüftungskonzepte für Untergeschosse und Kellerräume in Abhängigkeit von der gewünschten Nutzung. (Link zur Unterseite für die Kellerlüftung)

UNSERE SERVICES BEI NEUBAUTEN:

  • Wir empfehlen sinnvolle wirtschaftliche Maßnahmen: Welche Lüftungskomponenten benötigen Sie im konkreten Fall tatsächlich bzw. welche sind nicht erforderlich?
  • Berücksichtigung der Dämmeigenschaften der Bauteile bei gut gedämmten Bauteilen oder zur Berücksichtigung von möglichen Imperfektionen.
    Bestimmen der zulässigen relativen Luftfeuchtigkeit.
  • Bestimmung der erforderlichen Luftwechselrate von Lüftungsgeräten bzw. der Fensterlüftung. Verschiedene Produkte können hierbei kombiniert werden.
  • Anschauliche Darstellung in Form eines Berichts.
  • Unterstützung bei der rechtssicheren Baubeschreibung.

UNSERE SERVICES BEI BESTANDSBAUTEN:

  • Wir ermitteln für Sie die Art der Bausubstanz vor Ort und bestimmen die tatsächlich vorhandenen Wärmebrückeneigenschaft sowie die Luftdichtheit der Gebäudehülle. Im Schadensfall kontrollieren wir das Nutzerverhalten mittels Langzeitklimamessungen. (Link zur Unterseite für die Schimmelgutachten).
  • Alternativ können die Wärmebrückeneigenschaften berechnet werden, wenn die geometrischen Randbedingungen und die Materialeigenschaften eruiert werden können.
  • Es wird eine Erstbewertung durchgeführt, ob z. B. Schallschutzanforderungen bei der Auslegung der lüftungstechnischen Maßnahmen zu berücksichtigen sind.
  • Wir errechnen für das Bestandsgebäude die realistische, maximal zulässige Luftfeuchte je Raum und nicht, wie gemäß DIN 1946-6, eine pauschale Eigenschaft, die dann für alle Räume oder das gesamte Gebäude gelten soll.
  • Wir ermitteln die erforderlichen lüftungstechnischen Maßnahmen, um die maximal zulässige Luftfeuchte je Wärmebrücke und Raum sicher einhalten zu können.
  • Sie erhalten ein belastbares Gutachten.

DAVON PROFITIEREN SIE:

  • Sie erhalten wirtschaftliche, an die Situation angepasste Maßnahmen.
  • Wir agieren objektiv, unabhängig und produktneutral.
  • Wir agieren stets nach dem aktuellen oder zur Bauzeit gültigen Stand der Technik.
  • Wir erstellen eine rechtssichere und belastbare Entscheidungsgrundlage zur Wahl der lüftungstechnischen Maßnahmen.
  • Unsere Experten arbeiten auch aktiv in den entsprechenden DIN-Normenauschüssen zur DIN 1946-6 und DIN/TS 4108-8 mit. 

Next steps

WORLDWIDE

Germany

German