Beeinträchtigungen durch Gerüche im Umfeld von Wohn- oder Gewerbegebieten können zu erheblichen Belästigungen bei Anwohnern oder Arbeitnehmern führen. Verursacher von Geruchsbelästigungen können Klär- und Kompostieranlagen, Abfallbetriebe, aber auch Tierhaltung, die Gülleausbringung oder Industrieanlagen sein. Durch den Bauboom der letzten Jahre rücken gerade Wohngebiete in einigen Regionen immer näher an solche Anlagen heran. Wird dies in der Bauleitplanung nicht ausreichend berücksichtigt, kann es schnell zu Konflikten und Klagen durch beeinträchtigte Anwohner kommen.
Beugen Sie gerichtlichen Auseinandersetzungen vor und sichern Sie sich mit unseren Geruchsgutachten bereits vor der Ausweisung von Baugrund oder vor der Änderung Ihrer Anlage ab. Durch unsere Geruchs-Immissionsprognosen weisen Sie potentiellen Käufern von Baugrund bereits im Vorfeld nach, dass sämtliche Immissionswerte des Anhangs 7 der TA Luft eingehalten werden. Somit schaffen Sie sich Rechtssicherheit bei Klagen.
Darüber hinaus wird die Geruchs-Immissionsprognose oftmals als Bedingung für die Genehmigung eines Bebauungsplans vom Landratsamt oder für die immissionsschutzrechtliche Genehmigung geruchsemittierender Industrieanlagen eingefordert. Profitieren Sie von unserer langjährigen Expertise und Akzeptanz bei Behörden und in der Öffentlichkeit. Wir informieren Sie gerne persönlich.
Begleitung der Vorplanung
Technische Analyse
Entwurfsprüfungen
Betriebserlaubnis/Begleitung Genehmigungsverfahren
Fertigungs- und Bauüberwachung
Schlussprüfungen
Prüfungen vor Inbetriebnahme/Performance Test
Überwachung des ordnungsgemäßen Betriebs/ Inspektion
Zusätzliche Optimierungsmaßnahmen
Ende des Betriebes/ Post-Förderung