Mobilität und Automotive

Die Fahrzeugtypgenehmigung zur Erschliessung globaler Märkte

Optimieren Sie Ihr Homologationsverfahren für Fahrzeuge, Systeme und Komponenten

Optimieren Sie Ihr Homologationsverfahren für Fahrzeuge, Systeme und Komponenten

Was bedeutet Homologation?

Der Begriff „Homologation“ hat sich in der Kraftfahrzeugbranche als Synonym für „Typgenehmigung“ etabliert. Eine solche Genehmigung ist immer dann erforderlich, wenn Hersteller serienmäßig produzierter Fahrzeuge oder bestimmter Fahrzeugteile diese in der Europäischen Union in Verkehr bringen wollen. Die zugehörigen harmonisierten Rahmen-Rechtsakte

  • Richtlinie 2007/46/EG (zukünftig Verordnung (EU) Nr. 2018/858),
  • Verordnung (EU) Nr. 167/2013 und
  • Verordnung (EU) Nr. 168/2013

weisen dabei den Technischen Diensten vor allem die Aufgabe zu, vor Erteilung einer Typgenehmigung die Genehmigungsgegenstände auf Einhaltung der vorgeschriebenen technischen Anforderungen ingenieurmäßig zu überprüfen.

TÜV SÜD betreibt unter seinem Dach mehrere solcher Technischer Dienste. Wir sind dadurch in der Lage, weltweit praktisch sämtliche hoheitliche Prüfungen an Fahrzeugen und Fahrzeugteilen für die Zulassung in der EU anzubieten. Die auf Grundlage dieser Prüfungen erteilten Typgenehmigungen werden darüber hinaus in einer Vielzahl weiterer Länder dieser Erde anerkannt. Dies gilt insbesondere für die außereuropäischen Vertragsstaaten des so genannten „58er Übereinkommens“ – also jenen Staaten, welche hinsichtlich der Beschaffenheit von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen UN-(vormals ECE-) Regelungen anwenden.

Unsere behördlichen Benennungen als Technischer Dienst in der EU umfassen die Berechtigung, hoheitliche Prüfungen an Kraftfahrzeugen nahezu aller im Straßenbild vertretenen Arten, einschließlich deren Anhänger, sowie an Motoren von mobilen Maschinen (Emissionen) durchzuführen. Hinsichtlich einiger „nicht-harmonisierter“ Spezialfahrzeug-Arten – insbesondere der nicht vom LKW abgeleiteten selbstfahrenden Arbeitsmaschinen – verfügen wir darüber hinaus über eine entsprechende Benennung in Deutschland. Informationen zu nationalen Benennungen in Ländern außer Deutschland erhalten Sie auf Anfrage.

Die Tätigkeit unserer Sachverständigen beschränkt sich aber nicht auf das reine Prüfen. Selbstverständlich unterstützen wir unsere Kunden bei der Erstellung der für die Erteilung einer Typgenehmigung vorgeschriebenen technischen Dokumentation (Beschreibungsmappe) und helfen ihnen immer dann den optimalen Weg zu finden, wenn eine Rechtsgrundlage alternative Genehmigungspfade gestattet. Des Weiteren werden die Vorschläge und Empfehlungen unserer Sachverständigen in vielen nationalen wie internationalen Gesetzgebungsgremien gerne gehört – wie zum Beispiel zu zukünftigen Regelungen des autonomen Fahrens. Und dabei kann TÜV SÜD heute auf eine mehr als 150-jährige Geschichte zurückblicken: Als Keimzelle unseres heute weltumspannenden Konzerns gilt ein Verein, der sich 1866 in Mannheim zur Überprüfung von Dampfkesseln gründete.

Neben den beschriebenen hoheitlichen Aufgaben in der EU bietet TÜV SÜD weitere Dienstleistungen zur Konformität von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen mit den Zulassungsgesetzen vieler anderer Staaten oder Wirtschafträume dieser Erde an (Stichwort „internationales Homologationsmanagement“). Zu diesen Rechtskreisen gehören beispielsweise:

  • ADR für den australischen Markt
  • CMVSS für den kanadischen Markt
  • FMVSS für den nordamerikanischen Markt
  • GB-Standards für China (CCC-Zeichen)
  • GOST für Russland
  • INMETRO für Brasilien
  • TRIAS für Japan
  • VSTD für Taiwan

 

Wissenswerte PDF-Downloads:

Einsatz der Simulation für die Homologation automatisierter Fahrfunktionen

Homologation und Validierung von automatisierten Fahrfunktionen

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