Wiederkehrende Seilbahnprüfungen & Schleppliftprüfungen gemäß SeilbüV
Wiederkehrende Seilbahnprüfungen & Schleppliftprüfungen gemäß SeilbüV
Laut Seilbahngesetz 2003 §49 sind öffentliche Seilbahnen mindestens alle 5 Jahre, nicht öffentliche Seilbahnen (Schlepplifte) mindestens alle 10 Jahre einer Überprüfung von Seiten einer akkreditierten Stelle zu unterziehen. Der genau Überprüfungsumfang ist in der SeilbüV geregelt.
Die TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich GmbH ist eine in Österreich akkreditierte Prüf-, Inspektions- und Zertifizierungsstelle und unterstützt Sie als Betreiber von Seilbahnen und Schleppliften umfassend und kostengünstig in allen Fragen der Sicherheit, Wirtschaftlichkeit und Qualität Ihrer Anlagen.
Darüber hinaus werden ergänzenden Prüfungen wie Oberflächenrissprüfungen an Klemmen, Laufwerken und Gehängen, Rissprüfungen an Achsen und Wellen und elektrische Kontrollen von uns abgewickelt.
Rechtssicherheit, Fachkompetenz und Vertrauen
Die Experten der TÜV SÜD Landesgesellschaft Österreich GmbH verfügen über langjährige Erfahrung bei der Prüfung von
Seilbahnen und Schleppliften. Durch die Mitarbeit der TÜV SÜD Gruppe bei der Erstellung technischer Richtlinien und Seilbahnnormen sind wir bestens mit dem Stand der Technik vertraut. Mit uns haben Sie einen Ansprechpartner, der alle Leistungen für eine komplette Überprüfung im eigenen Haus abwickelt.
Die Bekanntheit und Reputation unserer Marke sichert Ihnen darüber hinaus eine hohe Akzeptanz der Berichte und Zertifikate.
Vertrauensbildung
Bei dem Betrieb Ihrer Anlage hilft Ihnen das Prüfzeichen von TÜV SÜD. Denn es ist als Garant für Sicherheit und Zuverlässigkeit bekannt.
Kostentransparenz und Planungssicherheit
Wir erstellen Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot. Bei den Prüfungen werden Ihre Terminwünsche selbstverständlich berücksichtigt.