Mit Einführung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG wurden nicht nur die Anwenderfreundlichkeit und Lesbarkeit gesteigert, sondern auch die Vorgaben für die Sicherheit von Maschinen vereinheitlicht und im Detail weiter verschärft. Neben zahlreicher Änderungen zur Erhöhung der Rechtssicherheit ist nun die Durchführung einer entwicklungsbegleitenden Risikobeurteilung über den gesamten Lebenszyklus einer Maschine oder Anlage vorgeschrieben.
Die Maschinenrichtlinie gilt für:
- Maschinen
- Auswechselbare Ausrüstungen
- Sicherheitsbauteile
- Lastaufnahmemittel
- Ketten, Seile und Gurte
- Abnehmbare Gelenkwellen
- Unvollständige Maschinen
Die Anforderungen sind zu prüfen bei:
- Betrieb von Maschinen und Anlagen
- Bau/ Errichtung neuer Anlagen
- Ein- und Verkauf von gebrauchten Maschinen
- Modernisierung, Umbau und Erweiterungen
Haben Sie alles berücksichtigt?
- Haben Sie die Richtlinienanforderungen korrekt ausgelegt?
- Haben Sie Gewissheit über die sicherheitstechnische Ausführung Ihrer Maschinen und Anlagen?
- Haben Sie eine Risikobeurteilung durchgeführt?
- Haben Sie eine Dokumentation über das Risikopotenzial, das tatsächlich anliegende Risiko und den sicherheitstechnischen Stand Ihrer Maschinen und Anlagen?
Mit TÜV SÜD als Partner erhalten Sie eine praxisgerechte Unterstützung aus einer Hand.
Für alle möglichen Fragestellungen stehen Ihnen die Kompetenz und Erfahrung der gesamten TÜV SÜD zur Verfügung:
- Unterstützung bei der Auslegung der Richtlinienanforderungen und bei der Konformitätsbewertung
- Unterstützung hinsichtlich Anwendbarkeit und Auslegung von Normen
- Risikobeurteilung im Sinne von EN ISO 12100
- Beurteilen, Verifizieren, Validieren sicherheitsbezogener Teile von Steuerungen nach EN ISO 13849-1, EN ISO 13849-2, EN 62061
- Abgrenzen von Maschinen in Anlagen zur Feststellung der Verknüpfung
- Bewerten der Dokumentation des Herstellers und dessen Lieferanten
- Prüfen von Maschinen und Anlagen auf Übereinstimmung mit den Richtlinien und normativen Anforderungen
- Unterstützung bei der Beurteilung von Änderungen an bereits in Verkehr gebrachten Maschinen
- Gefährdungsbeurteilungen an Maschinen und Anlagen