Schulung zur neuen Maschinenverordnung
Als Hersteller, Händler oder Betreiber von technischen Produkten sind Sie verpflichtet, eine Vielzahl von rechtlichen Vorgaben einzuhalten. Dadurch erfüllen Sie die Anforderungen an die Sicherheit und minimieren gleichzeitig Ihre Haftungsrisiken. Im Bereich von Maschinen und Anlagen gilt ab dem 20. Januar 2027 die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230, die europaweit unmittelbar verbindlich ist. Sie regelt die Anforderungen für das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Maschinen sowie verwandter Produkte wie Sicherheitsbauteile, auswechselbare Ausrüstungen, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile, Gurte und Gelenkwellen. Das bedeutet für Sie: Alle neuen Anforderungen der Maschinenverordnung (MVO) müssen innerhalb der Übergangsfrist vollständig in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden. Dazu gehören unter anderem:
- Risikobeurteilung über den gesamten Lebenszyklus der Maschine
- Erstellung einer vollständigen technischen Dokumentation
- Betriebsanleitung in geeigneter Form (auch digital möglich)
- Durchführung der Konformitätsbewertung
- Ausstellung der EU-Konformitätserklärung und Anbringung der CE-Kennzeichnung
In diesem Seminar erhalten Sie das erforderliche Wissen, um die Maschinenverordnung praxisorientiert umzusetzen. Wir informieren Sie über die Inhalte, die neuen Sicherheitsanforderungen – einschließlich Cybersicherheit und KI-basierter Systeme – sowie die Pflichten der Wirtschaftsakteure. Außerdem erfahren Sie, wie Sie die rechtlichen Anforderungen des Produktsicherheitsgesetzes und verbindliche technische Rechtsvorschriften der EU effizient umsetzen.
- Einführung in europäischen Rechtsgrundlagen für das Inverkehrbringen von Produkten rund um die CE-Kennzeichnung
- Geltungsbereich, Zielsetzung, Anforderungen der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230
- Verantwortlichkeiten und Pflichten von Herstellern, Importeuren und Händlern
- Anforderungen an die Durchführung und Dokumentation der Konformitätsbewertung
- Vorgaben und Sicherheitsanforderungen für Konstruktion und Bau von Maschinen gemäß Verordnung
- Risikobeurteilung und Einsatz harmonisierter Normen
- Anforderungen an die Technische Dokumentation
- Weiterentwicklung zur Maschinenrichtlinie MRL 2006/42/EG
- Sie kennen die rechtlichen Anforderungen und Ziele der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 und deren Bedeutung für die Produktsicherheit.
- Sie sind mit den wesentlichen Inhalten und aktuellen Neuerungen vertraut, einschließlich der erweiterten Sicherheitsanforderungen, Cybersicherheit und KI-Regelungen.
- Sie lernen, wie Sie die Maschinenverordnung praxisorientiert umsetzen und alle Pflichten für Hersteller, Händler und Betreiber erfüllen.
- Sie können technische Rechtsvorschriften effizient in der betrieblichen Praxis anwenden und die Konformitätsbewertung sicher durchführen.
- Sie erfahren, wie Sie durch korrekte Umsetzung der Verordnung Ihre Haftungsrisiken nachhaltig minimieren.
- Konstrukteure und Konstruktionsleiter
- Entwicklungs- und Konstruktionsverantwortliche
- Projektleiter
- Unternehmer und Geschäftsführer
- Maschinenimporteure und -händler (auch Gebrauchtmaschinenhändler)
- Betreiber und Verantwortliche für den Betrieb, Wartung und Instandhaltung von Maschinen und Anlagen
- Vertriebsverantwortliche und Einkäufer
- Technische Redakteure
- Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte
Die neue Maschinenverordnung ist am 19.Juli 2023 in Kraft getreten. In diesem Seminar wird die immer noch gültige Maschinenrichtlinie geschult und der neuen Maschinenverordnung gegenübergestellt. Mit der Maschinenverordnung wird die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG nach einer Übergangszeit ersetzt.
Deutsch
Dieses Onlinetraining wird von der TÜV SÜD Akademie GmbH in Deutschland durchgeführt. Bei diesem Onlinetraining gelten daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Prüfungsordnungen sowie Datenschutzinformationen der TÜV SÜD Akademie GmbH. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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