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European Radiology
https://doi.org/10.1007/s00330-024-11224-2
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In einer ersten Erhebung und Analyse wurden Dosiswerte, zu denen keine nationalen DRW vorliegen, für verschiedene Untersuchungsarten aus dem Bereich der Projektionsradiografie erfasst, um unter Berücksichtigung der anatomischen Region und/oder der klinischen Fragestellung über Ländergrenzen hinweg Orientierungswerte zu erstellen.
Diese Orientierungswerte können z. B. als lokale DRW und für die Überprüfung und Optimierung der eigenen Dosiswerte eingesetzt werden. Auch die ÄSH wird sie in den Prüfungen berücksichtigen, z. B. für die ausgewählten Patientenuntersuchungen oder zur Bewertung der nach Strahlenschutzrecht vorgegebenen Dosisauswertungen.
Es wurden Expositionsparameter von 85 Röntgengeräte der Projektionsradiografie aus Österreich, Deutschland, Italien und der Schweiz verwendet sowie Dosisauswertungen der Ärztlichen Stelle Hessen für die Auswertung mit herangezogen.
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Übersichtstabelle der Orientierungswerte finden Sie hier
Die Qualitätssicherungsrichtlinie (QS-RL): Röntgen und Rahmenrichtlinie wurden veröffentlicht und sind am 01.12.2024 in Kraft getreten.
Es wird zukünftig 3 QS-RL für Röntgendiagnostik, Strahlentherapie und Nuklearmedizin geben.
In einer gemeinsamen Rahmenrichtlinie QS-RL sind für alle Bereiche allgemeine Anforderungen zusammengefasst, so dass für jede QS-RL auch die übergeordnete Rahmen-Richtlinie relevante Festlegungen und Informationen beinhaltet und zu beachten ist.
In der QS-RL Röntgendiagnostik werden z.B. auch Regelungen festgelegt, die in Normen bisher noch nicht enthalten sind oder ergänzende Anforderungen beschrieben.
Neuerungen der aktuellen QS-RL sind z.B.:
Im fünften Jahr nach der Einführung der Meldepflicht für bedeutsame Vorkommnisse bei Strahlenanwendungen am Menschen zeigt sich weiterhin eine Zunahme der Meldezahlen. Insgesamt bleibt die Gesamtzahl an Meldungen jedoch hinter den Erwartungen zurück.
Es lässt sich erkennen, dass allgemeine Faktoren wie Zeitdruck, Unterbesetzung und daraus resultierende Überlastung und Unkonzentriertheit das Eintreten von bedeutsamen Vorkommnissen häufig begünstigen.
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Die Qualitätssicherungsverfahren des IQTIG beinhalten strahlenschutzrelevante Themen der perkutanen Koronarangiographie bzw. Koronarinterventionen und Versorgung mit Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren.
Die Ergebnisse weisen darauf hin, dass Eingriffe an Herzschrittmachern und implantierbaren Defibrillatoren bundesweit meist mit hoher Qualität erfolgen; an einigen Standorten zeigen sich jedoch noch Versorgungsdefizite hinsichtlich der Vermeidung unnötiger Strahlenexpositionen während der Herzschrittmacher- bzw. Defibrillator-Implantation. Die Probleme im Bereich des Strahlenschutzes betrafen Strukturprobleme (Verwendung veralteter technischer Anlagen, ungeeignete Einstellungen der Bildqualität bzw. der Bildrate pro Sekunde) als auch Prozessmängel hinsichtlich der Anwendung der Durchleuchtungsgeräte und eine unzureichende Einarbeitung und Schulung von jüngeren Kolleginnen und Kollegen durch die Leistungserbringer oder eine ungenügende Sachkunde und Routine, bedingt durch eine relativ geringe Erfahrung mit der Implantation von Herzschrittmachern.
Das IQTIG empfiehlt die Ermittlung des DFP zukünftig nicht mehr als Indikator für Schrittmacherimplantationen aufzunehmen, u. a. da von einer verpflichtenden Einbindung einer /eines MPE an mobilen C-Bögen, an denen Schrittmacher implantiert werden, ausgegangen wird, Nach Erfahrungen aus den Prüfungen der Ärztlichen Stelle sind MPEs jedoch nicht regelhaft bei diesen Geräten bzw. Untersuchungsarten eingebunden.
Mit Blick auf den Gegenstand des Verfahrens QS PCI (Koronarangiografien und perkutane Koronarinterventionen bei Patientinnen und Patienten ab 18 Jahren) zeigt sich, dass im Erfassungsjahr 2023 etwas mehr als 60 % der in das Verfahren eingeschlossenen Prozeduren rein diagnostische Herzkatheteruntersuchungen (isolierte Koronarangiografien) sind, von denen etwa drei Viertel in Krankenhäusern (stationär) erbracht werden. Dabei stellt sich die Frage einer Abwägung gegenüber alternativen Verfahren wie CT.
Der Indikator „Indikation zur isolierten Koronarangiographie – Anteil ohne pathologischen Befund“ (ID 56001) überprüft bei Patientinnen und Patienten mit der Indikation „Verdacht auf bzw. Ausschluss KHK“ (d. h. ohne vorbekannte KHK), inwieweit diese Indikation, die Anlass zur Durchführung der isolierten Koronarangiografie war, auch durch die invasive Untersuchung bestätigt werden konnte. Hier sollte der Anteil an Koronarangiografien, die trotz des Verdachtes auf eine KHK keinen pathologischen Befund erbrachten, gering ausfallen, also sichergestellt werden, dass möglichst nur Patientinnen und Patienten einer Koronarangiografie unterzogen wurden, für die dies auch medizinisch erforderlich war.
Durch die vom G-BA beschlossene Aufnahme der Computertomografie-Koronarangiografie (CCTA) in den ambulanten Leistungskatalog wird die Zahl der diagnostischen Koronarangiografien mutmaßlich deutlich zurückgehen. Sollte es zu einem deutlichen Rückgang diagnostischer Koronarangiografien kommen und diese nur noch im Rahmen von Notfalleingriffen erfolgen, wäre zu prüfen, inwieweit der Teildatensatz zur diagnostischen Koronarangiografie sowie prozedurartspezifische Indikatoren (z. B. ID 56000, ID 56018) zukünftig verzichtbar wären.
Von Seiten einiger Mitglieder des Expertengremiums auf Bundesebene wird befürchtet, dass es aufgrund einer Vielzahl unklarer bzw. falsch positiver Befunde im CCTA zu einer Zunahme an Koronarangiografien (als Ergänzung: oder Doppeluntersuchungen) kommen könnte
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