Das müssen Sie wissen
Das müssen Sie wissen
Eine Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach stellt für immer mehr Haushalte sowie Gewerbe- und Industriekunden eine finanziell interessante und klimafreundliche Option dar, Energie zu erzeugen. Doch wie wird aus Sonne und einer brandneuen Anlage sicher und gesetzeskonform Strom? TÜV SÜD erklärt, was zu berücksichtigen ist, bevor Sie mit Ihren Modulen ans Netz gehen dürfen.
Was ist der Unterschied zwischen Abnahme und Prüfung?
Viele Kundinnen und Kunden fragen sich, was die Abnahme einer PV-Anlage eigentlich ist. Laut BGB ist die Abnahme im Werkvertragsrecht eine Erklärung des Bestellers (des Kunden), dass das Werk (die PV-Anlage) den vertraglich vereinbarten Anforderungen (dem Angebot) entspricht und damit vertragsgemäß erbracht wurde. Mit der Abnahme bestätigt der Besteller (Kunde) die Fertigstellung des Werkes (entsprechend der vertraglichen Grundlagen) und die mängelfreie Ausführung der Leistung.
Im Gegensatz zu einer Abnahme - welche dem Werkvertragsrecht nach dem BGB unterliegt - stellt eine Prüfung eine Untersuchung der Anlage im Hinblick auf den ordnungsgemäßen Zustand dar. Prüfungen bestehen dabei aus Ordnungsprüfungen, Funktionsprüfungen und Messungen.
Betrachtet man diese Definitionen, so stellt man fest, dass, um eine Abnahme rechtssicher durchführen zu können, vorab eine Prüfung erforderlich ist. Diese kann durch den Auftraggeber selbst erfolgen. Insofern der Auftraggeber selbst über keine ausreichende Fachkompetenz verfügt, um den mangelfreien Zustand bewerten zu können, können unabhängige Experten, z.B. die Sachverständigen von TÜV SÜD, hinzugezogen werden, um eine PV-Anlage zu prüfen.
Solaranlagen sind hochkomplexe elektrische Anlagen, mit denen in der Regel ein Anschluss ans öffentliche Stromnetz angestrebt wird. So mag es zunächst überraschen, dass es in Deutschland nicht zwingend erforderlich ist, Photovoltaik-Anlagen durch einen anerkannten Fachbetrieb montieren zu lassen. Die Modulmontage auf dem Dach muss nicht zwingend von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Doch auch, wenn hierzulande der Gesetzgeber zunächst nur geringe Anforderungen an die fachliche Qualifikation des Montagepersonals stellt: Ihr PV-Projekt ist trotzdem nicht ohne eine professionelle Projektierung, Montage und Inbetriebnahme durchführbar.
Denn damit Ihre Photovoltaikanlage nach der Montage tatsächlich den Eigenverbrauch mit abdecken, Energie ins Netz einspeisen oder zu einem Einkommen im Rahmen der EEG-Umlage führen kann, muss sie an die Hauseinspeisung und das öffentliche Stromnetz angeschlossen werden. Diesen Schritt dürfen laut Gesetz für den Ausbau Erneuerbarer Energien ausschließlich zugelassene Elektriker*innen beziehungsweise Elektroinstallateur*innen vornehmen. Spätestens an dieser Stelle ist es für Sie also notwendig, auf die Leistung eines Drittanbieters zurückzugreifen.
Für den regelkonformen Betrieb Ihrer Anlage müssen neben dem Anschließen durch zugelassene Elektrofachbetriebe jedoch noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Eine davon ist, dass die Anlage vor der ersten Inbetriebnahme von einer Elektrofachkraft nach den relevanten gesetzlichen und normativen Vorgaben geprüft wird. Denn für alle Photovoltaik-Anlagen in Deutschland gelten gesetzliche und normative Prüfpflichten, auch im Privatbereich und unabhängig davon, ob Sie am Ende eine sogenannte Einspeisevergütung erwirtschaften wollen oder nicht. Es ist auch nicht entscheidend, ob es sich um eine selbst installierte Anlage handelt oder Sie die Montage der PV-Module ohnehin bei einem fachkundigen Solateur bzw. Elektriker in Auftrag gegeben haben.
Nur anerkannte Elektrofachkräfte entsprechend den Vorgaben der DIN VDE 0100-600 mit Erfahrung bei der Prüfung von PV-Anlagen sowie vergleichbaren Systemen dürfen Prüfungen von Photovoltaik-Anlagen durchführen. Die Verantwortung liegt hierbei nicht beim Netzbetreiber.
Die erste Prüfung der PV-Anlage erfolgt durch den Errichter im Rahmen der von ihm durchzuführenden Prüfung vor Inbetriebnahme. Die entsprechenden Protokolle sind Teil der Systemdokumentation, welche er dem Kunden bei Abschluss der Installation übergeben muss.
Für Betreiber*innen von PV-Anlagen ist es häufig schwer, einen Überblick darüber zu behalten, ob der Errichter bei der Errichtung sowie der Prüfung und Systemdokumentation der Anlage tatsächlich alle rechtlichen Anforderungen erfüllt hat.
Doch wie kann ein Kunde vor der Abnahme der Leistungen bewerten, ob alle Prüfungen rechtskonform durchgeführt wurden?
TÜV SÜD unterstützt Sie dabei, zu bewerten, ob alle rechtlichen Anforderungen eingehalten wurden, egal, welche Größe Ihre PV-Anlage hat. Unsere anerkannten Sachverständigen unterstützen Sie bei den geforderten Bewertungen nach DIN VDE 0100-600 (Wechselstromseite) bzw. nach DIN EN 62446 / VDE 0126-23-1 (Gleichstromseite). Zudem prüfen wir auch die Anforderungen von Sachversicherern - z.B. nach VdS-Richtlinie 3145.
In unserem Online-Shop können Sie uns schnell und unkompliziert beauftragen. Wählen Sie hierfür einfach aus den folgenden Leistungsgrößen (in kWp), lassen Sie sich online ein Angebot konfigurieren und beauftragen Sie uns noch heute.
Parallel zur Angebotskonfiguration informieren wir Sie auch, was Sie am Prüftag beachten und bereithalten müssen, und was genau Inhalt der Überprüfung und Messungen ist.
Wussten Sie schon?
Vor dem Gesetz sind Sie auch als Privatperson Betreiber der Photovoltaikanlage und müssen entsprechend Ihrer Prüfpflicht nachkommen – egal, ob Sie Ihre Photovoltaikanlage privat nutzen oder gewerblich ans Netz gehen. Insbesondere ist für Sie relevant, dass auch ihr Sachversicherer (z.B. Ihre Gebäude-Brandversicherung) Anforderungen an die Prüfung der Anlage durch unabhängige Sachverständige stellen kann.
Sie benötigen Unterstützung bei der Bewertung ihrer Prüfpflichten? – Wir unterstützen Sie hierbei gerne!
Wann ist der richtige Zeitpunkt für eine Prüfung meiner Anlage?
Die Prüfung Ihrer Photovoltaikanlage erfolgt "vor Inbetriebnahme" – also bevor Sie mit dem Auftraggeber die Abnahme nach dem BGB durchführen.
Voraussetzung dafür, dass wir die Prüfung vor Inbetriebnahme Ihrer Solaranlage durchführen können, ist demnach, dass diese auch tatsächlich betriebsbereit und zugänglich ist. Wenn Sie hingegen beispielsweise noch den Wechselrichter oder ein fehlendes Modul installieren müssen, oder wenn die Photovoltaikanlage aus sonstigen Gründen nicht in ihrem finalen Zustand und betriebsbereit ist, können wir nicht wie beauftragt tätig werden. Zu spät, also nach Inbetriebnahme, darf die Abnahme jedoch auch nicht erfolgen.
Im Idealfall führen Sie die Beauftragung der Prüfung bereits einige Wochen vor der geplanten Fertigstellung der Anlage durch. So können wir gemeinsam mit Ihnen einen optimalen Termin für die Prüfungen planen.
Sie fragen sich, wann genau Ihre PV-Anlage formell als "in Betrieb genommen" gilt? Diese Frage regeln das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie nachträgliche Hinweise und Novellen speziell zu dieser Fragestellung. Eine Photovoltaikanlage gilt diesen Texten zufolge als in Betrieb genommen, wenn sie Strom produziert und dieser außerhalb der Anlage entweder in einem Netz verbraucht oder in einem Speicher gespeichert wird.
Solaranlagen sind komplexe Systeme, die – falsch montiert – zu erheblichen Schäden an Ihrem Dach oder Ihrer Immobilie führen, oder im schlimmsten Fall sogar Menschenleben gefährden können. Herunterstürzende Komponenten beispielsweise stellen bei stürmischem Wetter eine Gefahr für Umwelt und Mitmenschen dar. Eine Begleitung durch Expert*innen ist somit auch bereits während der Installation sinnvoll: Denn unsere planungs- und baubegleitenden Leistungen helfen, solche gefährlichen Mängel früh zu erkennen und Schäden abzuwenden. Weitere Informationen zu unseren Leistungen rund um Photovoltaik finden Sie hier.
Unterstützung bei der Abnahme ihrer Photovoltaik-Anlage bietet TÜV SÜD ab 583 Euro an. Der finale Preis variiert je nach Leistungsgröße oder benötigten Zusatzprüfungen. Die genauen Kosten für Ihr Projekt ermitteln Sie mit wenigen Klicks im Shop.
Prüfungen dürfen nur durch Elektrofachkräfte mit Erfahrung bei der Prüfung von PV-Anlagen nach den Vorgaben der VDE 0100-600 durchgeführt werden.
Der Netzbetreiber ist hierfür nicht zuständig. Mit seinen Expertinnen und Experten unterstützt TÜV SÜD Sie dabei, diese rechtlichen Anforderungen zu erfüllen, egal, welche Größe Ihre Photovoltaikanlage hat.
In Deutschland müssen Photovoltaik-Anlagen immer vor Inbetriebnahme entsprechend den Vorgaben der DIN VDE 0100-600 geprüft werden. Diese Prüfungen werden meist durch den Errichter der Anlage durchgeführt. Anerkannte PV-Sachverständige, zum Beispiel von TÜV SÜD unterstützen Sie dabei, zu bewerten, ob ihre PV-Anlage entsprechend allen erforderlichen Normen- und Richtlinien errichtet und geprüft wurde.
Im Rahmen dieser unabhängigen Bewertung wird beispielsweise die Vollständigkeit der Systemdokumentation festgestellt und die Plausibilität der vorgelegten Messprotokolle geprüft. Genauere Informationen dazu, wie TÜV SÜD vorgeht und was Sie bereitstellen müssen, erhalten Sie im Shop.
Eine PV-Anlage gilt als abgenommen, sobald diese entsprechend den Vorgaben des BGB an den Betreiber übergeben wurde. Wichtig ist hierbei, dass im Zuge der Abnahme eine mängelfreie Übernahme bestätigt wird.
Um Sie vor der Abnahme bei der Bewertung zu unterstützen, ob Sie ihre PV-Anlage tatsächlich sorgenfrei übernehmen können, führen die Expert*innen des TÜV SÜD unabhängige Prüfungen durch.