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//Land auswählenKleinstunternehmen sowie kleines und mittleres Unternehmen
Als KMU gelten zunächst einmal alle Unternehmen
Darüber hinaus muss jedoch im Einzelfall geprüft werden, ob das Unternehmen auch wirklich eigenständig ist: Eine kleine GmbH beispielsweise, die zu 50% einem Großkonzern gehört, ist kein echtes KMU.
Daher wird im Sinne der einschlägigen EU-Definition des Weiteren zwischen drei Kategorien von KMUs unterschieden:
Die Kategorie, in welche ein Unternehmen fällt, hat Auswirkungen auf die Ermittlung der Mitarbeiterzahl und der Jahresumsatz- bzw. Jahresbilanzsummenwerte: Möglicherweise müssen auch Daten des Partner- oder verbundenen Unternehmens in die Berechnung einbezogen werden.
Überschreitet das Unternehmen unter Berücksichtigung seiner Beteiligungen einen der o.g. Schwellenwerte, dann verliert es seinen KMU-Status.
Die Europäische Kommission hat ein Benutzerhandbuch rund um die KMU-Definition herausgegeben. Hier finden sich neben Ausnahmeregelungen auch Antworten auf Detailfragen, die sich aus den obigen Grundregeln ergeben können.