Mit der CE-Kennzeichnung auf einem Produkt bestätigt dessen Hersteller, dass er alle produktspezifisch geltenden EU-Richtlinien hinsichtlich Sicherheit und Funktionalität des Produkts eingehalten und zum Nachweis ein Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen und dokumentiert hat. War dabei eine Benannte Stelle involviert, zeigt dies eine vierstellige Identifikationsnummer nach der CE-Kennzeichnung an. Im Kampf gegen Zertifikatsmissbrauch und Produktpiraterie hat TÜV SÜD die CE-Kennzeichnung mit der eigenen Identifikationsnummer „CE 0123“ als Unionsmarke geschützt. „CE 0123“ weist TÜV SÜD als beteiligte Prüforganisation aus.
Viele Verbraucher verstehen die CE-Kennzeichnung als Hinweis auf Richtlinienkonformität eines Produkts. Für die Industrie ist sie das „Visum“ für den europäischen Binnenmarkt: Die CE-Kennzeichnung ist für viele Erzeugnisse Voraussetzung für den Marktzugang in Europa. Insofern überrascht es nicht, dass immer wieder missbräuchlich verwendete CE-Kennzeichnungen und
CE-Fälschungen entdeckt werden. Unberechenbar wie die finanziellen Schäden, die der Industrie dadurch entstehen, sind vor allem die persönlichen Risiken für die Verwender potenziell unsicherer Produkte.
Das Markenrecht ist ein sehr effektiver Schutz. Genau wie bei der legalen Verwendung steigt auch bei Fälschungen der Verkaufswert mit dem Bekanntheitsgrad und der Reputation der auf dem Produkt abgebildeten Marken. Bei vielen Fälschungen gilt das Prinzip „außen hui, innen pfui“. Ein Markenrechtsverstoß ist hierbei viel leichter nachweisbar als zum Beispiel ein Design- oder Patentverstoß. Dazu muss man das Produkt selbst in der Hand haben und gegebenenfalls auch öffnen und vergleichen. Wie erfolgreich über diesen Angriffspunkt Plagiate identifiziert und aus dem Verkehr gezogen werden können, erlebt TÜV SÜD seit Langem im Rahmen der Schutzmaßnahmen der Wort- und Bildmarke „TÜV SÜD“. Seit 2009 haben wir von TÜV SÜD weltweit bereits rund 685.300 gefälschte Produkte aus dem Verkehr ziehen und vernichten lassen.
Eine unberechtigte Verwendung des Kennzeichens CE 0123 ist unzulässig und verfolgbar. Früher hatte TÜV SÜD nur die Möglichkeit, Verstöße bei der Marktaufsicht anzuzeigen und musste abwarten, wann und in welchem Umfang diese reagieren würde. Durch das Markenrecht hingegen kann TÜV SÜD als Markeninhaber selbstständig tätig werden und hat das Verfahren in der Hand. Außerdem arbeiten Behörden auf regionaler Ebene zum Teil sehr unterschiedlich – das EU-Recht dagegen ist einheitlich und setzt überall auf die gleichen Mittel und Wege.
Seit der Markeneintragung verfolgt TÜV SÜD Verstöße mit den Mitteln des Markenrechts. Konkret heißt das, dass TÜV SÜD jetzt nicht mehr über die Regionalbehörden gehen muss, sondern Ansprüche, beispielsweise auf Unterlassung der Verletzung, Schadensersatz und Vernichtung der entsprechenden Produkte, selbst verfolgen kann. Das ist ein unschätzbarer Vorteil. Dadurch schützen wir von TÜV SÜD nicht nur den guten Ruf unserer Dienstleistung und die Marken unserer Kunden, sondern auch die Verbraucher vor unsicheren, möglicherweise gesundheitsgefährdenden Produkten.
Ein Prüfzeichen von TÜV SÜD bringt viele Vorteile. Es muss jedoch richtig angebracht werden.
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