(EN ISO 12100:2010 -> EN ISO 13849-1)
Um eine Maschine auf den europäischen Markt bringen zu können, ist seit Ende 2009 die neue EU-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bindend, in der die Verpflichtung zu einer Risikobeurteilung von Maschinen geregelt ist.
Laut der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist die Risikobeurteilung gemäß EN ISO 12100:2010 als zentraler Nachweis für Maschinensicherheit vorgeschrieben. Nicht nur Hersteller von Maschinen, sondern auch Betreiber, Importeure und Generalunternehmer sind verpflichtet eine solche Risikobeurteilung durchzuführen.
Doch welche Anforderungen sind dafür nötig? Wir helfen Ihnen die passende Risikobeurteilung durchzuführen und zu dokumentieren.
Die Durchführung einer Risikobeurteilung und Implementierung der notwendigen Risikominderungsmaßnahmen allein reichen jedoch nicht. Laut Gesetzgeber sind Sie außerdem verpflichtet, die steuerungstechnischen Lösungen zu evaluieren. Im Maschinenbau wird dies gemäß der EN ISO 13849-1 und -2 durchgeführt.
Unsere Experten stehen Ihnen in Sachen Risikobewertung sowie Risikoanaylse mit professioneller Beratung sowie Inhouse-Schulungen und Workshops gern zur Verfügung. Sie profitieren von unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Maschinensicherheit.
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