Produktlebenszeit verlängern und Wiederverwendung ermöglichen
Produktlebenszeit verlängern und Wiederverwendung ermöglichen
Die Prüfung der Reparierbarkeit ermittelt, ob ein Produkt im Laufe seines Lebenszyklus grundsätzlich repariert werden kann und wie einfach eine solche Reparatur ist. Die Prüfung umfasst dabei drei Stufen:
Dieser Service ermöglicht es, die Funktionsfähigkeit eines Produkts nach einem vorübergehenden Funktionsausfall (ganz oder teilweise) wiederherzustellen, ohne dass dafür ein Austausch des gesamten Produkts erforderlich wäre.
Die Kreislaufwirtschaft zielt darauf ab, Abfälle schon vom Design her zu vermeiden und den Wert von Ressourcen durch möglichst lange Nutzung zu maximieren. Eine der möglichen Maßnahmen besteht darin, die Produktlebenszeit zu verlängern und die Wiederverwendung von Produkten zu ermöglichen, indem man Produkte repariert, anstatt sie durch neue zu ersetzen.
Für viele Produktkategorien, die in der Europäischen Union (EU), in Frankreich und auf anderen wichtigen Märkten verkauft oder eingeführt werden, ist die Reparierbarkeit erforderlich. Es gibt mehrere Initiativen zur Förderung energieeffizienter und nachhaltiger Produkte. Dazu gehören der französische Repairability Scoring Index, die EU-Richtlinie über die Reparatur von Waren und die EU-Verordnung über Ökodesign-Anforderungen für nachhaltige Produkte (ESPR).
Mit einer neutralen und unabhängigen Reparierbarkeitsprüfung zeigen Sie, dass Ihnen Nachhaltigkeit wichtig ist, und stärken so Ihre Stellung im Wettbewerb.
Objektive Prüfung und Nachweis, dass Ihr Produkt die Anforderungen an die Reparierbarkeit erfüllt |
Verlängerung des Produktlebenszyklus und damit Verringerung der Umweltauswirkungen |
Beitrag zur Entwicklung von reparaturfreundlicheren Produkten zur Steigerung der Marktfähigkeit |
Die Prüfung der Reparierbarkeit sorgt auch für mehr Akzeptanz seitens der Verbraucher, die als „besonders reparaturfreundlich“ gekennzeichneten Produkten vermutlich den Vorzug geben.
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Unsere Experten sind stets über die neuesten regulatorischen Anforderungen informiert und können Sie daher bei der Einhaltung der relevanten Vorschriften und Prüfanforderungen auf dem Gebiet der Reparierbarkeit effizient unterstützen.
TÜV SÜD-Standard zur Reparierbarkeit
• Für alle Produkte (Elektroprodukte, mechanische Produkte etc.)
Der französische Reparierbarkeitsindex umfasst folgende Produkte
• Computer/Laptops
• Fernseher
• Smartphones
• Rasenmäher (kabel-, batterie- und roboterbetrieben)
• Waschmaschinen
• Staubsauger
• Toplader-Haushaltswaschmaschinen
• Geschirrspüler für den Haushalt
• Hochdruckreiniger
Ab 2025 wird der französische Reparierbarkeitsindex durch den Haltbarkeitsindex ersetzt, wie im Dekret Nr. 2024-316 vom 5. April 2024 festgelegt. Dieses Gesetz legt Kriterien für die Zuverlässigkeit sowie für Software- und Hardwareverbesserungen bei elektrischen und elektronischen Geräten fest.
Ähnlich wie beim Reparaturfähigkeitsindex müssen Verkäufer die Bewertung des Haltbarkeitsindex zum Zeitpunkt des Kaufs gut sichtbar in der Nähe des Preises angeben. Diese Information muss klar lesbar und leicht zugänglich sein und den entsprechenden Beschilderungsstandards entsprechen.
Der neue französische Haltbarkeitsindex wird zusätzliche Kriterien über die Reparierbarkeit hinaus umfassen, wie zum Beispiel:
Folgende Produkte werden nach dem neuen Index bewertet:
Der TÜV SÜD Reparaturstandard besteht aus drei Schritten: