Energieaudit nach EN 16247

Gesetze erfüllen. FÖRDERUNG NUTZEN. Energie und Steuern sparen. 

Energieaudit nach DIN EN 16247Unternehmen, die im Sinne der EU-Definition nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen* (KMU) zählen, müssen per Gesetz seit 5. Dezember 2015 Maßnahmen zur Steigerung ihrer Energieeffizienz nachweisen. Damit sind jetzt auch nicht-energieintensive Unternehmen aufgerufen, an der Effizienzschraube zu drehen. Konkret müssen sie ein Energieaudit nach EN 16247-1 durchführen – sofern sie nicht bereits ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach EN ISO 50001 oder ein eingetragenes Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben.

Ein Energieaudit nach EN 16247 durchführen müssen z. B.:

  • Produzierende Industrie
  • Dienstleister (Banken, Versicherungen, Krankenhäuser etc.)
  • Einzelhandel (Lebensmittel- und Konsumgüterproduzenten etc.)
  • Hotelketten
  • Transportunternehmen (Logistiker)

Neu gegründete Unternehmen sind verpflichtet innerhalb von 20 Monaten nach dem Beginn der erstmaligen Betriebsaufnahme ein Energieaudit nachzuweisen. Das Energieaudit ist innerhalb von vier Jahren bezogen auf den Stichtag zu wiederholen. Wir unterstützen Sie gern. Fordern Sie noch heute ein unverbindliches Angebot an! 

Unsere Leistungen zur Durchführung eines Energieaudits nach EN 16247:

  • Sondierungsgespräch zur Klärung des Standorts, des Umfangs und der erforderlichen Aufwendungen
  • Kick-off-Meeting zur Information aller Beteiligten hinsichtlich Ablauf, Terminplanung und Methodik des Energieaudits
  • Ortsbegehung
  • Datenerfassung zur Ermittlung des Gesamtenergieverbrauchs, des Energieverbrauchs relevanter Verbraucher sowie von Kennzahlen
  • Analyse der gegenwärtigen Situation
  • Entwicklung von Maßnahmen zur Erschließung möglicher Einsparungen (z. B. durch Verminderung und Rückgewinnung von Energieverlusten, Förderung eines bewussten Umgangs mit Energie, Änderung von Verhaltensweisen)
  • Wirtschaftlichkeitsberechnung (u. a. Kapitalwert, interner Zinsfuß) für die Einsparvorschläge
  • Erstellen des Energieaudit-Berichts
  • Abschlussbesprechung

Optional

  • Ergänzend bieten wir eine vertiefte Energieeffizienz-Analyse zur Klärung von Detailfragestellungen wie die technische Machbarkeit von Maßnahmen.
  • Auf Wunsch führen wir eine jährliche bzw. zweijährliche Energie-Konsultation durch. Dabei bewerten wir den Fortschritt bei der Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen zur Energieeffizienzsteigerung sowie die aktuellen Energieverbrauchsdaten.
  • Ergänzend unterstützen wie Sie bereits im Vorfeld eines Energieaudits nach DIN EN 16247. Wir klären Detailfragen oder begleiten Sie bei der Umsetzung der identifizierten Maßnahmen.

Möglichkeiten der Förderung:

Für die Umsetzung der im Energieaudit gefundenen Maßnahmen ist u. a. – nicht nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – das BAFA-Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ sehr interessant:

  • Zuschuss von 30% (KMU: 40%) für investive Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen (Querschnittstechnologien) 
  • Zuschuss von 45% (KMU: 55%) für Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen) 
  • Zuschuss von 30% (KMU: 40%) für den Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik (MSR) und Sensorik zum Monitoring von Energieströmen
  • Zuschuss von 30% (KMU: 40%) für Maßnahmen zur energiebezogenen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen

Sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gern!

  • Was ist ein Energieaudit nach EN 16247?

    Die Norm selbst versteht unter einem Energieaudit eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs von Anlagen, Gebäuden, Systemen oder Organisationen. Das Ziel des Energieaudits nach DIN EN 16247 besteht darin, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren.

  • *Was ist ein Nicht-KMU?

    Im Sinne der EU-Definition sind Nicht-KMU alle Unternehmen…

    • mit ≥250 Mitarbeitern
    • und mit >50 Mio. € Jahresumsatz bzw. >43 Mio. € Jahresbilanzsumme

    Weitere Voraussetzung ist, dass

    1. das Unternehmen nicht mehr als 25 % Anteil am Kapital oder den Stimmrechten von einem oder mehreren anderen Unternehmen besitzt, 
    2. das Kapital oder die Stimmrechte des Unternehmens zu weniger als 25 % einem Außenstehenden gehören (dazu zählen auch öffentliche Stellen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts) und
    3. das Unternehmen an keinem anderen Unternehmen beteiligt ist bzw. keine anderen Unternehmen an dem Unternehmen beteiligt sind (= eigenständiges Unternehmen).

 

Energieaudits nach EN 16247 - davon profitieren Sie:

  • Sie erfüllen die gesetzlichen Verpflichtungen.
  • Sie sparen Kosten für den Energiebezug und stärken Ihre Wettbewerbsfähigkeit.
  • Sie erhöhen die Transparenz Ihrer Prozesse und optimieren diese.
  • Sie sensibilisieren Ihre Mitarbeiter für den sparsamen Umgang mit Energie und Ressourcen.
  • Sie schaffen die technischen Grundlagen für die spätere Einführung eines Energiemanagementsystems.
  • Sie bekommen einen neutralen Partner mit international anerkannter hoher Reputation: TÜV SÜD.

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