Unternehmen, die im Sinne der EU-Definition nicht zu den kleinen und mittleren Unternehmen* (KMU) zählen, müssen per Gesetz seit 5. Dezember 2015 Maßnahmen zur Steigerung ihrer Energieeffizienz nachweisen. Damit sind jetzt auch nicht-energieintensive Unternehmen aufgerufen, an der Effizienzschraube zu drehen. Konkret müssen sie ein Energieaudit nach EN 16247-1 durchführen – sofern sie nicht bereits ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach EN ISO 50001 oder ein eingetragenes Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben.
Ein Energieaudit nach EN 16247 durchführen müssen z. B.:
Neu gegründete Unternehmen sind verpflichtet innerhalb von 20 Monaten nach dem Beginn der erstmaligen Betriebsaufnahme ein Energieaudit nachzuweisen. Das Energieaudit ist innerhalb von vier Jahren bezogen auf den Stichtag zu wiederholen. Wir unterstützen Sie gern. Fordern Sie noch heute ein unverbindliches Angebot an!
Optional
Ergänzend unterstützen wie Sie bereits im Vorfeld eines Energieaudits nach DIN EN 16247. Wir klären Detailfragen oder begleiten Sie bei der Umsetzung der identifizierten Maßnahmen.
Für die Umsetzung der im Energieaudit gefundenen Maßnahmen ist u. a. – nicht nur für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) – das BAFA-Förderprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ sehr interessant:
Sprechen Sie uns an. Wir informieren Sie gern!
Die Norm selbst versteht unter einem Energieaudit eine systematische Inspektion und Analyse des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs von Anlagen, Gebäuden, Systemen oder Organisationen. Das Ziel des Energieaudits nach DIN EN 16247 besteht darin, Energieflüsse und das Potenzial für Energieeffizienzverbesserungen zu identifizieren.
Im Sinne der EU-Definition sind Nicht-KMU alle Unternehmen…
Weitere Voraussetzung ist, dass