Für Betreiber: Prüfung nach DGÜW-V

Pflichten für Betreiber von Rohrleitungen nach BetrSichV

Rohrleitungen

Bei bereits in Betrieb befindlichen Rohrleitungen müssen durch Gesetze geregelte Sicherheitsprüfungen fristgerecht durchgeführt werden. Meist sind regelmäßige Prüfzyklen vorgeschrieben, die jedoch häufig mit den betrieblichen Anforderungen kollidieren und daher mit den Betriebszyklen - soweit möglich - in Einklang zu bringen sind.

Durch innovative Prüfkonzeption in Kombination mit visuellen und teilweise automatisierten und zerstörungsfreien Prüfmethoden können die Zyklen ohne sicherheitstechnische Einbußen eingehalten werden.

Beauftragen Sie unsere Experten mit den wiederkehrenden Prüfungen von Rohrleitungen und sichern sich handfeste Vorteile.

 

Wiederkehrende Prüfung von Rohrleitungen nach BetrSichV – Ihre Vorteile

  • Nach wie vor wirft die Betriebssicherheitsverordnung viele Fragen auf. Wir kennen die substantiellen Unterschiede der einzelnen Vorschriften,  denn wir sind an der Erarbeitung zahlreicher Regelwerke beteiligt.
  • Wir unterstützen Sie z.B. bei der Erstellung von Bestellspezifikationen bei der Neuanschaffung, damit Sie die max. möglichen wiederkehrenden Prüffristen nach Betriebssicherheitsverordnung ausnutzen können.

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