Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen müssen Umweltauflagen dauerhaft einhalten. Deshalb übernehmen wir als externer Immissionsschutzbeauftragter die Bestellpflicht nach §53 BImSchG. So unterstützen wir Sie dabei, Ihre Anlage regelkonform zu führen.
Bestellpflicht extern erfüllt
Als externer Immissionsschutzbeauftragter nach §53 BImSchG übernehmen wir Ihre gesetzliche Bestellpflicht. Sie müssen kein eigenes Fachpersonal aufbauen.
Breite Fachkompetenz
Unsere Experten greifen auf ein interdisziplinäres Netzwerk zurück. Das Wissen reicht von Luftreinhaltung über Abfall bis zu Lärm, Wasser und Energie.
Bundesweite Expertise
Als eine der größten Prüf- und Beratungsorganisationen begleiten wir Anlagenbetreiber deutschlandweit mit aktuellem Fachwissen zu BImSchG und BImSchV.
Betreiber von Anlagen nach Anhang I der 5. BImSchV müssen einen Immissionsschutzbeauftragten bestellen. Das schreibt §53 BImSchG vor. Betroffen sind zum Beispiel Abfallbehandlungsanlagen, Anlagen der Energiewirtschaft oder der Intensivtierhaltung.
Als externer Immissionsschutzbeauftragter, umgangssprachlich auch BImSchG-Beauftragter genannt, übernehmen wir diese gesetzliche Aufgabe vollständig. Zu unserem Leistungsumfang gehören:
✓ Systematische Bewertung immissionsschutzrelevanter Betriebsabläufe
✓ Unterstützung bei der Umsetzung behördlicher Anforderungen
✓ Fachgerechte Dokumentation aller relevanten Vorgänge
✓ Praxisnahe Schulung Ihres Betriebspersonals
✓ Mitwirkung bei der Entwicklung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse
So entlasten wir Sie im Tagesgeschäft. Gleichzeitig begleiten wir Ihren Anlagenbetrieb fachlich unabhängig.
Sie benötigen einen externen Immissionsschutzbeauftragten nach §53 BImSchG? Sprechen Sie mit unseren Experten.
► Bewertung der Anlage
Wir analysieren Ihre Anlage und die relevanten Betriebsabläufe. So klären wir den Umfang der Bestellpflicht nach §53 BImSchG.
► Bestellung und Einführung
Der Immissionsschutzbeauftragte übernimmt die gesetzlich definierten Aufgaben. Er wird in Ihre betrieblichen Abläufe eingebunden.
► Laufende Begleitung
Wir begleiten den Anlagenbetrieb kontinuierlich. Dabei dokumentieren wir relevante Vorgänge und schulen Ihr Betriebspersonal.
Als externer Immissionsschutzbeauftragter nach §53 BImSchG übernehmen wir ein breites Aufgabenspektrum:
► Systematische Bewertung immissionsschutzrelevanter Betriebsabläufe
► Unterstützung bei der Umsetzung behördlicher Anforderungen
► Fachgerechte Dokumentation aller relevanten Vorgänge
► Praxisnahe Schulung des Betriebspersonals
► Mitwirkung bei der Entwicklung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse
Damit decken wir die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach §§ 53/54 BImSchG vollständig ab.
Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen profitieren mehrfach von einer externen Bestellung:
✓ Unabhängige Fachkompetenz: Aktuelles Wissen zu BImSchG, BImSchV und branchenspezifischen Standards fließt direkt in Ihren Anlagenbetrieb ein.
✓ Keine eigene Personalstruktur nötig: Sie müssen keine internen Fachkräfte aufbauen oder weiterbilden.
✓ Interdisziplinäres Netzwerk: TÜV SÜD bündelt Know-how aus Luftreinhaltung, Abfall, Lärm, Wasser und Energie.
Die Bestellpflicht ergibt sich aus §53 BImSchG. Grundlage ist Anhang I der 5. BImSchV. Betroffen sind unter anderem:
✓ Abfallwirtschaft: Abfallbehandlungsanlagen
✓ Energiewirtschaft: Kraftwerke und Energieerzeugungsanlagen
✓ Landwirtschaft: Anlagen der Intensivtierhaltung
Ob im Einzelfall eine Bestellpflicht besteht, hängt von der konkreten Anlagengenehmigung ab.
Die Kosten für einen externen Immissionsschutzbeauftragten lassen sich nicht pauschal angeben. Sie hängen von mehreren Faktoren ab:
► der Anlagenart
► dem Umfang der zu betreuenden Prozesse
► der Betreuungsintensität
TÜV SÜD erstellt nach einer ersten Bewertung Ihrer Anlage ein individuelles Angebot.
TÜV SÜD begleitet Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen dabei, ihre Pflichten nach §53 BImSchG umzusetzen. Als externer BImSchG-Beauftragter unterstützen wir Sie über den gesamten Anlagenbetrieb hinweg: von der Bewertung bis zur laufenden Begleitung.
Möchten Sie einen externen Immissionsschutzbeauftragten nach §53 BImSchG bestellen? Wir beraten Sie zu den nächsten Schritten.