Industriekraftwerk mit Schornsteinen und sichtbaren Emissionen an einem Gewässer, beispielhaft für die Überwachung von Emissionsquellen durch einen Immissionsschutzbeauftragten nach §53 BImSchG.

Immissionsschutzbeauftragter nach §53 BImSchG

Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen müssen Umweltauflagen dauerhaft einhalten. Deshalb übernehmen wir als externer Immissionsschutzbeauftragter die Bestellpflicht nach §53 BImSchG. So unterstützen wir Sie dabei, Ihre Anlage regelkonform zu führen.

 
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Externer Immissionsschutzbeauftragter mit TÜV SÜD: Ihre Vorteile

Pictogram in .SVG for Navigating Regulatory LandscapeBestellpflicht extern erfüllt
Als externer Immissionsschutzbeauftragter nach §53 BImSchG übernehmen wir Ihre gesetzliche Bestellpflicht. Sie müssen kein eigenes Fachpersonal aufbauen.
 

Pictogram in .SVG for Internal ExpertsBreite Fachkompetenz
Unsere Experten greifen auf ein interdisziplinäres Netzwerk zurück. Das Wissen reicht von Luftreinhaltung über Abfall bis zu Lärm, Wasser und Energie.
 

Pictogram in .SVG for Global Network of ExpertsBundesweite Expertise
Als eine der größten Prüf- und Beratungsorganisationen begleiten wir Anlagenbetreiber deutschlandweit mit aktuellem Fachwissen zu BImSchG und BImSchV.

 

Wie wir Sie als Immissionsschutzbeauftragter unterstützen

Betreiber von Anlagen nach Anhang I der 5. BImSchV müssen einen Immissionsschutzbeauftragten bestellen. Das schreibt §53 BImSchG vor. Betroffen sind zum Beispiel Abfallbehandlungsanlagen, Anlagen der Energiewirtschaft oder der Intensivtierhaltung.

Als externer Immissionsschutzbeauftragter, umgangssprachlich auch BImSchG-Beauftragter genannt, übernehmen wir diese gesetzliche Aufgabe vollständig. Zu unserem Leistungsumfang gehören:

✓ Systematische Bewertung immissionsschutzrelevanter Betriebsabläufe
✓ Unterstützung bei der Umsetzung behördlicher Anforderungen
✓ Fachgerechte Dokumentation aller relevanten Vorgänge
✓ Praxisnahe Schulung Ihres Betriebspersonals
✓ Mitwirkung bei der Entwicklung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse

So entlasten wir Sie im Tagesgeschäft. Gleichzeitig begleiten wir Ihren Anlagenbetrieb fachlich unabhängig.

 

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Unser Vorgehen als Immissionsschutzbeauftragter nach §53 BImSchG

► Bewertung der Anlage
Wir analysieren Ihre Anlage und die relevanten Betriebsabläufe. So klären wir den Umfang der Bestellpflicht nach §53 BImSchG.

► Bestellung und Einführung
Der Immissionsschutzbeauftragte übernimmt die gesetzlich definierten Aufgaben. Er wird in Ihre betrieblichen Abläufe eingebunden.

► Laufende Begleitung
Wir begleiten den Anlagenbetrieb kontinuierlich. Dabei dokumentieren wir relevante Vorgänge und schulen Ihr Betriebspersonal.

 

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQs)

  • Welche Aufgaben übernimmt ein externer Immissionsschutzbeauftragter?

    Als externer Immissionsschutzbeauftragter nach §53 BImSchG übernehmen wir ein breites Aufgabenspektrum:

    ► Systematische Bewertung immissionsschutzrelevanter Betriebsabläufe
    ► Unterstützung bei der Umsetzung behördlicher Anforderungen
    ► Fachgerechte Dokumentation aller relevanten Vorgänge
    ► Praxisnahe Schulung des Betriebspersonals
    ► Mitwirkung bei der Entwicklung umweltfreundlicher Verfahren und Erzeugnisse

    Damit decken wir die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben nach §§ 53/54 BImSchG vollständig ab.

  • Welche Vorteile bietet ein externer Immissionsschutzbeauftragter?

    Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen profitieren mehrfach von einer externen Bestellung:

    ✓ Unabhängige Fachkompetenz: Aktuelles Wissen zu BImSchG, BImSchV und branchenspezifischen Standards fließt direkt in Ihren Anlagenbetrieb ein.
    ✓ Keine eigene Personalstruktur nötig: Sie müssen keine internen Fachkräfte aufbauen oder weiterbilden.
    ✓ Interdisziplinäres Netzwerk: TÜV SÜD bündelt Know-how aus Luftreinhaltung, Abfall, Lärm, Wasser und Energie.

  • Wann muss ein Immissionsschutzbeauftragter bestellt werden?

    Die Bestellpflicht ergibt sich aus §53 BImSchG. Grundlage ist Anhang I der 5. BImSchV. Betroffen sind unter anderem:

    ✓ Abfallwirtschaft: Abfallbehandlungsanlagen
    ✓ Energiewirtschaft: Kraftwerke und Energieerzeugungsanlagen
    ✓ Landwirtschaft: Anlagen der Intensivtierhaltung

    Ob im Einzelfall eine Bestellpflicht besteht, hängt von der konkreten Anlagengenehmigung ab.

  • Was kostet ein externer Immissionsschutzbeauftragter?

    Die Kosten für einen externen Immissionsschutzbeauftragten lassen sich nicht pauschal angeben. Sie hängen von mehreren Faktoren ab:

    ► der Anlagenart
    ► dem Umfang der zu betreuenden Prozesse
    ► der Betreuungsintensität

    TÜV SÜD erstellt nach einer ersten Bewertung Ihrer Anlage ein individuelles Angebot.

Ihr Weg zum Immissionsschutzbeauftragten nach §53 BImSchG

TÜV SÜD begleitet Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen dabei, ihre Pflichten nach §53 BImSchG umzusetzen. Als externer BImSchG-Beauftragter unterstützen wir Sie über den gesamten Anlagenbetrieb hinweg: von der Bewertung bis zur laufenden Begleitung.

 

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