Mit Sicherheit mehr Spaß
Mit Sicherheit mehr Spaß
Sicherheit ist das Fundament für unbeschwertes Spielen. Deshalb ist uns eine gründliche Spielplatzprüfung wichtig. Von der Erstbesichtigung bis zur Jahreshauptuntersuchung – wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung zur Seite, um Risiken zu minimieren.
Entdecken Sie hier, wie wir Sie unterstützen können und berechnen Sie mit unserem Konfigurator unverbindlich die Kosten für die Kontrolle Ihrer Spielplätze.
TÜV SÜD bietet ein umfangreiches Leistungsportfolio für Spielplatzplanende und -betreibende an. Gerne gehen wir auf Ihre individuellen Wünsche ein:
Spielplatzkontrollen: Mit unseren Erstbesichtigungen legen wir den Grundstein für die Sicherheit neuer Spielplätze und sorgen mit der Jahreshauptinspektion für deren langfristige Einhaltung. Überdies bieten wir Stoßdämpfungsprüfungen für Fallschutzböden (sogenannte HIC-Prüfungen) an, um das Verletzungsrisiko zu minimieren.
Weiterbildungen: Wir bieten praxisnahe Schulungen zur Sicherheit von Spielplätzen gemäß ÖNORM EN 1176 an, inklusive aktueller rechtlicher Grundlagen und praktischer Umsetzungstipps.
Für Hersteller*innen bieten wir außerdem fachgerechte Prüfungen von Spielgeräten an.



Die Spielplatzprüfung durch TÜV SÜD ist mehr als nur eine Routinekontrolle – es ist ein entscheidender Baustein für Sicherheit und Vertrauen. Durch die strikte Einhaltung der ÖNORM EN 1176 minimieren Sie nicht nur das Risiko von Unfällen, sondern auch das Risiko der Haftung für die Betreiber*innen. Unsere Fachleute stellen bei jeder Spielplatzinspektion sicher, dass Spielgeräte und -flächen strengsten Sicherheitsstandards entsprechen und Gefahrenquellen systematisch identifiziert und eliminiert werden.
Eine Investition in die regelmäßige Prüfung und Abnahme der Spielplätze ist eine Investition in die Risikoprävention. Indem Sie auf die Expertise von TÜV SÜD setzen, demonstrieren Sie aktiv die Priorisierung von Sicherheit und gewährleisten Spaß und Freude beim Spielen.
Spielplatzbetreiber (Gemeinde, Gastwirt, Hausverwaltung, Verein) haften im Rahmen der „Verkehrssicherungspflicht“ sowohl für die generelle Ausstattung als auch für die erforderliche Wartung der Spielgeräte und des Spielplatzes. Die Europanorm EN 1176-7 enthält Richtlinien über Häufigkeit und Umfang der Instandhaltung. Die Norm definiert darüber hinaus die erforderliche Dokumentation dieser Arbeiten.
Jedoch haftet der Betreiber bei Unfällen und es kann bei Verletzung der Verkehrssicherheitspflicht zu Schadenersatzforderungen in ungeahntem Ausmaß kommen.
Gerne übernehmen wir für Sie die jährliche Hauptinspektion bzw. die Operative Inspektion (alle 1-3 Monate) um Ihnen und Ihren Kindern ein Höchstmaß an Sicherheit zu bieten.
Inspektion und Wartung der Geräte und Teile soll mindestens in der Häufigkeit und entsprechend den Anleitungen des Herstellers erfolgen.
Die visuelle Routine-Inspektion dient der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen ergeben können, z. B. können diese in Form von zerbrochenen Teilen, zerbrochenen Flaschen in Erscheinung treten.
Für stark beanspruchte oder durch Vandalismus gefährdete Spielplätze kann eine tägliche Inspektion dieser Art erforderlich sein.
Hierbei handelt es sich um eine detailliertere Inspektion zur Überprüfung der Betriebssicherheit und der Stabilität der Anlage insbesondere in Bezug auf jedweden Verschleiß.
Diese Inspektion sollte alle 1 bis 3 Monate oder nach Maßgabe der Hersteller-Anweisungen vorgenommen werden.
Besondere Aufmerksamkeit sollte auf Teile gelegt werden, die auf Dauer abgedichtet sind.
Ein Beispiel für die visuelle und operative Inspektion sind Sauberkeit, Bodenfreiheit, Beschaffenheit der Bodenoberfläche, freiliegende Fundamente, scharfe Kanten, fehlende Teile, übermäßiger Verschleiß (von beweglichen Teilen) und bauliche Festigkeit
Die jährliche Hauptinspektion wird zur Feststellung des allgemeinen betriebssicheren Zustandes von Anlage, Fundamenten und Oberflächen vorgenommen, z. B. Übereinstimmung mit dem/den relevanten Teil(en) von EN 1176, einschließlich jeder Veränderung als Folge der Beurteilung der Sicherheitsmaßnahmen.
Witterungseinflüsse, Vorliegen von Verrottung oder Korrosion, sowie jeglicher Veränderung der Anlagen-Sicherheit als Folge von durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten bzw. ersetzten Anlagenteilen.
Die jährliche Hauptinspektion kann die Freilegung bestimmter Teile erforderlich machen. Zusätzliche Maßnahmen können notwendig sein, um andere mögliche Schäden an der Baustruktur festzustellen.
Diese Inspektion der Anlage sollte von sachkundigen Personen vorgenommen werden.
Es gibt keine bundesweit einheitliche gesetzliche Verpflichtung zu regelmäßigen Spielplatzprüfungen. Betreiber sind jedoch nach den landesrechtlichen Bestimmungen verpflichtet, Spielgeräte in einem sicheren Zustand zu erhalten. Zudem kann nach § 1295 ABGB eine Haftung bestehen, wenn infolge mangelnder Wartung oder Kontrolle ein Schaden entsteht.
Indem Sie Ihren Spielplatz von einer unabhängigen und neutralen Stelle wie TÜV SÜD prüfen lassen, sichern Sie sich eine Reihe wichtiger Vorteile:
Die Anlage muss nicht zwingend vom TÜV abgenommen werden. Es ist jedoch wichtig, dass Spielgeräte von sachkundigen Personen jährlich einer Hauptinspektion unterzogen werden. Sie als Betreiber*in sind zudem verpflichtet, den Spielplatz regelmäßig zu kontrollieren und die Sicherheitsvorschriften gemäß ÖNORM EN 1176 einzuhalten.
Wir prüfen Spielplätze, Anlagen sowie Spielgeräte für öffentliche und private Einrichtungen:
Die Durchführung einer Spielplatzprüfung durch TÜV SÜD umfasst diese Schritte:
Die ÖNORM EN 1177 spielt bei der Spielplatzinspektion eine wichtige Rolle, indem sie sicherstellt, dass die Fallschutzböden und Materialien ausreichend stoßdämpfend sind, um das Verletzungsrisiko bei Stürzen zu minimieren. Sie legt die Anforderungen für die kritische Fallhöhe fest und bestimmt, welche Materialien – wie Beton, Sand, Kies oder Rindenmulch – als sicherer Untergrund verwendet werden dürfen.
Eine Spielplatzprüfung nach ÖNORM EN 1176 umfasst die Überprüfung der Sicherheit von Spielgeräten und -flächen. Sie beinhaltet die Kontrolle von Stabilität, Materialermüdung, korrekten Sicherheitsabständen, Verankerungen und der Absicherung gegen Verletzungsrisiken wie scharfe Kanten oder Einklemmpunkte. Zudem wird geprüft, ob der Spielplatz den europäischen Sicherheitsstandards entspricht, um das Verletzungsrisiko für Kinder zu minimieren.

Spielplatzüberprüfungen müssen regelmäßig erfolgen:
Bei starker Nutzung des Spielplatzes können auch kürzere Prüfungsintervalle erforderlich sein.
Calisthenics-Anlagen
Hat der Boden den richtigen Belag für den Fallschutz? Sind die
Outdoor-Fitnessgeräte richtig verankert? Wo lauern Fangstellen für Kopf, Hals
oder Finger? Diese und weitere Anforderungen nach ÖNORM EN 16630 prüfen unsere
Experten für eine sichere Nutzung.
Bike-Parks
Dirt-Bike-Anlagen für BMX-Räder und Mountainbikes sind meist aus Erde gebaut. Hier gelten die Regeln der Technik basierend auf den Anforderungen für Rollsportarten wie Skateboard-Anlagen (ÖNORM S 4750).
Hochseilgärten
Kletterwälder sollten vor Inbetriebnahme von einem Prüfer abgenommen werden. Mit einer jährlichen Vor-Ort-Sichtprüfung nach ÖNORM EN 15567-1 stehen Betreiber auf der sicheren Seite. Hier werden u. a. die Baumaterialien, die Konstruktion und die Sicherheitsausrüstungen begutachtet.
Boulder- und Kletterwände
Bei künstlichen Kletteranlagen erfolgen die Prüfungen nach ÖNORM EN 12572 (Teil 1 und 2). In der Norm sind unter anderen Anforderungen an den Fallraum und Kletterflächen geregelt. Geprüft werden auch, ob u. a. Griffe fest genug sitzen oder Matten und Kies den Fallschutzanforderungen entsprechen.
Skateboardanlage
Bei Skateparks müssen Skateflächen aber auch die Skateelemente wie Rampen und Pipes den sicherheitstechnischen Anforderungen der ÖNORM 14974 erfüllen. Hier werden vor allem Werkstoffe, Konstruktion und Sicherheitsbereiche vom Prüfer unter die Lupe genommen.
Sicher spielen mit unserer Prüfung. Erfahren Sie mehr über unsere Services für Spielplatzgeräte.
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