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Fachkraft für Arbeitssicherheit: Qualifizierung Sifa 3.0

Mit unserem anerkannten Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0) erwerben Sie innerhalb von ca. 15 Monaten berufsbegleitend und DGUV-konform die sicherheitstechnische Fachkunde für eine Schlüsselrolle im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
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  1. Fachkraft für Arbeitssicherheit

    In 15 Monaten zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0) – modular, DGUV-konform, berufsbegleitend

    • Seminar
    • 15 Monate
    • Blended
    • Experten
    • DE
    • Modulare Weiterbildung
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In ca. 15 Monaten zur anerkanten Sifa – DGUV-konform, modular, berufsbegleitend

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit gestalten Sie die Sicherheits- und Gesundheitskultur in Ihrem Unternehmen aktiv mit. Die langjährige Expertise der TÜV SÜD Akademie und das neu konzipierte, praxisnahe Lehrgangsmodell begleiten Sie dabei auf dem effizientesten Weg zur nächsten Stufe Ihrer beruflichen Entwicklung. Informieren Sie sich ausführlich in unserem nächsten kostenfreien Webinar.

 

Der modulare Aufbau ermöglicht eine flexible und berufsnahe Qualifizierung.

  • Dauer: ca. 15 Monate
  • Format: Präsenz & Live-Online (Blended Learning)
  • ASiG- & DGUV Vorschrift 2 - konform
  • Für: Ingenieure, Meister, Techniker

Qualifizierungslehrgang | Sifa 3.0

Lehrgangsbeschreibung Grafik

Lehrgangsordnung Sifa 3.0 - mit Kompetenzprofil

In der Lehrgangsordnung finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Download SIFA-LehrgangsverordnungDownload SIFA-Lehrgangsverordnung

Ihre Vorteile bei der TÜV SÜD Akademie

Das neue Qualifizierungskonzept Sifa 3.0 verankert die Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit stärker in der betrieblichen Praxis. Die Lerninhalte und das Lernkonzept orientieren sich an konkreten Handlungssituationen, wie sie in der Arbeit als Sifa tatsächlich auftreten. Über die Sifa-Lernwelt als digitale Lernplattform verknüpft die Sifa-Qualifizierung drei Lernorte: Seminar mit Präsenztraining, Selbstorganisiertes Lernen (SOL) und Praktika (im eigenen Betrieb). Durch diesen Blended Learning-Ansatz können Teilnehmende ihr Wissen besser vertiefen und erproben. Auch die Rolle der Dozent*innen wurde neu definiert. Als Lernbegleiter*innen geben sie vor allem inhaltliches Feedback und helfen, konkrete Fragen rund um die eigenen Aufgaben als Sifa zu beantworten. Genauso steht der Austausch mit anderen Lehrgangsteilnehmenden im Mittelpunkt.

 

  • DGUV-anerkannter Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0)
  • Berufsbegleitender Schnellläuferkurs in ca. 60 Wochen (15 Monaten)
  • Praxisorientiertes Lehrkonzept mit Seminaren, Selbststudium und Praktika im eigenen Betrieb
  • Digitale Organisation über die Sifa-Lernwelt-Plattform
  • Kompetente Lernbegleitung durch ausgebildete Expert*innen nach DGUV-Konzept
  • Kostenfreie Nutzung des TÜV SÜD Unterweisungsportals während der Qualifizierung
Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Sifa-Qualifizierung

Bei Fragen zur Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit steht Ihnen unser Experte Martin Janota gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie ihn direkt per E-Mail oder informieren Sie sich gemeinsam mit weiteren Interessent*innen im nächstmöglichen Webinar. Das kostenfreie Webinar wird von Herrn Janota geleitet und bietet Ihnen die Möglichkeit, sich umfassend über Inhalte, Ablauf und Rahmenbedingungen der Qualifizierung zu informieren.

Fachkraft für Arbeitssicherheit: Aufgaben & Bestellpflicht

Als Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) beraten Sie die Unternehmensleitung in allen Fragen zum Arbeitsschutz, der Unfallverhütung und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Fachkräfte für Arbeitssicherheit bilden zusammen mit betriebsärztlichem Personal die zentralen Säulen des betrieblichen Arbeitsschutzsystems.

 

Die Bestellpflicht einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Anforderungen an diese Person sind in §5 ASiG und der DGUV Vorschrift 2 festgeschrieben. Jedes Unternehmen muss ab einem Mitarbeitenden grundsätzlich eine solche Fachkraft bestellen, allerdings richten sich Art und Umfang der Betreuung nach den vorliegenden Gefährdungen und Aufgaben im Betrieb (gemäß §3 + §6 ASiG).

 

Mehr zu den Besonderheiten und Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit und eine Abgrenzung zur Tätigkeit des oder der Sicherheitsbeauftragten erfahren Sie in unserer Gegenüberstellung Sifa vs. Sibe: 

Grafik Fachkraft für Arbeitssicherheit

Was ist der Unterschied zwischen Sifa und SiBe?

In der Übersicht finden Sie die Gegenüberstellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und des Sicherheitsbeauftragten (SiBe).

Download ÜbersichtDownload Übersicht

Was sind die Voraussetzungen für die Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Unternehmensleitung ist verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit für das Unternehmen zu bestellen. Im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und in der DGUV Vorschrift 2 sind dazu die detaillierten Bestellvoraussetzungen geregelt. Die Unternehmensleitung muss sich davon überzeugen, dass die als Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellende Person über die zur  Erfüllung der Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügt. Die sicherheitstechnische Fachkunde der Fachkraft für Arbeitssicherheit umfasst drei Teile:

 

  1. Basisqualifikation
    1. Diplom-Ingenieure, Diplom-Ingenieure (FH) und sonstige Personen, die befugt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur“ zu führen, einen Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften erworben haben oder Akademiker mitgleichwertigem Abschluss.
    2. Staatlich anerkannte Techniker und gleichgestellte Personen ohne Prüfung als staatlich anerkannte Techniker.
    3. Personen, welche die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben oder gleichgestellte Personen ohne Meisterprüfung.
  2. mindestens zwei Jahre ausgeübte praktische Tätigkeit in diesem Beruf
  3. einen mit Erfolg abgeschlossenen Qualifizierungslehrgang „Fachkraft für Arbeitssicherheit“, veranstaltet durch staatliche Träger, Träger der gesetzlichen Unfallversicherung oder freie Träger, die bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) gelistet sind.

Wie werde ich Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Der Qualifizierungslehrgang ist in 6 Lernfelder eingeteilt, die aufeinander aufbauen. Lernfeld 1 bis 5 umfasst die Grund- und Vertiefungsausbildung, Lernfeld 6 beinhaltet den branchenspezfischen Abschluss.

Wie lange dauert der Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit?

In unserem berufsbegleitenden Schnellläuferkurs absolvieren Sie die Lernfelder 1 bis 5 in ca. 15 Monaten. Für den Abschluss des Qualifizierungslehrgangs “Fachkraft für Arbeitssicherheit“ ist zusätzlich das Lernfeld 6 (Branchenspezifischer Teil) zu absolvieren. Die Ausgestaltung des branchenspezifischen Teils ist in der DGUV Vorschrift 2 des jeweiligen Unfallversicherungsträgers geregelt. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit Ihrem Unfallversicherungsträger auf. Der Zeitaufwand verteilt sich praxisgerecht auf die drei Lernorte:

Selbstorganisierte Lernzeit (SOL)

Über die von der DGUV konzipierte Sifa-Lernplattform erarbeiten Sie Lerneinheiten selbstständig. Die Plattform dient auch dem Austausch mit Lernbegleiter:innen und anderen Lehrgangsteilnehmenden. Die SOL sind um Seminare, Lernerfolgskontrollen und Praktika herum organisiert. So erproben Sie Ihr Wissen direkt und wissen, ob Ihre Lernorganisation erfolgreich ist.

Seminare (SEM)

In den Seminaren arbeiten Sie gemeinsam mit Ihren Lernbegleiter:innen an den jeweiligen Handlungssituationen des Lernfelds. Der Austausch und die Diskussion in der Gruppe sind ein wesentliches Element der praxisnahen Qualifizierung.

Praktika (PRA)

Sämtliche Kompetenzen werden während der gesamten Lehrgangsdauer in Praktika im eigenen Betrieb umgesetzt, vertieft und erprobt. Der Abgleich von Theorie und Praxis bildet auch die Grundlage für Lernerfolgskontrollen und die weitere Arbeit in den Seminaren und SOL-Einheiten.

Lernerfolgskontrollen (LEK)

Ihre theoretischen und praktischen Fähigkeiten als angehende Fachkraft für Arbeitssicherheit stellen Sie im Laufe der Qualifizierung in 5 Lernerfolgskontrollen unter Beweis.Es steht der aktive Kompetenzerwerb der Lernenden im Fokus. Unterstützt wird der Lernende durch die Lernbegleitung. Lernbegleiter im Sinne der Ermöglichungsdidaktik unterscheiden sich in Bezug auf ihre Rolle und ihre Aufgaben im Lernprozess deutlich vom klassischen Dozenten oder Trainer und weisen ein spezifisches Kompetenzprofil auf.

 

Bitte beachten Sie: Die Qualifizierung erfolgt für alle Teilnehmenden nach einem festen Terminplan. Stimmen Sie deshalb insbesondere die Abwesenheiten für die Seminare mit Ihrem Betrieb ab.

Überblick der Lernfelder innerhalb Ihrer Qualifizierung

Grafik Ablauf

Qualifizierung Sifa 3.0 bei der TÜV SÜD Akademie

Unser Qualifizierungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0) ist durch die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) anerkannt und entspricht den Qualitätsanforderungen der Bundesländer gemäß Beschluss vom November 2021. Grundlage der Qualifizierung sind das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie die DGUV Vorschrift 2, die seit dem 1. April 2025 in überarbeiteter Form gilt. Mit dem 2023 eingeführten Sifa-3.0-Konzept verbindet die Qualifizierung klassische Inhalte mit modernen, digitalen Lernformen – praxisnah, modular und berufsbegleitend.

Digitale Organisation über die Sifa-Lernwelt

  • Verknüpfung der Lernorte Seminar, selbstorganisiertes Lernen und Praktikum
  • Praxisnahe Qualifizierung durch konkrete Handlungssituationen & Lernszenarien
  • Austausch zwischen Teilnehmer:innen und Lernbegleiter:innen per Mailfunktion
  • Kalenderfunktion zur Unterstützung des Lern- und Zeitmanagements
  • Kompetenzbewertung über die Plattform abrufbar
  • "Persönlicher Schreibtisch" zur individuellen Ablage von Lernobjekten
  • Bereitstellung von Medien und Materialien in Bibliotheken und Tool-Sammlungen

Qualifizierte Lernbegleitung

  • Ausgebildete Lernbegleiter:innen nach dem Qualifizierungskonzept der DGUV
  • Regelmäßiges Feedback zum Lernerfolg und der Kompetenzbewertung in allen Modulen
  • Lernbegleiter:innen und Seminarteilnehmer:innen arbeiten als Team

Kostenfreie Nutzung des TÜV SÜD Unterweisungsportals während der Qualifizierung

  • Vielzahl an digitalen Unterweisungen zu diversen Fachthemen
  • Integriertes Reporting- und Verwaltungssystem

FAQ – Ihre Fragen kompakt beantwortet

Welche Voraussetzungen müssen Teilnehmende erfüllen?

Für die Teilnahme an der Sifa‑3.0‑Qualifizierung sind laut DGUV Vorschrift 2 (§ 4) drei Voraussetzungen erforderlich:

 

  1. Eine geeignete berufliche Basisqualifikation, z. B. Abschluss als Ingenieur (Diplom, Bachelor, Master), staatlich anerkannter Techniker oder Meister – alternativ vergleichbare Qualifikationen, die individuell geprüft werden.
  2. Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung im entsprechenden Fachgebiet  Arbeitssicherheit Deutschland.
  3. Der erfolgreiche Abschluss des Qualifizierungslehrgangs zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0) selbst – also die bestandene Qualifizierung.

Welche gesetzlichen Grundlagen und Änderungen gelten für die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit basiert auf dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) sowie der DGUV Vorschrift 2, welche die Bestellpflicht und berufliche Betreuung verbindlich regeln (§ 5 ASiG, § 2 DGUV Vorschrift 2). Seit dem 1. Juli 2023 gilt die neue Ausbildungsordnung Sifa 3.0, die das frühere Modell „Sifa 2.0“ ablöst und modernisierte, praxisnahe Lernformen und eine interaktive Lernplattform („Sifa‑Lernwelt“) umfasst . Zudem ist seit dem 1. April 2025 eine umfassend überarbeitete DGUV Vorschrift 2 in Kraft, die digitale Beratung, neue Betreuungskonzepte für kleine Betriebe und Fortbildungspflichten ab 2028 enthält .

Wie lange dauert die Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa 3.0)?

Bei der TÜV SÜD Akademie dauert die berufsbegleitende Qualifizierung in der Regel ca. 15 Monate.

Auf welcher Rechtsgrundlage beruht die Verpflichtung zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die rechtlichen Grundlagen zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit regelt das Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Arbeitssicherheitsgesetz – ASiG).

Welche Aufgaben hat die Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Gemeinsam mit dem Betriebsarzt unterstützt die Fachkraft für Arbeitssicherheit den Unternehmer sowie für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen bei diesen Aufgaben. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät in allen Fragen zur Sicherheit, Gesundheit und der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Gegenüber dem Betriebs- bzw. Personalrat hat sie Unterrichtungs- und Beratungspflichten. Eine Übersicht der grundlegenden Aufgaben finden Sie im ASiG §6 und in der DGUV Vorschrift 2. Hier ist auch festgeschrieben, dass der Betreuungsumfang maßgeblich durch die betriebsindividuelle Gefährdungssituation und Bedarfslage bestimmt wird.

Heißt es FASI oder Sifa?

Gemäß der Abstimmungen zwischen dem BMAS (Bundesministerium für Arbeit und Soziales), den Ländern und der DGUV wird für die Fachkraft für Arbeitssicherheit das Kürzel „Sifa“ verwendet. Die Abkürzung FASI gilt bereits für eine Fachvereinigung.

Welche Betriebe sind zur Betreuung verpflichtet?

Grundsätzlich müssen alle Betriebe die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ab dem ersten Arbeitnehmer gewährleisten. Art und Umfang der Betreuung bestimmt sich nach den Regelungen der DGUV Vorschrift 2. Je nach Betriebsgröße gibt es drei Betreuungsmodelle.

Wie hat die Bestellung zu erfolgen?

Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt schriftlich. Je nachdem, ob eigene Beschäftigte oder Freiberufler für sicherheitstechnische Dienste verpflichtet werden, hat der Betriebsrat unterschiedliche Rechte.

Wer kann zur Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden?

Laut ASiG §7 und DGUV Vorschrift 2 §4 müssen Fachkräfte für Arbeitssicherheit ihre sicherheitstechnische Fachkunde wie folgt nachweisen: Diplom-Ingenieur, Diplom-Ingenieur (FH) oder sonstige Personen, die befugt sind, die Berufsbezeichnung 'Ingenieur' zu führen oder Bachelor- oder Masterabschluss der Studienrichtung Ingenieurwissenschaften oder Akademiker mit gleichwertigem Abschluss oder Staatlich anerkannte Techniker oder gleichgestellte Personen ohne Prüfung als staatlich anerkannte Techniker oder Personen, welche die Meisterprüfung erfolgreich abgelegt haben oder gleichgestellte Personen ohne Meisterprüfung und danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit in diesem Beruf vorweisen können und den Lehrgang zum Erwerb der sicherheitstechnischen Fachkunde erfolgreich abschließen.

Gibt es Ausnahmeregelungen zu den Voraussetzungen?

Für die Gleichwertigkeit von Ingenieur, Meister und Techniker gibt es kein formales Anerkennungsverfahren. Der Arbeitgeber muss die fachliche Eignung prüfen, ggf. mit der Berufsgenossenschaft, bei der Mitarbeitende versichert hat.

Gibt es einen zeitlichen Rahmen für die Qualifizierung?

Die Qualifizierung muss in einem Zeitraum von drei Jahren abgeschlossen werden.

Kann das Praktikum im eigenen Betrieb absolviert werden?

Die Praktikumsphasen während der Qualifizierung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit dürfen und sollten ausdrücklich im eigenen Betrieb absolviert werden. Damit soll der Lehrgang unter anderem die realistische Verknüpfung von Theorie und Praxis ermöglichen.

Kann eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt werden?

Ja, wenn Sie kein eigenes Personal zur Fachkraft für Arbeitssicherheit qualifizieren lassen können oder möchten, können Sie Ihre rechtlichen Verpflichtungen auch durch die Bestellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit erfüllen. Diese Leistung bietet Ihnen TÜV SÜD ebenfalls an: Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit hier anfragen. 

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