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Schulungen für Sicherheitsbeauftragte

Mit einer Schulung für Sicherheitsbeauftragte (SiBe) an der TÜV SÜD Akademie erfüllen Sie mehr als regulatorische Anforderungen. Das modulare Bildungsangebot vermittelt praxisorientiertes Wissen zur Sicherheit und Mitarbeiterorientierung Ihres Unternehmens:
1 - 5 von 5 Ergebnisse
StandardsortierungStandardsortierungProdukt A-ZProdukt Z-AProduktNr. absteigendProduktNr. aufsteigend
  1. Sicherheitsbeauftragter

    Unfälle verhüten – Arbeitsschutz realisieren

    • Seminar
    • 2 Tage
    • Präsenz / Live Online
    • DE
    • Modulare Weiterbildung
  2. Sicherheitsbeauftragter

    Weiterbildung für Sicherheitsbeauftragte

    • Seminar
    • 1 Tag
    • Präsenz / Live Online
    • DE
    • Modulare Weiterbildung
  3. Sicherheitsbeauftragter

    Technisches Know-how erweitern

    • Seminar
    • 2 Tage
    • Präsenz / Live Online
    • DE
    • Modulare Weiterbildung
  4. Sicherheitsbeauftragter

    Gesundheitsförderung im Büro

    • Seminar
    • 1 Tag
    • Präsenz / Live Online
    • DE
    • Modulare Weiterbildung
  5. Regalprüfung

    Sicherheitsprobleme im Lager schnell erkennen

    • Seminar
    • 1 Tag
    • Präsenz / Live Online
    • Einsteiger
    • DE
    • Modulare Weiterbildung
5 von 5 Produkten angezeigt

Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz im Betrieb organisieren

Grafik Sicherheitsbeauftragter

Ihre Vorteile bei TÜV SÜD

✔  Qualifizierung von SiBe nach §22 SGB VII + DGUV

✔  Mehrstufiges Bildungskonzept aus Grundlehrgang, Aufbauseminar und Auffrischung

✔  Moderne Ausbildungsformate in Präsenz und online

✔  Teilnahmebescheinigung von TÜV SÜD als persönlicher Qualifizierungsnachweis

✔  Laufende Aktualisierung aller Schulungsinhalte 

✔  Auch als Inhouse-Schulung für Qualifizierung aller SiBe im Betrieb buchbar

Schulung für jedes Qualifizierungslevel

Die Schulung für Sicherheitsbeauftragte an der TÜV SÜD Akademie bietet Ihnen ein modulares Ausbildungsprogramm, das über die regulatorischen Anforderungen von SGB VII und DGUV hinaus geht. Die mehrstufige Qualifizierung ermöglicht es, Aufgaben als Sicherheitsbeauftragte*r noch fundierter und passend er zum Arbeitsplatz zu erfüllen:

 

  1. Der Grundlehrgang Sicherheitsbeauftragter – Schulung nach § 22 SGB VII ist Voraussetzung für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten im Betrieb. Hier erlernen Sie die Grundlagen Ihres Aufgabengebiets, verstehen Regularien und Gesetze und erhalten praxisorientierte Werkzeuge für Gefährdungsbeurteilungen, zur Realisierung des Unfallschutzes usw.
  2. Die Aufbauseminare Sicherheitsbeauftragte im technischen Bereich und Sicherheitsbeauftragte in Verwaltung und Büro präzisieren das Fachwissen als SiBe für bestimmte Arbeitsbereiche. Damit können Sie Ihre Rolle noch bedarfsgerechter erfüllen und Führungskräfte sowie Mitarbeitende  bei Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen gezielter unterstützen.
  3. Mit der Fortbildung Sicherheitsbeauftragter halten Sie Ihren Kenntnisstand zum Arbeitsschutz aktuell. Durch regelmäßige Weiterbildungen verpassen Sie keine relevanten Änderungen im gesetzlichen Regelwerk. §20 DGUV empfiehlt, alle drei bis fünf Jahre einen Auffrischungskurs für Sicherheitsbeauftragte besuchen.

 

Gerne beraten wir Sie zur Zusammenstellung Ihrer Schulung für Sicherheitsbeauftragte an der TÜV SÜD Akademie. Nehmen Sie einfach Kontakt auf.

 

Sie möchten mehrere Sicherheitsbeauftragte für Ihren Betrieb effektiv und zeitsparend qualifizieren? Fragen Sie ein Angebot für eine Inhouse-Schulung an. Hier erhalten Sie weitere Informationen.

Aufgaben & gesetzliche Grundlagen

Eine Bestellung bzw. Schulung zum/zur Sicherheitsbeauftragten ist eine für Fachpersonal ehrenamtliche, branchen- und positionsunabhängige Zusatzqualifikation. Ihre Aufgaben als Sicherheitsbeauftragte*r nehmen Sie im Rahmen Ihrer täglichen Arbeit und auf Augenhöhe mit Kolleg*innen wahr. Sie unterstützen Unternehmen bei der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, wie zum Beispiel:

 

  • Ein sicheres, ergonomisches und anforderungsgerechtes Arbeitsumfeld schaffen
  • Kolleg*innen bei der Umsetzung & Einhaltung von Sicherheitsanforderungen unterstützen
  • Die Sicherheit im Betrieb kontinuierlich verbessern
  • Die Kommunikation zwischen Personal und Führungsebene zu Sicherheitsfragen optimieren
  • Im Sinne der Mitarbeitenden Verbesserungen anstoßen

 

Jedes Unternehmen mit mehr als 20 regelmäßig anwesenden Beschäftigten ist zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten verpflichtet (§22 SGB VII). Wie viele Mitarbeitende in einem Betrieb tatsächlich zum/zur Sicherheitsbeauftragten qualifiziert werden müssen, richtet sich nach der Beschäftigtenzahl, den Anforderungen an den Arbeitsschutz und den Gefahren im Unternehmen. 

 

Gut zu wissen: Unterschiede zwischen Sicherheitsbeauftragten (SiBe) und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) bestehen u. a. in den gesetzlichen Rahmenbedingungen zur Bestellung und im Qualifizierungsumfang. Grundsätzlich handelt es sich bei der Berufung zum Sicherheitsbeauftragten um eine ehrenamtliche Tätigkeit, die keine Eigenverantwortung für die Arbeitssicherheit beinhaltet. Dagegen ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ein Beruf, der eine entsprechende Qualifikation und Ausbildung erfordert. Unsere Grafik verdeutlicht Ihnen mithilfe einer Gegenüberstellung beide Rollen.  

Gegenüberstellung Sifa und Sibe

Unterschied zwischen einem Sicherheitsbeauftragten (SiBe) und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa)

Unsere Grafik verdeutlicht Ihnen mithilfe einer Gegenüberstellung beide Rollen.

Download Gegenüberstellung Sifa – SibeDownload Gegenüberstellung Sifa – Sibe

Sicherheitsbeauftragte

  • Beraten & unterstützen Führungskräfte beim betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Arbeiten mit Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten zusammen
  • Klären Kolleg*innen über Gefahren am Arbeitsplatz auf
  • Achten auf den ordnungsgemäßen Zustand von PSA und Schutzeinrichtungen
  • Sind Ansprechpartner für Fragen des Arbeitsschutzes
  • Nehmen an Betriebsbegehungen + Arbeitsschutzausschusssitzungen (ASA) teil
  • Informieren über den Umgang mit Maschinen und Arbeitsstoffen
  • Beteiligen sich an Untersuchungen von Unfall- und Berufskrankheiten

 

Wichtig: Sicherheitsbeauftragte haben keine Weisungsbefugnis und können in Ausübung ihrer Aufgaben als SiBe nicht zivil- oder strafrechtlich belangt werden. Deshalb ist es ratsam, nur Fachkräfte ohne Vorgesetztenfunktion zu Sicherheitsbeauftragten zu bestellen. So vermeiden Unternehmen Interessenkonflikte.

FAQ | Häufige Fragen zur Schulung für Sicherheitsbeauftragte

Was ist der Unterschied zwischen Ausbildung, Schulung & Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte?

Die Ausbildung für Sicherheitsbeauftragte besteht aus der verpflichtenden Schulung zum Sicherheitsbeauftragten (Grundlehrgang) und den Aufbauseminaren zur fachlichen Spezialisierung. Die Fortbildung für Sicherheitsbeauftragte entspricht der von der DGUV empfohlenen Auffrischung.

Welche Schulung braucht ein Sicherheitsbeauftragter?

Als Sicherheitsbeauftragte können nur Mitarbeitende bestellt werden, die entsprechende Kenntnisse zur Erfüllung ihrer Aufgaben haben. Die Grundlagen zum Arbeitsschutz erlernen Sie im Grundlehrgang. Eine Nachschulung ist nicht verpflichtend, allerdings müssen Sicherheitsbeauftragte immer auf dem aktuellen Wissensstand sein.

Wie wird die SiBe-Schulung nachgewiesen?

Der Abschluss der Schulung für Sicherheitsbeauftragte wird über eine Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie nachgewiesen. Dies gilt auch für die fachliche Spezialisierung sowie die Fortbildung zur Auffrischung.

Wie lange ist das Zertifikat für Sicherheitsbeauftragte gültig?

Die Teilnahmebescheinigung der Schulung für Sicherheitsbeauftragte ist unbegrenzt gültig. §20 DGUV empfiehlt eine auffrischende Fortbildung alle drei bis fünf Jahre.

Wie lange dauert die Schulung zum Sicherheitsbeauftragten?

Die Grundlagen-Schulung für Sicherheitsbeauftragte dauert zwei Tage. Sie ist bei der TÜV SÜD Akademie in Präsenz, online im virtuellen Klassenzimmer oder als Inhouse-Schulung buchbar.

Ab wann ist es Pflicht, Sicherheitsbeauftragte im Unternehmen zu beschäftigen?

Unternehmen mit mehr als 20 regelmäßig anwesenden Beschäftigten müssen nach § 22 SGB VII Sicherheitsbeauftragte bestellen. Deren Anzahl richtet sich nach der Beschäftigtenzahl, den Gefahren im Unternehmen und den Anforderungen an den Arbeitsschutz.

Kann ich das Seminar auch online besuchen?

Ja, Seminare an der TÜV SÜD Akademie können grundsätzlich auch online besucht werden. Buchen Sie dazu einen Termin mit dem Zusatz „Online“.

Ist am Ende des Seminars eine Prüfung fällig?

Nein, die Schulung für Sicherheitsbeauftragte wird nicht mit einer Prüfung abgeschlossen.

Kann ich Kosten sparen, indem ich mehrere Seminare besuche?

Wenn Sie mehrere Personen als Sicherheitsbeauftragte qualifizieren möchten, informiert Sie die TÜV SÜD Akademie gern über Inhouse-Schulungen.

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