Fachkundig die persönliche Schutzausrüstung prüfen
Seminar 3 Tage Präsenz DE
Fachkundig die persönliche Schutzausrüstung prüfen
PSAgA sicher auswählen und anwenden
Jährlich Wissen zur PSA auffrischen
Unsere modular aufgebaute PSA-Seminarlandschaft bietet Ihnen einen schnellen Überblick über alle Weiterbildungen – von der Unterweisung bis zur sachkundigen Prüfung. Die Grafik zeigt, welche Seminare für Anwender*innen, Sachkundige und Verantwortliche relevant sind und wie die Module aufeinander aufbauen.

Warum ist eine Schulung zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) wichtig?
Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) sind essenziell, um Beschäftigte vor Gefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen. Ob Schutzbrille, Handschuhe oder Sicherheitsgurt – jede PSA muss auf die individuellen Voraussetzungen des Nutzers abgestimmt sein. Die richtige Auswahl und Anwendung erfordern fundiertes Fachwissen und regelmäßige Schulungen.
Pflichten für Unternehmen und Beschäftigte
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihre Beschäftigten in der sicheren Nutzung von PSA zu unterweisen. Bei besonders kritischen Schutzausrüstungen der Kategorie III (z. B. Atemschutzgeräte, PSA gegen Absturz, Rettungsausrüstungen) sind zusätzlich praktische Übungen vorgeschrieben. Nur so kann sichergestellt werden, dass PSA im Ernstfall zuverlässig schützt.
Unsere Schulungen – Ihr Vorteil
Unsere Weiterbildungen berücksichtigen alle relevanten Gesetze, Verordnungen, DGUV-Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik.
Sie richten sich an:
In unseren Schulungen lernen Sie:
Grundsätzlich müssen Anschlageinrichtungen durch eine sachkundige Person überprüft werden. Der Prüfer muss außerdem über entsprechende Produktkenntnis verfügen. Dieser Nachweis muss meist durch eine Schulung beim Hersteller erbracht werden.
Mobile Anschlageinrichtung aus dem Bereich der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz dürfen durch Personen geprüft werden, die die Anforderungen an die Qualifikation gemäß DGUV Grundsatz 312-906 erfüllen.
Der Durchführungsbeschluss der EU-Kommission 2015/2181 ändert den Geltungsbereich für Teile der EN 795. Er stellt fest, dass nur die Typen B und E bewegliche Anker sind und in den Geltungsbereich der PSA Richtlinie 89/686/EWG fallen.
Der DGUV Grundsatz 312-001 beschreibt u. a. die Anforderungen an die Ausbildenden bzw. Unterweisenden von Personen, die persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) beruflich verwenden. Nicht berücksichtigt sind in diesem Grundsatz Personen, die Seilzugangs- und Positionierungsverfahren anwenden, und Einsatzkräfte der Feuerwehren, des THW und der Hilfeleistungsorganisationen.
Gemäß DGUV Grundsatz 312-906 „dürfen nur solche Personen teilnehmen, die