Die persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) müssen den einschlägigen Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit entsprechen. Eine Bewertung hat der Unternehmer bereits vor der Auswahl der PSAgA vorzunehmen. Als Sachkundiger zur Prüfung von PSAgA unterstützen Sie den Unternehmer bei der Auswahl der richtigen PSAgA unter Berücksichtigung der Einsatzbedingungen und der betrieblichen Verhältnisse. Sie beraten Unternehmer und Mitarbeiter auch zur sachgerechten Anwendung. Um den bestimmungsgemäßen und einwandfreien Einsatz zu gewähren, sind mindestens eine jährliche Überprüfung und die Dokumentation des sicheren Zustands der PSAgA gefordert. Eine Hilfestellung, wie die Auswahl, Ausbildung und Befähigung von Sachkundigen für PSAgA optimal erfolgt, gibt das berufsgenossenschaftliche Regelwerk. Unsere Ausbildung berücksichtigt die geforderten Ausbildungsinhalte des DGUV Grundsatz 312-906 (ehemals BGG 906). Die Teilnehmer erlangen umfangreiche Kenntnisse zur PSAgA mit den einschlägigen staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sowie den allgemein anerkannten Regeln. Nach Abschluss der Ausbildung sind die Teilnehmer in der Lage, die Bewertung des arbeitssicheren Zustands der PSAgA direkt im betrieblichen Alltag durchzuführen.