Für den Abschluss “Fachkraft für Arbeitssicherheit“ ist zusätzlich das Lernfeld 6 (Branchenspezifischer Teil) zu absolvieren. Die Ausgestaltung des branchenspezifischen Teils ist durch den Unfallversicherungsträger geregelt.
Der Lehrgang allein ist für die Bestellung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht ausreichend, denn die Basisqualifikation als Meister, Techniker oder Ingenieur sowie eine mindestens zweijährige Berufserfahrung sind nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 weitere Voraussetzungen, um als Fachkraft für Arbeitssicherheit tätig werden zu können. Das zu prüfen ist eine unternehmensinterne Aufgabe.