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Laserschutzbeauftragter nach OStrV und TROS - Basiskurs spezielle Laseranwendungen

Instructor-led Training1 TagBeginner

Der Laserschutzbeauftragte hat für den sicheren Betrieb der Lasereinrichtungen an Arbeitsplätzen zu sorgen. Nach § 5 OStrV und TROS Laserstrahlung (aktueller Stand: November 2018) muss jedes Unternehmen, welches Lasereinrichtungen (ab Laserklasse 3) einsetzt, einen Laserschutzbeauftragten schriftlich bestellen. Dieses Seminar befähigt Sie zur Wahrnehmung der Funktion des Laserschutzbeauftragten bei Anwendungen von Lasereinrichtungen in den Anwendungsfeldern Kosmetik, Vermessungstechnik (einschließlich bis Laserklasse 3B) und Showlaser auf Grundlage der Vorgaben der TROS Laserstrahlung.

750,00 CHF Nettopreis (zzgl. MwSt.)


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