Beauftragte Person für Aufzugsanlagen gemäß TRBS 3121 (Aufzugswärter)
Betreiber von Aufzugsanlagen haben sicherzustellen, dass die Vorschriften bei der Inbetriebnahme und dem späteren Betrieb der Anlagen lückenlos berücksichtigt werden. Sichere Aufzüge gemäß Betriebssicherheitsverordnung 2015 Anhang 1 Punkt 4 sind dabei ein zentraler Bestandteil der Anforderungen. Darüber hinaus müssen sie eine Person mit der Kontrolle und Aufsicht über die Aufzugsanlagen beauftragen. Die Durchführung einer sicheren Personenbefreiung spielt dabei eine wichtige Rolle.
Das Seminar vermittelt die grundlegenden Sicherheits- und Verhaltensanforderungen auf Basis der aktuellen Vorschriften und Technischen Regeln. Es macht Sie vertraut mit allen Aufgaben und Pflichten der beauftragten Person für Aufzugsanlagen. Sie lernen, welche Kriterien bei den regelmäßigen Kontrollen der sicherheitstechnischen Elemente im Aufzugbetrieb zu beachten sind. Darüber hinaus erfahren Sie, welche Voraussetzungen erforderlich sind, um im Notfall eine sichere Personenbefreiung durchführen zu können.
Das umfangreiche Wissen aus dem Seminar erleichtert Ihnen die Tätigkeit und erhöht die Sicherheit beim Umgang mit Aufzugsanlagen. Darüber hinaus erhalten Sie einen intensiven Einblick in einen Triebwerksraum und dies nicht nur theoretisch: Erleben Sie in unserer digitalen Begehung anhand eines 360°-Szenarios die Aufzugsanlage aus allen Blickwinkeln! Den Zugang zum Szenario erhalten Sie bereits eine Woche vor dem Seminar und können auch nach dem Seminar noch 365 Tage virtuell "abtauchen".
- Aufgaben und Pflichten des Betreibers und der beauftragten Person für Aufzugsanlagen
- Rechtliche und technische Grundlagen
- Darstellung der wichtigsten Antriebsarten (Seil, Hydraulik, Aufzüge ohne Triebwerksraum)
- Durchführung der regelmäßigen Kontrollen
- Allgemeine Vorgehensweise und Maßnahmen bei der Personenbefreiung
- Entlastung durch Notrufleitsysteme
- Fallbeispiele aus der Praxis
- Begehung eines Aufzug-Triebwerksraumes mittels 360°-Szenario und/oder praktische Begehung eines Betriebsraumes/Aufzug-Triebwerksraumes vor Ort
- Sie beaufsichtigen und kontrollieren Aufzugsanlagen entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
- Sie vermeiden Unfälle und betreiben die Aufzüge störungsfrei.
- Im Notfall können Sie Personen sicher befreien (nach erfolgter Kurzunterweisung am zu betreuenden Aufzug).
- Ihr Mehrwert bei Buchung einer Inhouse-Schulung: Findet die Schulung vor Ort in Ihrem Unternehmen statt, kann die Kurzunterweisung integriert werden und Sie können Ihrer Verantwortung sofort nachkommen.
- Personen, die mit der Aufsicht von Aufzuganlagen beauftragt sind oder werden, zum Beispiel
- Hausmeister/innen,
- Betriebsschlosser/innen,
- Betriebselektriker/innen
- sowie Mitarbeitende von: Hausverwaltungen, Hausmeisterdiensten, Krankenhäusern, Pflegeheimen, Kaufhäusern, Industriebetrieben, Handel und Gewerbe, Betreibern öffentlicher und privater Einrichtungen, Feuerwehren und Verkehrsbetrieben
- Dieses Seminar ersetzt nicht die vorgeschriebene Kurzunterweisung am zu betreuenden Aufzug (Berechtigung zur Personenbefreiung). Bei einer Durchführung als Inhouse-Schulung kann die Kurzunterweisung jedoch dazugebucht werden! Fordern Sie gerne ein Angebot an über den Button „Individuelle Inhouse-Anfrage“ rechts auf dieser Seite.
- Unser Seminar ist mit digitalen Lerneinheiten angereichert. Um Ihnen einen Zugang zu unserer Lernplattform zur Verfügung zu stellen, ist eine personenbezogene E-Mail-Adresse Voraussetzung.
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
Dieses Onlinetraining wird von der TÜV SÜD Akademie GmbH in Deutschland durchgeführt. Bei diesem Onlinetraining gelten daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Prüfungsordnungen sowie Datenschutzinformationen der TÜV SÜD Akademie GmbH. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
