SiGe-Koordinator gemäß RAB 30, Anlage B
Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse am Bau
Als Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) auf Baustellen haben Sie umfangreiche Aufgaben wahrzunehmen. Die dafür erforderliche fachliche Qualifikation schließt auch nachweisbare arbeitsschutzfachliche Kenntnisse mit ein – so die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB). Dieser viertägige Lehrgang vermittelt die in RAB 30, Anlage B geforderten Kenntnisse: Sie werden mit den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften im Baubereich vertraut gemacht und erhalten praktische Hinweise zur rechtssicheren Anwendung der Theorie bei Ihrer täglichen Arbeit als SiGe-Koordinator. Das Ausbildungsseminar erfüllt die Qualitätskriterien für Lehrgangsträger nach RAB 30, Anlage D.
- Arbeitsschutzrecht und Arbeitsschutzsystem
- Europarechtliche Anforderungen
- Gliederung des deutschen Arbeitsschutzsystems
- Grundpflichten des Arbeitgebers/Unternehmers
- Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung im Baubereich
- Baustellenspezifische Gefährdungen und erforderliche Schutzmaßnahmen
- Maßnahmen bei Erd- und Tiefbauarbeiten
- Gefährdungen durch Absturz
- Sicherer Einsatz von Gerüsten
- Sicherer Einsatz von Leitern, Fahrgerüsten und Hebebühnen
- Gefährdungen durch Elektrizität
- Gefährdungen durch Gefahrstoffe
- Betrieblicher Brand- und Explosionsschutz
- Maßnahmen bei Montagearbeiten
- Maßnahmen bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten
- Sicherer Personen- und Fahrzeugverkehr, sichere Baustellentransporte und Lagerung
- Sicherer Einsatz von Maschinen und Geräten
- Schutzmaßnahmen bei Lärm und Vibration
- Einrichtungen der Ersten Hilfe
- Tagesunterkünfte, Waschräume, Toiletten und sonstige Einrichtungen
- Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)
- Arbeitszeitregelungen
- Sie erfüllen die Anforderungen nach BauStellV und RAB 30.
- Sie sind rechtssicher in der Anwendung der Arbeitsschutzvorschriften.
- Sie erhöhen die Sicherheit für die Beschäftigten auf Ihren Baustellen.
- Führungskräfte auf Baustellen (z. B. Bauleiter)
- Absolventen des Lehrgangs (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator auf Baustellen gemäß RAB 30)
- Baufachliche Ausbildung als Architekt, Ingenieur, Techniker oder geprüfter Polier
- Mindestens zwei Jahre Berufserfahrung
- Wenn im Rahmen der Baumaßnahmen besonders gefährdliche Arbeiten gemäß Anhang II der Baustellenverordnung durchgeführt werden, muss der Koordinator auch über die Kenntnisse zur Vermeidung solcher Gefährdungen verfügen.
- Die Teilnehmerzahl ist auf max. 20 begrenzt.
- Am Ende dieser Seite finden Sie die Informationen zur Online-Prüfung, die bei Online-Veranstaltungen zum Tragen kommen.
Deutsch
Dieses Onlinetraining wird von der TÜV SÜD Akademie GmbH in Deutschland durchgeführt. Bei diesem Onlinetraining gelten daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Prüfungsordnungen sowie Datenschutzinformationen der TÜV SÜD Akademie GmbH. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
