Sicherheitsbeauftragter - Grundlehrgang (§ 22 SGB VII)
Jedes Unternehmen mit mehr als 20 regelmäßig anwesenden Beschäftigten ist zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII verpflichtet. Wie viele Mitarbeitende als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden sollten und sich in einer Schulung bei der TÜV SÜD Akademie weiterbilden, hängt von der Beschäftigtenzahl und den individuellen Anforderungen an den Arbeitsschutz bzw. den vorhandenen Gefahren im Unternehmen ab.
Sicherheitsbeauftragte sind eine wichtige Säule im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie unterstützen Unternehmer*innen und Führungskräfte bei der Umsetzung elementarer Maßnahmen am Arbeitsplatz. Mit einer Schulung als Sicherheitsbeauftragte bei der TÜV SÜD Akademie erhalten Sie sämtliche Informationen und Fähigkeiten für die Ausübung Ihrer neuen Funktion.
Ausgebildete Fachdozent*innen der TÜV SÜD Akademie unterrichten Sie in den Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutz, lehren den Umgang mit Elementen der Sicherheitstechnik und sensibilisieren Sie für Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb. Zudem bilden wir Sie darin aus, betriebliche Programme für die Arbeitssicherheit professionell zu begleiten.
Unser Seminar für Sicherheitsbeauftragte ist praxisnah aufgebaut, sodass Sie das Gelernte direkt in Ihrem Betrieb anwenden können.
Bitte beachten Sie: Diese Schulung als Sicherheitsbeauftragter nach § 22 SGB VII ist ein Grundlehrgang. Diesen können Sie bei der TÜV SÜD Akademie modular erweitern.
- Rechtsstruktur und Regelwerke im Arbeitsschutz
- Grundpflichten und Funktionen von Sicherheitsbeauftragten im Arbeitsschutz
- Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten im Unternehmen
- Unfallschutz realisieren: Unfallursachen, Unfallarten, Unfallmeldung
- Erkennen von Gefährdungen und Rahmenbedingungen zur Gefährdungsbeurteilung
- Auswahl und Anwendung Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Gefährdungen durch Lärm und Schutzmaßnahmen
- Erste Hilfe im Betrieb
- Betrieblicher Brandschutz
- Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplätzen
- Praxisnahe Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten gemäß §22 SGB VII und §20 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
- Fachgerechte Vermittlung relevanter Informationen und Fähigkeiten durch ausgebildete Expert
- innen der TÜV SÜD Akademie.
- Modernes Schulungskonzept mit Wahl zwischen Präsenztraining oder Virtuellem Klassenzimmer.
- Anerkannter Nachweis der betrieblichen Bestellpflicht durch Bescheinigung der TÜV SÜD Akademie.
- Auch als massgeschneidertes Inhouse-Seminar für die gleichzeitige Ausbildung sämtlicher Sicherheitsbeauftragten im Betrieb buchbar.
- Angehende oder bestellte Sicherheitsbeauftrage
- Betriebsräte
- Unterstützende Personen im betrieblichen Arbeitsschutz
- Um Interessenkonflikte zu vermeiden, sollten Sicherheitsbeauftragte keine Vorgesetztenfunktion haben. Sie sind nicht weisungsbefugt und nicht zivil- oder strafrechtlich belangbar.
- Mit dem Sicherheitsbeauftragten-Kurs erhalten Sie zwei Weiterbildungspunkte für Arbeitsschutz beim Verband für Sicherheit, Gesundheit und Umweltschutz bei der Arbeit e. V. (VDSI).
Deutsch
Teilnahmebescheinigung der TÜV SÜD Akademie
Dieses Onlinetraining wird von der TÜV SÜD Akademie GmbH in Deutschland durchgeführt. Bei diesem Onlinetraining gelten daher die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Prüfungsordnungen sowie Datenschutzinformationen der TÜV SÜD Akademie GmbH. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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