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Sicherheitsbeauftragter - Grundlehrgang (§ 22 SGB VII)

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Jedes Unternehmen mit mehr als 20 regelmäßig anwesenden Beschäftigten ist zur Bestellung von Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII verpflichtet. Wie viele Mitarbeitende als Sicherheitsbeauftragte bestellt werden sollten und sich in einer Schulung bei der TÜV SÜD Akademie weiterbilden, hängt von der Beschäftigtenzahl und den individuellen Anforderungen an den Arbeitsschutz bzw. den vorhandenen Gefahren im Unternehmen ab.

Sicherheitsbeauftragte sind eine wichtige Säule im betrieblichen Arbeitsschutz. Sie unterstützen Unternehmer*innen und Führungskräfte bei der Umsetzung elementarer Maßnahmen am Arbeitsplatz. Mit einer Schulung als Sicherheitsbeauftragte bei der TÜV SÜD Akademie erhalten Sie sämtliche Informationen und Fähigkeiten für die Ausübung Ihrer neuen Funktion.

Ausgebildete Fachdozent*innen der TÜV SÜD Akademie unterrichten Sie in den Rechtsgrundlagen zum Arbeitsschutz, lehren den Umgang mit Elementen der Sicherheitstechnik und sensibilisieren Sie für Unfall- und Gesundheitsgefahren im Betrieb. Zudem bilden wir Sie darin aus, betriebliche Programme für die Arbeitssicherheit professionell zu begleiten.

Unser Seminar für Sicherheitsbeauftragte ist praxisnah aufgebaut, sodass Sie das Gelernte direkt in Ihrem Betrieb anwenden können.

Bitte beachten Sie: Diese Schulung als Sicherheitsbeauftragter nach § 22 SGB VII ist ein Grundlehrgang. Diesen können Sie bei der TÜV SÜD Akademie modular erweitern.

ab 800,00 CHF Nettopreis (zzgl. MwSt.)


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