Kombinierter Kenntnis- und Grundkurs im Strahlenschutz als Bestandteil der Fachkunde der Ärzte
Laut § 47 StrlSchV darf Röntgenstrahlung am Menschen nur angewendet werden, wenn die Fachkunde im Strahlenschutz, die sich aus Kursen im Strahlenschutz und der Sachkunde (praktische Erfahrungen im Umgang mit diagnostischer Röntgenstrahlung am Patienten einschließlich Befundung und Wertung) zusammensetzt, erworben wurde. Die Kurse im Strahlenschutz beginnen mit dem Grundkurs im Strahlenschutz nach Anlage 1 einschließlich Kenntniskurs nach Anlage 7.1 der Richtlinie Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz bei dem Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin oder Zahnmedizin und sind Bestandteil zum Erwerb der Fachkunde im Strahlenschutz. Der praktische Teil des Kurses muss ggfls. zusätzlich zu dem kombinierten Kenntnis- und Grundkurs absolviert werden. Dieser sollte ggfls. vorab bei dem jeweiligen Krankenhaus oder der Arztpraxis unter Anleitung eines fachkundigen Arztes durchgeführt werden.
- Grundlagen
- rechtliche Grundlagen
- Strahlenarten, biologische Wirkungen, Strahlenrisiken
- Dosisbegriffe und Dosimetrie
- Natürliche und zivilisatorische Strahlenexposition Risiken
- Schutzmaßnahmen beim Umgang mit radioaktiven Stoffen und beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen
- Allgemeines, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten
- Organisation des Strahlenschutzes
- Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz
- Ständige Aufsicht und Verantwortung
- Aufzeichnungspflicht
- Geräte- und Aufnahmetechnik
- Untersuchungseinrichtungen, Spezialarbeitsplätze nach Bedarf
- Röntgenaufnahmetechnik
- Röntgendurchleuchtungstechnik
- Strahlenschutz des Patienten und des Personals
- Rechtfertigende Indikation, Strahlenexposition des Patienten
- Optimierung, Dosisreduzierung, Diagnostische Referenzwerte
- Strahlenschutz- und Arbeitsanweisungen
- Anwendungsbeschränkungen
- Schutzkleidung
- Personendosimetrie
- Qualitätssicherung
- Unfallverhütung
- Maßnahmen bei Unfällen und Störfällen
- Praktische Übungen und Demonstrationen
- Prüfung
- Sie dürfen unter ständiger Aufsicht und Verantwortung eines fachkundigen Arztes Röntgenstrahlung am Menschen anwenden.
- Sie erwerben die Grundlagen für die Fachkunde im Strahlenschutz.
- Sie erfüllen die gesetzlichen Anforderungen im Strahlenschutz.
- Als Teilnehmer können Sie Fortbildungspunkte erhalten.
- Die hierfür erforderlichen Daten erheben wir im Rahmen der Dienstleistungserbringung und übermitteln diese an die zuständige Stelle.
- Weitere Informationen erhalten Sie gerne auf Anfrage.
- Der Abschluss ist bundesweit gültig.
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