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Medizinprodukteberater nach § 83 MPDG

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Die wichtige Funktion des Medizinprodukteberaters blieb auch nach Geltungsbeginn der europäischen Verordnungen (EU) 2017/745 (MDR) und (EU) 2017/746 (IVDR) im nationalen Recht erhalten. Im Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) ist der Medizinprodukteberater in § 83 näher spezifiziert. Diese Anforderungen müssen im Medizinproduktebereich seit dem 26.05.2021 bzw. im Bereich der In-vitro-Diagnostika seit dem 26.05.2022 erfüllt werden. Demnach ist Medizinprodukteberater, wer berufsmäßig Fachkreise fachlich informiert oder in die sachgerechte Handhabung von Medizinprodukten einweist. Diese Tätigkeit setzt eine erforderliche Sachkenntnis für das jeweilige Medizinprodukt voraus. Außerdem ist Erfahrung in der Einweisung und Handhabung der jeweiligen Medizinprodukte erforderlich. Dies gilt auch für telefonische Auskünfte, z.B. durch Call-Center-Mitarbeiter. Der Medizinprodukteberater hat unter anderem die wichtige Aufgabe, Meldungen der Fachkreise über Nebenwirkungen, Wechselwirkungen, Funktionsstörungen, technische Mängel, Gegenanzeigen oder sonstige Risiken von Medizinprodukten aufzunehmen und unverzüglich weiterzuleiten. Um dieser verantwortungsvollen Aufgabe gerecht zu werden, ist Fachwissen erforderlich. Das Seminar vermittelt Ihnen die notwendigen Kenntnisse, um die speziellen Aufgaben des Medizinprodukteberaters nach § 83 MPDG in Ihrem Unternehmen umzusetzen.


ab 785,00 CHF Nettopreis (zzgl. MwSt.)


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