Kenntnisse des Störfallbeauftragten auffrischen und vertiefen
Seminar 1 Tag Präsenz DE
Kenntnisse des Störfallbeauftragten auffrischen und vertiefen
Einen Störfall verhindern beziehungsweise begrenzen
Verschaffen Sie sich ein Update im Immissionsschutz
Emissionen überwachen und verringern – Immissionen ermitteln und bewerten
Das BImSchG schreibt vor, dass die Neuerrichtung und Änderung bestimmter Anlagen einer Genehmigung bedürfen. Darüber hinaus müssen Anlagensicherheit und Emissionswerte für Luftschadstoffe und Gerüche eingehalten und überwacht werden. Das BImSchG verlangt unter anderem, einen oder mehrere Immissionsschutzbeauftragte zu bestellen, die den Betreiber in allen Angelegenheiten des Immissionsschutzes beraten.
Bei Betrieben mit einem Störfallpotenzial gemäß Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fordert die Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) mindestens einen Störfallbeauftragten. Beide Beauftragte müssen über entsprechendes Fachwissen verfügen, d.h. unter anderem an einem staatlich anerkannten Lehrgang teilgenommen haben und mindestens alle zwei Jahre eine Fortbildungsmaßnahme besuchen.