Die verantwortungsvolle Aufgabe des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz verlangt fundiertes, aktuelles Know-how, um genehmigungsbedürftige Anlagen sicher und nach dem Stand der Technik betreiben zu können. Aus diesem Grund fordert § 9 der 5. BImSchV (Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte), dass sich Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz regelmäßig, das heißt mindestens alle zwei Jahre, weiterbilden. Die Teilnahme des Beauftragten an diesen Lehrgängen ist auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen. In diesem Lehrgang erhalten Sie die notwendigen Kenntnisse, um Ihre Aufgaben und Pflichten als Betriebsbeauftragter für Immissionsschutz weiterhin erfüllen zu können. Sie werden über die Neuerungen im Immissionsschutzrecht sowie zu den aktuellen technischen Entwicklungen und deren praktischer Umsetzung in die betrieblichen Abläufe informiert.