Betreiber genehmigungsbedürftiger Anlagen, die unter die Störfall-Verordnung (12. BImSchV) fallen, müssen gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), einen oder mehrere Störfallbeauftragte bestellen. Der Störfallbeauftragte muss gemäß 5. BImSchV (Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte) über praktisches und theoretisches Wissen verfügen. In diesem staatlich anerkannten Lehrgang erwerben Sie die in § 7 Nr. 2 der 5. BImSchV geforderten fachlichen Kenntnisse, die für Ihre Aufgaben als Störfallbeauftragter erforderlich sind. Unsere langjährig erfahrenen Sachverständigen, Rechtsanwälte und Fachdozenten aus der freien Wirtschaft vermitteln Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Themen informativ und praxisnah und bereiten Sie so bestens auf Ihre künftigen Aufgaben vor.