Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) sind verpflichtet, regelmäßig und mindestens einmal jährlich unterwiesen zu werden. Diese jährliche Unterweisung dient der Auffrischung sicherheitsrelevanter Kenntnisse, der Sensibilisierung für elektrische Gefährdungen sowie der Erfüllung der Unterweisungspflicht nach DGUV Vorschrift 1 und den einschlägigen DIN‑VDE‑Regelwerken.
Die Jährliche Unterweisung für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) richtet sich gezielt an Mitarbeitende, die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft Arbeiten im elektrotechnischen Umfeld ausführen. Unternehmen erhalten damit eine strukturierte, nachvollziehbare und dokumentierbare Pflichtunterweisung.
Hinweis: Für den reibungslosen Betriebsablauf insbesondere in größeren Unternehmen empfehlen wir, die
Jahresunterweisung EuP als Inhouse-Schulung zu buchen. So erfüllen Sie die Unterweisungspflicht für alle Mitarbeitenden und stellen sicher, dass sämtliche Fachkräfte auf demselben aktuellen Wissensstand sind, während betriebsspezifische Gefahrenschwerpunkte und Risiken besonders adressiert werden. Wir beraten Sie dazu gern.