Elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) sind Mitarbeitende ohne elektrotechnische Ausbildung, die in vielen Betrieben regelmäßig im Umfeld elektrischer Anlagen und Betriebsmittel tätig sind.
Damit diese Tätigkeiten sicher, verantwortungsvoll und regelkonform ausgeführt werden können, ist eine Qualifizierung zur Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EUP) gemäß DGUV Vorschrift 3 erforderlich.
Der
Grundlehrgang für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EuP) vermittelt Nicht‑Elektrikern die notwendigen elektrotechnischen Grundkenntnisse, um Gefährdungen durch elektrischen Strom zu erkennen, Risiken richtig einzuschätzen und unterstützende Tätigkeiten
unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft sicher auszuführen.
Der Lehrgang ist praxisnah aufgebaut und orientiert sich an den Anforderungen aus Unfallverhütungsvorschriften, VDE‑Regelwerk und Betriebssicherheitsrecht. Ziel ist es, den Teilnehmenden Handlungssicherheit im Arbeitsalltag zu geben – ohne elektrotechnische Ausbildung, aber mit klaren fachlichen Grenzen.
Ziel des Seminars
Ziel des Seminars ist es, die Teilnehmenden zur
Elektrotechnisch unterwiesenen Person (EUP) zu qualifizieren. Nach Abschluss des Lehrgangs verfügen diese über:
- grundlegende Kenntnisse der Elektrotechnik
- Verständnis für elektrische Gefährdungen und Schutzmaßnahmen
- Klarheit über Aufgaben, Rechte und Grenzen einer EUP
- Sicherheit bei unterstützenden Tätigkeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln