- Kompakte Unterweisung für Elektrofachkräfte nach DGUV Vorschrift 1
- Regelmäßig aktualisierte Schulungsinhalte
- Neue Regularien und Vorschriften auf einen Blick
- Rechtssichere Dokumentation durch Teilnahmebescheinigung von TÜV SÜD
- Teilnahme in Präsenz oder online möglich
Jährliche Unterweisung für Elektrofachkräfte (EFK)
Wiederkehrende Jahresunterweisung nach DGUV Vorschrift 1 und DIN VDE für EFK
Seminar 1 Tag Präsenz / Live Online DE
Ihre Vorteile
Inhalte im Überblick
- Organisieren der Elektrosicherheit im Unternehmen
- Elektrosicherheitsstruktur im Unternehmen
- Verantwortung von VEFK und EFK
- Betrieb elektrischer Anlagen
- Verantwortungsbereiche
- Gefährdungsbeurteilung
- Gefährdungen durch elektrischen Strom
- Gefährdungsarten
- Möglichkeiten der Vorbeugung & Vermeidung
- Verhalten nach einem Stromunfall
- Koordination des Fehlerstromschutzes in elektrischen Anlagen
- Erfahrungsaustausch
Abschluss
Teilnahmevoraussetzungen
Wichtige Hinweise
Zielgruppe
Trainer
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Sie haben Fragen zu unseren Leistungen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Häufige Fragen zur Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte
Wie oft muss eine Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 unterwiesen werden?
Eine Elektrofachkraft gemäß DGUV Vorschrift 3 muss laut DGUV Vorschrift 1 §4 jährlich unterwiesen werden. Dies gehört zu den in dieser Vorschrift beschriebenen „Grundsätzen der Prävention“ und zum Verantwortungsbereich des Unternehmens.
Wer darf Elektrofachkräfte unterweisen?
Die Unterweisung von Beschäftigten ist grundsätzlich eine Pflicht des Arbeitgebers. Er kann sie auf geeignete Personen mit Weisungsbefugnis übertragen. Bei Unterweisungen zu elektrotechnischen Gefährdungen und fachlichen Inhalten muss die Durchführung jedoch durch eine fachkundige Elektrofachkraft erfolgen; auch eine verantwortliche Elektrofachkraft kann diese Aufgabe wahrnehmen. Die Unterweisung muss regelmäßig, an die Gefährdungen angepasst und dokumentiert erfolgen. Deshalb wird empfohlen, die Jahresunterweisung für Elektrofachkräfte rechtssicher über ein Bildungsangebot der TÜV SÜD Akademie zu absolvieren, welche ausschließlich fachlich und didaktisch geeignete Fachdozent*innen einsetzt.
Kann eine Unterweisung für Elektrofachkräfte auch online erfolgen?
Ja, eine Unterweisung für Elektrofachkräfte kann auch online erfolgen. An der TÜV SÜD Akademie können Sie entsprechende Termine für die Teilnahme an einem Live-Online-Training oder ein E-Learning buchen.
Was ist der Unterschied zwischen Belehrung und Unterweisung für Elektrofachkräfte?
Im Arbeitsschutz ist die Unterweisung der maßgebliche Begriff: Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und muss arbeitsplatzbezogen erfolgen. Sie umfasst die Vermittlung von Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Aktualisierungen zu Regularien sowie Anweisungen zum sicheren Arbeiten, ggf. ergänzt durch praktische Übungen.
Eine Belehrung dagegen wird meist als reine Information oder Hinweis verstanden und reicht allein nicht aus, um die Anforderungen an eine Unterweisung zu erfüllen. In der Praxis ist die Belehrung daher Teil der Unterweisung, ersetzt diese jedoch nicht.
Ist ein gelernter Elektriker eine Elektrofachkraft?
Nein, ein Berufsabschluss im elektrotechnischen Bereich macht eine Person nicht automatisch zur Elektrofachkraft (EFK).
Als Elektrofachkraft gilt nur, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, seiner Kenntnisse und Erfahrungen sowie seiner Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. Diese Definition ist u. a. in der DGUV Vorschrift 3 sowie in DIN VDE 0105-100 und DIN VDE 1000-10 festgelegt.
Eine abgeschlossene elektrotechnische Berufsausbildung ist dabei in der Regel die Grundlage für die Qualifikation, reicht jedoch allein nicht aus. Entscheidend sind zusätzlich praktische Erfahrung, aktuelle Fachkenntnisse sowie die konkrete Tätigkeit im jeweiligen Arbeitsgebiet.
Ob eine Person im konkreten Fall als Elektrofachkraft eingesetzt werden kann, ist vom Unternehmer zu beurteilen; diese Aufgabe wird in der Praxis häufig an eine verantwortliche Elektrofachkraft übertragen, insbesondere wenn der Unternehmer selbst keine Elektrofachkraft ist.