Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) sind verpflichtet, mindestens einmal jährlich unterwiesen zu werden. Diese jährliche Unterweisung dient der Auffrischung sicherheitsrelevanter Kenntnisse, der Sensibilisierung für elektrische Gefährdungen und der Erfüllung der Unternehmer‑ und Organisationspflichten nach DGUV Vorschrift 1 und DIN VDE.
Mit der Jährlichen Unterweisung für Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten erhalten Unternehmen eine strukturierte und verständliche Pflichtunterweisung, die rechtskonform dokumentiert werden kann und sich gezielt an den Aufgabenbereich der EFKffT richtet.
Hinweis: Für den reibungslosen Betriebsablauf insbesondere in größeren Unternehmen empfehlen wir, die
Jahresunterweisung EFKffT als Inhouse-Schulung zu buchen. So erfüllen Sie die Unterweisungspflicht für alle Mitarbeitenden und stellen sicher, dass sämtliche Fachkräfte auf demselben aktuellen Wissensstand sind, während betriebsspezifische Gefahrenschwerpunkte und Risiken besonders adressiert werden. Wir beraten Sie dazu gern.