1. Was für einen rechtlichen Status hat der TÜV SÜD e.V.?
Der TÜV SÜD e.V. ist ein Idealverein nach § 21 BGB, dessen Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist und der mit Eintragung in das zuständige Vereinsregister Rechtsfähigkeit erlangt hat.
2. In welchem Vereinsregister ist der TÜV SÜD e.V. eingetragen?
Der TÜV SÜD e.V. ist beim Amtsgericht München – Registergericht – im dort geführten Vereinsregister unter der Nummer VR 202666 eingetragen.
3. Was ist der Vereinszweck des TÜV SÜD e.V.?
Vereinszweck des TÜV SÜD e.V. ist, Mensch, Umwelt und Sachgüter vor den nachteiligen Auswirkungen technischer Anlagen oder Einrichtungen aller Art zu schützen sowie die sichere, zweckmäßige und wirtschaftliche Herstellung und Verwendung von technischen Einrichtungen, Betriebs- und Arbeitsmitteln zu fördern. Er berücksichtigt hierbei insbesondere auch Aspekte der Nachhaltigkeit sowie des Klima- und Umweltschutzes: Der TÜV SÜD e.V. erbringt seine Leistungen unabhängig und neutral.
4. Warum hat der TÜV SÜD e.V. dem Aspekt der Nachhaltigkeit in seiner Satzung einen besonderen Stellenwert eingeräumt?
In den verschiedenen Satzungen des TÜV SÜD e.V. ist seit Jahrzehnten neben dem Schutz des Menschen vor nachteiligen Auswirkungen technischer Anlagen auch der Schutz der Umwelt schon immer ein wichtiger Bestandteil des Vereinszwecks und unseres Selbstverständnisses gewesen. Dem Begriff der „Nachhaltigkeit“ kommt jedoch vor dem Hintergrund des Klimawandels eine besondere gesellschaftliche Relevanz zu, da nachhaltiges Wirtschaften ein wesentlicher Baustein ist, um den vielfältigen Herausforderungen des Klimawandels erfolgreich Paroli bieten zu können oder zumindest dessen Auswirkungen erheblich abzumildern. Nachhaltiges Wirtschaften TÜV SÜD bedeutet ökonomische, ökologische sowie soziale Belange immer wieder neu in der täglichen Arbeit gegeneinander abzuwägen und in ein vernünftiges Verhältnis zu bringen. Mit diesem Ansatz und seinen darauf basierenden Dienstleistungen wollen wir unseren Beitrag zu Wohlstand, Umweltschutz und einer nachhaltigen Entwicklung nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Teilen der Welt leisten.
Die Mitgliederversammlung hat daher 2022 eine entsprechende Ergänzung der Vereinssatzung beschlossen und den Aspekt der Nachhaltigkeit, des Klima- und Umweltschutzes, der Bewahrung natürlicher Lebensgrundlagen sowie des schonenden Umgangs mit vorhandenen Ressourcen zu einem wesentlichen Grundsatz bei der Verfolgung des Vereinszwecke erhoben.
5. Ist der TÜV SÜD e.V. gemeinnützig?
Nein. Der rechtliche Status des TÜV SÜD e.V. als Idealverein bedeutet nicht, dass dieser zugleich gemeinnützig ist. Hierzu bedarf es einer gesonderten steuerlichen Anerkennung der zuständigen Finanzbehörde. Die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung einer Körperschaft als gemeinnützig, wie bspw. auch die eines Idealvereins wie dem TÜV SÜD e.V., sind in §§ 51 ff. Abgabenordnung beschrieben. Danach setzt die Anerkennung voraus, dass die Körperschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgt. Nach § 52 AO Abgabenordnung verfolgt eine Körperschaft dann gemeinnützige Zwecke, wenn deren Tätigkeit des Vereins darauf gerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.
6. Zahlt der TÜV SÜD e.V. Steuern?
Der TÜV SÜD e.V. zahlt wie jedes „normale“ Unternehmen Steuern auf seine Erträge und unterliegt unter anderem den üblichen Unternehmenssteuern, z.B. der Körperschafts- und Gewerbesteuer.
Der TÜV SÜD e.V. erstellt jährlich Jahresabschlüsse, die von einem durch die Mitgliederversammlung (MGV) bestellten Wirtschaftsprüfer geprüft werden. Er gibt zudem jährliche Steuererklärungen ab, die Gegenstand regelmäßiger Betriebsprüfungen durch die zuständigen Finanzbehörden sind.
7. Ist der TÜV SÜD e.V. eine Behörde?
Der TÜV SÜD e.V. ist eine juristische Person des Privatrechts in der Rechtsform eines Vereins und keine staatliche Behörde. Seine Mitarbeiter sind daher auch keine Beamte oder staatliche Angestellte, sondern Beschäftigte eines privaten Unternehmens.
Allerdings hatte der Staat in der Vergangenheit den verschiedenen TÜV – Organisationen zum Teil per Gesetz, zum Teil durch besondere Verwaltungsakte die Wahrnehmung verschiedener öffentlicher Aufgaben, insbesondere auf dem Gebiet der Überwachung von technischen Anlagen und im Kraftfahrwesen, als mit der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben „Beliehene“ übertragen. Im Zuge der fortschreitenden Industrialisierung Deutschlands in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts und damit einhergehenden schweren Unglücksfällen mit Dampfkesseln war dies zunächst insbesondere die Überwachung von Dampf- und Druckbehältern. Hiervon übrig geblieben sind bis heute noch die Untersuchung und Begutachtung von Kraftfahrzeugen nach straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften, wie bspw. wiederkehrende Hauptuntersuchungen, und Prüfungen von Fahrerlaubnisbewerbern. Die hiermit verbunden Dienstleistungen werden im Auftrag des TÜV SÜD e.V. von einer anderen auf dem Gebiet des Kraftfahrzeugwesens tätigen TÜV SÜD Gesellschaft erbracht.
8. Welches sind die Mitglieder des TÜV SÜD e.V.?
Der TÜV SÜD e.V. hat aktuell ca. 10.000 Mitglieder. Diese spiegeln die ganze Bandbreite von Unternehmen und Unternehmern in Deutschland wieder. Diese reicht von kleinen und größeren Handwerksbetrieben sowie mittelständischen Unternehmen bis hin zu international tätigen Großkonzernen, die sich alle dem Vereinszweck des TÜV SÜD e.V. verbunden fühlen und diesen unterstützen. Darüber hinaus können auch natürliche Personen unter diesen Voraussetzungen die Mitgliedschaft im TÜV SÜD e.V. erlangen. Über die Aufnahme eines Vereinsmitglieds entscheidet die Geschäftsführung mit Zustimmung des Vorsitzenden des Verwaltungsrates. Mitglieder des Verwaltungsrates und des Gesellschafterausschusses sind kraft Zugehörigkeit zu dem jeweiligen Gremium Mitglieder des TÜV SÜD e.V..
9. Wie viele Stimmen hat jedes Mitglied in der Mitgliederversammlung?
Jedes Mitglied hat eine Stimme in der MGV. Abwesende Mitglieder können sich jedoch durch ein anderes Mitglied in der MGV vertreten lassen, wobei die Vertretungsbefugnis durch ein Mitglied auf höchstens 10 weitere Mitglieder beschränkt ist. Dies bedeutet, dass die Stimme jedes Mitglieds von der Gewichtung gleich ist und es Mehrfachstimmrechte, z.B. für Großunternehmen nicht gibt.
10. Wird für die Mitgliedschaft ein Mitgliedsbeitrag erhoben?
Die Mitgliedschaft im TÜV SÜD e.V. ist eine „ideelle“ Mitgliedschaft und getragen vom Gedanken der Unterstützung des Vereinszwecks durch seine Mitglieder. Die Mitgliedschaft ist, soweit die MGV nicht anderweitiges beschließt, beitragsfrei.
11. Sind die Mitglieder am Vereinsvermögen des TÜV SÜD e.V. beteiligt?
Die Vereinsmitglieder sind nach den Regelungen der Vereinssatzung weder während ihrer Mitgliedschaft noch nach ihrem Ausscheiden aus dem TÜV SÜD e.V. am Vereinsvermögen beteiligt.
12. Was passiert bei Auflösung des TÜV SÜD e.V.?
Die Auflösung des Vereins kann nur durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen, der einer 3/4 – Mehrheit der anwesenden oder vertretenen Mitglieder bedarf. Der Mitgliederversammlung obliegt ferner die Entscheidung, ob nach Erfüllung aller Verpflichtungen verbleibende Vermögen dann einem neu zu bildenden TÜV, der Gesamtheit der TÜV oder gemeinnützigen Zwecken auf technisch-wissenschaftlichem Gebiet oder einem neuen wirtschaftlichen Unternehmen – gegebenenfalls unter Beteiligung der Mitglieder – zuzuführen ist.
13. In welchem Verhältnis steht der TÜV SÜD e.V. zur TÜV SÜD AG?
Der Verein hat im Zuge der Entflechtung und Ausgliederung seiner operativen Tätigkeiten auf die TÜV SÜD AG und deren Konzerngesellschaften in den 90‘er Jahren als Gegenleistung sämtliche Aktien an der TÜV SÜD AG erhalten und wurde damit alleiniger Aktionär der TÜV SÜD AG. Er hat diese Aktien und die damit verbundenen Aktionärsrechte 1996 an die TÜV SÜD Gesellschafterausschuss GbR (Gesellschafterausschuss) übertragen, die in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts errichtet wurde. Der Gesellschafterausschuss ist seitdem alleiniger juristischer Eigentümer der Beteiligung an der TÜV SÜD AG und Inhaber aller auf den Namen lautender Stückaktien der TÜV SÜD AG.
Der TÜV SÜD e.V. war ursprünglich allein im Innenverhältnis am Vermögen des Gesellschafterausschusses beteiligt und vereinnahmte infolgedessen nach Abzug der Kosten des Gesellschafterausschusses die gesamte jährliche Dividende der TÜV SÜD AG. Wirtschaftlicher Eigentümer war daher zunächst allein der TÜV SÜD e.V. Mit der Gründung der TÜV SÜD Stiftung im Jahr 2009 durch den TÜV SÜD e.V. übertrug dieser mit Zustimmung seiner MGV 25,1% des wirtschaftlichen Eigentums an den Aktien der TÜV SÜD AG an die TÜV SÜD Stiftung (Stiftung). Seitdem ist die TÜV SÜD Stiftung mit 25,1% neben dem Verein mit 74,9% im Innenverhältnis unter den Gesellschaftern des Gesellschafterausschuss an dessen Vermögen und mittelbar am Aktienkapital der TÜV SÜD AG beteiligt. Verein und Stiftung partizipieren entsprechend ihrer Beteiligung an den Dividendenausschüttungen der TÜV SÜD AG.
Dem Gesellschafterausschuss gehören neben dem TÜV SÜD e.V. und der TÜV SÜD Stiftung mindestens vier und höchstens sieben weitere Gesellschafter an, sodass Verein und Stiftung keinen beherrschenden Einfluss auf den Gesellschafterausschuss haben. Der Gesellschafterausschuss kann dadurch unabhängig von Verein und Stiftung seinen nachfolgend beschriebenen Gesellschaftszweck erfüllen.
14. Welche Aufgabe und Funktion hat die TÜV SÜD Gesellschafterausschuss GbR?
Zweck des Gesellschafterausschusses ist das Halten und Verwalten der – im Innenverhältnis unter den Gesellschaftern dem TÜV SÜD e.V. und der TÜV SÜD Stiftung zuzurechnenden – aktienrechtlichen Beteiligung an der TÜV SÜD AG.
Er dient zudem Verein und Stiftung unter gleichberechtigter Beteiligung der übrigen Gesellschafter als Plattform zur Diskussion und wechselseitigen Abstimmung der jeweiligen Interessen im Hinblick auf die Wahrnehmung der Aktionärsrechte des Gesellschafterausschusses an der TÜV SÜD AG.
15. Welche Aufgabe und Funktion hat die TÜV SÜD Stiftung?
Die TÜV SÜD Stiftung wurde durch den Verein mittels Stiftungsakt im Jahr 2009 als gemeinnützige Stiftung des Privatrechts zum Zwecke der Förderung von Wissenschaft und Forschung, Bildung und Erziehung, des Umweltschutzes und der Unfallverhütung errichtet.
Neben einem Grundstockvermögen von 100.000 € hat der Verein bei der Errichtung auch eine Beteiligung von 25,1% am Vermögen des Gesellschafterausschusses – und das dadurch entsprechend vermittelte wirtschaftliche Eigentum an 25,1% aller vom Gesellschafterausschuss an der TÜV SÜD AG gehaltenen Aktien – an die Stiftung übertragen. Ändert sich das Grundkapital der TÜV SÜD AG, so bleibt die Stiftung – im Innenverhältnis unter den Gesellschafter – immer mit mindestens 25,1% am gesamten Aktienkapital und allen Stimmrechten der TÜV SÜD AG beteiligt. Sie ist damit Garant der Unabhängigkeit von TÜV SÜD.
16. Hat der TÜV SÜD e.V. Zugriff auf das Vermögen der TÜV SÜD Stiftung?
Mit Errichtung der Stiftung und Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht ist die Stiftung als eigene Rechtsperson unwiderruflich Eigentümerin der an sie übertragenen Vermögenswerte geworden. Sie hat weder Eigentümer noch Mitglieder noch Gesellschafter. Das Vermögen der Stiftung ist jedwedem Zugriff des Vereins (und Dritter) entzogen und darf nur für deren satzungsmäßige gemeinnützige Zwecke verwendet werden.