Gemäß der Satzung des TÜV SÜD e.V. (Verein) können Mitglieder des Vereins werden:
Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich zu beantragen. Über die Aufnahme entscheidet die Geschäftsführung mit Zustimmung des VR-Vorsitzenden.
Die Rechte und Pflichten des Mitglieds beginnen mit dem Tag der Aufnahme. Die Mitgliedschaft endet, wenn der Austritt erklärt worden oder wenn ein Ausschluss erfolgt ist; bei natürlichen Personen endet sie zudem mit deren Tod.
Jedes Mitglied hat Sitz und Stimme in der MGV.
Kein Mitglied hat während seiner Mitgliedschaft oder nach seinem Ausscheiden Ansprüche auf das Vermögen des Vereins oder auf Rückzahlung von etwaig gezahlten Beiträgen, Einlagen oder Vergütungen irgendwelcher Art. Finanzielle Verpflichtungen des Mitglieds gegenüber dem Verein werden durch Beendigung der Mitgliedschaft nicht aufgehoben.
Derzeit hat der TÜV SÜD e.V. ca. 10.000 Mitglieder. Der Großteil der Mitglieder sind Unternehmen und Firmen aus dem Kundenkreis der TÜV SÜD Gruppe und umfasst die ganze Bandbreite von gewerblich tätigen Klein- und Mittelstandsunternehmen bis hin zu international tätigen Großkonzernen.