Organe des TÜV SÜD e.V.
Gemäß der Satzung des TÜV SÜD e.V. (Verein) sind die Organe des Vereins:
- die Mitgliederversammlung
- der Verwaltungsrat
Mitgliederversammlung (MGV)
Die ordentliche MGV findet alljährlich möglichst in den ersten 6 Monaten eines Geschäftsjahres statt. Sie wird durch den Vorsitzenden des Verwaltungsrates einberufen. Dieser führt auch den Vorsitz in der MGV.
Regelmäßige Punkte der Tagesordnung der MGV sind unter anderem:
- Bericht über die Tätigkeit des Vereins im abgelaufenen Geschäftsjahr
- Vorlage des Jahresabschlusses sowie des Berichts des Wirtschaftsprüfers für das abgelaufene Geschäftsjahr
- Entlastung des Verwaltungsrats
- Wahlen zum Verwaltungsrat
- Bestellung von Wirtschaftsprüfern:
Jedes Mitglied hat in der MGV eine Stimme. Jedes Mitglied kann sich in der MGV durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Schriftliche Vollmacht ist erforderlich. Ein Mitglied kann höchstens zehn weitere Mitglieder vertreten.
Über jede MGV wird eine Niederschrift erstellt, die vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
Verwaltungsrat (VR)
Der VR ist gesetzlicher Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Er nimmt alle Aufgaben wahr, die weder der MGV noch der Geschäftsführung zugewiesen sind.
Der VR vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich, wobei die Vertretung gemeinschaftlich durch 2 VR-Mitglieder erfolgt.
Die VR-Mitglieder werden von der MGV gewählt. Die Wahl erfolgt für die Zeit bis zur Beendigung der ersten MGV nach Ablauf des vierten Geschäftsjahres, das auf die Bestellung des Mitglieds folgt; das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet. Die MGV kann bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen. Eine Wiederwahl ist zulässig. Die Amtszeit eines VR-Mitglieds endet ungeachtet dessen mit Beendigung der ersten ordentlichen Mitgliederversammlung nach Vollendung seines 75. Lebensjahrs.
Der VR wählt aus seiner Mitte einen Vorsitzenden sowie einen stellvertretenden Vorsitzenden. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Der VR kann einem vom Konzernbetriebsrat der TÜV SÜD AG vorgeschlagenen Belegschaftsvertreter, das Recht zur Teilnahme an den Sitzungen des VR ohne Stimmrecht einräumen (Gastmitglied).
Der VR ist insbesondere zuständig für:
- die Bestimmung von Zeitpunkt und Tagesordnung von MGV
- die Bestellung, Abberufung und Entlastung der Mitglieder der Geschäftsführung, Benennung des Sprechers der Geschäftsführung, Erlass einer Geschäftsordnung für die Geschäftsführung sowie Abschluss und Beendigung der Anstellungsverträge mit den Geschäftsführern einschließlich der Festlegung einer Vergütung
- die Feststellung des Jahresabschlusses
- die Feststellung des Voranschlages für das neue Geschäftsjahr
- den Vorschlag zur Festsetzung der von der Mitgliederversammlung zu beschliessenden Mitgliedsbeiträge, soweit solche erhoben werden sollen
- den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, soweit hierzu im Hinblick auf die laufende Immobilienbetreuung nicht die Geschäftsführung durch den Verwaltungsrat ermächtigt wurde
- Angelegenheiten, die eine wesentliche Vermögensänderung des Vereins herbeiführen
- die Gründung und Liquidation von unmittelbaren Beteiligungsgesellschaften
- Maßnahmen, die zu einer Veränderung der unmittelbaren oder mittelbaren Beteiligungsquote an der TÜV SÜD AG führen, auch wenn sie nicht zu einer wesentlichen Vermögensänderung führen oder führen können, einschließlich der Veräußerung und Belastung von Aktien an der TÜV SÜD AG
- alle die TÜV SÜD Gesellschafterausschuss GbR (GA) betreffenden Angelegenheiten, insbesondere die Stimm- und Gesellschafterrechte einschließlich des Vorschlags geeigneter aufzunehmender Gesellschafter sowie
- alle sonstigen in der Satzung der Beschlussfassung des VR zugewiesenen Angelegenheiten.