Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) verlangt in § 9 Absatz 1 Nummer 3, dass verantwortliche Personen in Entsorgungsfachbetrieben über fachliche Kenntnisse verfügen müssen. Unser staatlich anerkannter Fachkundelehrgang vermittelt Ihnen als Verantwortlichen das nötige fachliche Wissen. Unsere Experten unterrichten Sie umfassend über die einzuhaltenden abfallrechtlichen Vorschriften und geben Ihnen wertvolle Anleitungen für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen in Ihren betrieblichen Ablauf. Nach erfolgreicher Teilnahme an diesem Lehrgang erwerben Sie den vorgeschriebenen Fachkundenachweis gemäß § 9 Absatz 1 Nummer 3 EfbV, mit dem Sie bestens informiert die Ihnen übertragenen, verantwortungsvollen Aufgaben übernehmen können.
Aufgrund unseres modularen Lehrgangsaufbaus erhalten Sie zusätzlich den Fachkundenachweis gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AbfAEV (Anzeige- und Erlaubnisverordnung).
Benötigen Sie zusätzlich die Qualifikation
Betriebsbeauftragter für Abfall?
Wenn ja, empfehlen wir Ihnen die Veranstaltung „Betriebsbeauftragter für Abfall - Fachkundelehrgang gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV“:
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Mit diesem Lehrgang erwerben Sie aufgrund unseres modularen Lehrgangsaufbaus neben dem Fachkundenachweis gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 AbfBeauftrV zusätzlich den Fachkundenachweis gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV und den Fachkundenachweis gemäß § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AbfAEV.