Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) verlangt in § 59, dass der Arbeitgeber Betriebsbeauftragte für Abfall ernennen muss, das heißt schriftlich beauftragte und dafür geschulte Personen, die den Betreiber beraten und Kontrollfunktionen ausüben. Der Beauftragte erstattet dem Betreiber jährlich einen schriftlichen Bericht über die getroffenen und beabsichtigten Maßnahmen.
In diesem Lehrgang erwerben Sie die in § 9 Absatz 1 Nummer 3 der Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) in Verbindung mit § 60 Absatz 3 KrWG geforderten fachlichen Kenntnisse, die Sie für Ihre Aufgaben als Betriebsbeauftragter für Abfall benötigen. Gemeinsam mit unseren Experten erarbeiten Sie praxisbezogen die Themen, die für die Umsetzung der rechtlichen Vorgaben im Abfallbereich in Ihrem Unternehmen erforderlich sind. Integriert sind die angrenzenden Bereiche wie Lagerung und Beförderung von Abfällen sowie insbesondere die Gefahrgutvorschriften, mit denen Sie konfrontiert werden. Auch die Haftung des Einzelnen und des Unternehmens im Entsorgungsbereich sowie die Verantwortlichkeiten werden Ihnen erläutert. Durch die praxisgerechte Vermittlung der Inhalte sind Sie in der Lage, das Erlernte unmittelbar in Ihrem beruflichen Umfeld anzuwenden.
Aufgrund unseres modularen Lehrgangsaufbaus erhalten Sie zusätzlich den Fachkundenachweis gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 3 EfbV (Entsorgungsfachbetriebeverordnung) und § 5 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 AbfAEV (Anzeige- und Erlaubnisverordnung).