Die europäische Verordnung über
In-vitro-Diagnostika ((EU) 2017/746-IVDR) regelt das
Inverkehrbringen von IVD-Produkten auf dem
europäischen Markt sowie deren Marktüberwachung, sie gilt seit dem 26. Mai 2022. Für Hersteller, Bevollmächtigte, Importeure und Händler gelten deutlich strengere Anforderungen als bisher. Auch Benannte Stellen sind betroffen, ebenso Gesundheitseinrichtungen wie medizinische Labore, die Inhouse-Produkte herstellen und verwenden (Artikel 5 Absatz 5 IVDR). Eine bestehende
CE-Kennzeichnung nach der Richtlinie 98/79/EG (IVDD) reicht nicht aus, um Ihre Produkte dauerhaft am Markt zu halten. Langfristig müssen alle Produkte die IVDR vollständig erfüllen. Im Seminar erfahren Sie, für welche Produkte Übergangsbestimmungen gelten und wie Sie die zusätzliche Zeit strategisch nutzen können.
Besonders weitreichend ist die regelbasierte Risikoklassifizierung. Sie bestimmt das anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren. Für einen Großteil der In-vitro-Diagnostika muss erstmals eine Benannte Stelle einbezogen werden.
Welche weiteren
Anforderungen stellt, die IVDR an Ihr Unternehmen, und wie setzen Sie diese in der Praxis um? Welche Auswirkungen hat die
IVDR auf die nationale Gesetzgebung? Teilnehmende erhalten einen systematischen Überblick über die zentralen Inhalte der IVDR und aktuelle Informationen zu den neuesten regulatorischen Entwicklungen.
Bringen Sie gern Ihre eigenen Fragen mit, wir greifen sie im Seminar auf.
Profitieren Sie vom kompakten Wissenstransfer, meistern Sie die regulatorischen Herausforderungen der IVDR in Ihrem Unternehmen und sichern Sie nachhaltig einen rechtskonformen Marktzugang für Ihre In-vitro-Diagnostika.