Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen, ihre Nachhaltigkeitsinformationen nach einheitlichen europäischen Standards zu berichten. Grundlage hierfür sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Sie legen fest, welche wesentlichen Nachhaltigkeitsinformationen Unternehmen identifizieren, erfassen und im Nachhaltigkeitsbericht offenlegen müssen.
Mit der Veröffentlichung der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1563 im Amtsblatt der Europäischen Union am 21. September 2026 hat die Europäische Kommission die Simplified ESRS verabschiedet. Die überarbeiteten Standards sehen deutlich schlankere Berichtspflichten vor und sollen die praktische Umsetzung der Nachhaltigkeitsberichterstattung erleichtern, ohne die grundlegenden Ziele der CSRD aufzugeben.
In diesem Seminar erhalten Sie einen praxisorientierten Überblick über die Anforderungen der ESRS E1, E5, S1 und G1 und deren Bedeutung für die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie erfahren, welche Vorgaben sich aus den Standards für Ihr Unternehmen ableiten lassen und wie Sie diese effizient in bestehende Strukturen und Prozesse integrieren können.
Gemeinsam mit unseren FachexpertInnen erarbeiten Sie eine praxisnahe Vorgehensweise für die Umsetzung der Berichtsanforderungen. Dabei erfahren Sie, welche Daten Sie künftig benötigen, wie Sie diese systematisch erfassen und dokumentieren und wie Sie sie in die Nachhaltigkeitsberichterstattung integrieren können.