Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) haben sich weiterentwickelt. Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1563, die am 21. September 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, wurden die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) vereinfacht. Die neuen Standards sehen deutlich schlankere Berichtspflichten vor, ohne die grundlegenden Ziele der Nachhaltigkeitsberichterstattung aufzugeben.
Für Unternehmen bedeutet dies: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird strukturierter und fokussierter, bleibt aber eine anspruchsvolle Aufgabe. Entscheidend ist, die für das eigene Unternehmen relevanten Nachhaltigkeitsthemen zu erkennen, ihre Wesentlichkeit systematisch zu beurteilen und daraus die für die Berichterstattung erforderlichen Informationen und Daten abzuleiten.
In unserem Basisseminar erhalten Sie einen fundierten Überblick über die aktuellen Anforderungen an den Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD und ESRS. Sie lernen, welche Bedeutung die doppelte Wesentlichkeit hat und wie sich relevante Auswirkungen, Risiken und Chancen für das eigene Unternehmen und entlang der Wertschöpfungskette identifizieren lassen.
Darüber hinaus beschäftigen wir uns damit, welche Informationen und Daten für die Nachhaltigkeitsberichterstattung benötigt werden. Sie erhalten Anhaltspunkte dafür, welche Daten und Prozesse in Ihrem Unternehmen möglicherweise bereits vorhanden sind und wo zusätzliche Informationen, Zuständigkeiten oder Strukturen aufgebaut werden müssen.
So schaffen Sie eine belastbare Grundlage für die weitere Vorbereitung: Am Ende des Seminars können Sie die aktuellen Anforderungen besser einordnen, wesentliche Nachhaltigkeitsthemen für Ihr Unternehmen systematisch analysieren und konkrete nächste Schritte auf dem Weg zu einem Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD ableiten.