• 600+ Seminarthemen
  • 130.000+ Teilnehmende jährlich
  • Erfahrene Fachreferenten
  • +49 89 5791 2388
DE

Kurse im Bereich Laserschutz

Unsere Laserschutzkurse richten sich sowohl an Hersteller von Laseranlagen als auch an Mitarbeitende aus Industrie und Forschung, Kliniken, Arztpraxen sowie Kosmetikstudios, in denen Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 betrieben werden. Kompakt und praxisnah qualifizieren wir Sie zum Laserschutzbeauftragten nach OStrV und TROS für die Laserklassen 3R, 3B und 4 und bieten Ihnen den erforderlichen Auffrischungskurs an.
1 - 4 von 4 Ergebnisse
StandardsortierungStandardsortierungProdukt A-ZProdukt Z-AProduktNr. absteigendProduktNr. aufsteigend
  1. Laserschutz

    Aktualisieren Sie Ihr Wissen als Laserschutzbeauftragter

    • Seminar
    • 1 Tag
    • Präsenz / Live Online
    • DE
  2. Laserschutz

    Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten auch für umfangreiches Laserschutzmanagement

    • Seminar
    • 2 Tage
    • Präsenz / Live Online
    • DE
  3. LaserschutzNeu

    Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten für eingeschränkte Laseranwendung (maximal bis Klasse 3 B)

    • Seminar
    • 1 Tag
    • Präsenz / Live Online
    • DE
4 von 4 Produkten angezeigt

Kurse Für Laserschutzbeauftragte und Laserschutz mit Zertifikat für die Laserklassen 3R, 3B, 4

Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars erhalten Sie ein anerkanntes Zertifikat der TÜV SÜD Akademie.

 

Sie verfügen als Laserschutzbeauftragter bereits über die erforderliche Fachkunde? Mit unserem eintägigen Aktualisierungskurs für Laserschutzbeauftragte bringen Sie Ihr Fachwissen auf den neuesten Stand.

 

Bitte beachten Sie, dass die DGUV die bisherige Ausbildung zum 31.12.2021 zurückgezogen hat (DGUV Grundsatz 303-005).

 

Antworten auf alle wichtigen Fragen zur Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten nach OStrV und TROS finden Sie in unserem White Paper oder in unseren FAQs. Hier finden Sie viele nützliche Informationen rund um das Thema Laserstrahlung und die entsprechenden Vorschriften.

Arzt

White Paper Laserschutz

Die Stellung des Laserschutzbeauftragten im Unternehmen nach Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung OStrV (Stand 2016) sowie die TROS Laserstrahlung (Juli 2018).

HIER DOWNLOADEN UND ÜBERBLICK BEHALTENHIER DOWNLOADEN UND ÜBERBLICK BEHALTEN

FAQ | Häufig gestellte Fragen zum Laserschutz

Sie haben Fragen rund um den Laserschutzbeauftragten nach OStrV und TROS? Hier finden Sie Antworten.

Was ist die TROS?

Die TROS Laserstrahlung bildet die technischen Regeln im Bereich der Laserstrahlung zur OStrV. Diese Technische Regel dient dem Schutz der Beschäftigten vor direkten Gefährdungen der Augen und der Haut durch Laserstrahlung am Arbeitsplatz und behandelt auch den Schutz vor Gefährdungen durch indirekte Auswirkungen. 

 

Die TROS Laserstrahlung gilt für Laserstrahlung im Wellenlängenbereich zwischen 100 nm und 1 mm. Die aktuelle Ausgabe der TROS Laserstrahlung vom Juli 2018 (GMBl. 2018 S. 962 [Nr. 50-53] (21.11.2018)) hat zu einigen Anpassungen geführt, so dauert die Schulung im medizinischen Bereich nunmehr 2 Tage.

Was ist die BGV B2?

BGV B2 ist die Kurzbezeichnung für die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Unfallverhütungsvorschrift Laserstrahlung. BGV B2 – ist jetzt die DGUV 11. Bei Benutzung eines Lasers der Klasse 3B und 4 (nach EN 60825-1) bzw. 3b und 4 (nach DIN VDI 0837) muss ein Laserschutzbeauftragter vom Unternehmer schriftlich bestellt werden. Der Unternehmer kann diese Aufgabe auch selbst übernehmen. Grundlage für die Bestellung ist § 6 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift. Die Mitgliederversammlung der DGUV hatte bereits 2012 den Unfallversicherungsträgern die Außerkraftsetzung der Unfallverhütungsvorschrift „Laserstrahlung“ (DGUV Vorschrift 11) empfohlen. Einzelne BGs sind dieser Empfehlung mittlerweile nachgekommen.

Achtung!

Nach geltendem deutschen Recht ist ein Laserschutzbeauftragter bereits ab Laserklasse 3R zu bestellen.

Wann muss ein Laserschutzbeauftragter bestellt werden?

OStrV § 5 besagt, der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Gefährdungsbeurteilung, die Messungen und die Berechnungen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen.

§5 (2) Vor der Aufnahme des Betriebs von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 hat der Arbeitgeber, sofern er nicht selbst über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügt, einen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen.

Der Laserschutzbeauftragte muss über die für seine Aufgaben erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die fachliche Qualifikation ist durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang nachzuweisen und durch Fortbildungen auf aktuellem Stand zu halten. Der Laserschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber

 

  1. bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach § 3,
  2. bei der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen nach § 7 und
  3. bei der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern nach Satz 1.

 

Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Laserschutzbeauftragte mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen. Der Laserschutzbeauftragte und die fachkundige Person können, müssen jedoch nicht, dieselbe Person sein. Beachten Sie hierbei auch den Abschnitt Fachkundige Person! Ebenso empfehlenswert ist die Durchsicht der Berufsgenossenschaftliche Vorgaben und unfallverhütungsspezifische Vorgaben wie z. B. DGUV (Siehe auch: Weitere Laserspezifische Regelungen).

Wie viele Laserschutzbeauftragte braucht ein Unternehmen?

Hier gibt die TROS Auskunft in Kapitel 5.3 – jedoch keine klaren Vorgaben:Für die Überwachung des sicheren Betriebs von Laser-Einrichtungen sind erforderlichenfalls mehrere Laserschutzbeauftragte zu bestellen.

Folgende Punkte können die Bestellung mehrerer Laserschutzbeauftragter erfordern:

 

  • Komplexität der Aufgabenstellung (z. B. wechselnde Aufbauten, häufige Justierung, Einsatz von Fremdfirmen, unterschiedliche Fachbereiche u. a. in Krankenhäusern, mobiler Einsatz von Lasern)
  • Schichtarbeit, Vertretung bei Abwesenheit
  • mehrere Betriebsorte mit Laser-Einrichtungen
  • Anzahl der Laser-Einrichtungen mit hoher Gefährdung (z. B. hohe optische Leistung, Strahlengang nicht sichtbar)

 

Unsere Empfehlung ist es, dass der Arbeitgeber die individuelle Situation in dem Unternehmen bewertet sowie eine Risikobewertung vornimmt, insbesondere auch unter der Betrachtung von Urlaubs-/Krankheitszeiten.

Welche Stellung nimmt ein Laserschutzbeauftragter im Unternehmen ein

Zu beachten ist, dass die OStrV zum 24. Oktober 2017 aktualisiert wurde, wodurch die Stellung des Laserschutzbeauftragten im Betrieb eine deutliche Aufwertung erfahren hat. Nach der aktuellen Fassung der OStrV 2017 unterstützt der Laserschutzbeauftragte den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, der Durchführung der notwendigen Schutzmaßnahmen und der Überwachung des sicheren Betriebs von Lasern.

Wie muss ein Laserschutzbeauftragter bestellt werden?

Der Laserschutzbeauftragter ist schriftlich vom Arbeitgeber zu bestellen. Mit der Bestellung überträgt der Arbeitgeber ihm auch konkrete Aufgaben, Befugnisse (z. B. zur Abschaltung der Laser-Anlage bei festgestellten Mängeln) und Pflichten im Hinblick auf den Schutz vor Laserstrahlung. Sind mehrere Laserschutzbeauftragte bestellt, sind durch den Arbeitgeber die Zuständigkeitsbereiche (z. B. zeitlich/ räumlich) der einzelnen Laserschutzbeauftragten klar abzugrenzen. Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und für die Durchführung von Schutzmaßnahmen verbleibt beim Arbeitgeber.

Was bedeutet dies für die Bestellung eines Laserschutzbeauftragten nach OStrV?

Im Idealfall bestellt der Arbeitgeber einen leitenden Angestellten zum Laserschutzbeauftragten, der aufgrund seiner Stellung im Betrieb bereits in verantwortlicher Position ist und Weisungsbefugnis gegenüber den Mitarbeitern besitzt. Soll ein Mitarbeiter ohne Vorgesetztenstatus zum Laserschutzbeauftragten bestellt werden, so hat der Arbeitgeber diesem in der Bestellung die entsprechenden Befugnisse und Verantwortung für seine Tätigkeit als Laserschutzbeauftragter zu übertragen. Das heißt, eine eindeutige arbeitsrechtliche Regelung der Stellung des Mitarbeiters in seiner Funktion als Laserschutzbeauftragter ist in diesem Fall unbedingt erforderlich.

Welche Voraussetzungen muss ein Teilnehmer mitbringen?

Um Laserschutzbeauftragte*r zu werden, ist vorauszusetzen, dass der Teilnehmende

 

  • entweder über eine abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Berufsausbildung
  • oder über eine vergleichbare, mindestens zweijährige Berufserfahrung, verfügt.

 

Dies steht jeweils in Verbindung mit einer zeitnah ausgeübten beruflichen Tätigkeit an entsprechenden Laser-Einrichtungen der Klassen 3R, 3B bzw. 4.

Der Laserschutzbeauftragte hat an einem entsprechenden Lehrgang teilgenommen, die Abschlussprüfung bestanden und besitzt einen Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme. Er erhält seine Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme (mind. alle 5 Jahre) an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen (Aktualisierungskurs für Laserschutzbeauftragte) auf aktuellem Stand. (Weiterführende Informationen finden Sie im Kapitel 5.1 TROS)

Wie wird man Laserschutzbeauftragter?

In Bezug auf die Schulung des Laserschutzbeauftragter ist zu beachten, dass ein Kurs ausgewählt wird, der Fachkenntnisse nach OStrV und TROS Laserstrahlung vermittelt. Dieser Laserschutzkurs muss auch erfolgreich abgeschlossen werden, d. h. eine bestandene schriftliche Prüfung.

Zwei Schulungen zum Laserschutzbeauftragten sind möglich:

 

Wie sieht die Prüfung zum Laserschutzbeauftragten aus?

Die Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen. Gemäß TROS 5.2 werden folgende Anforderungen an eine Prüfung gestellt:

 

  1. Die Prüfung ist am Ende des Kurses in Form eines Multiple-Choice-Tests zu stellen.
  2. In der Regel gilt die Prüfung als bestanden, wenn mindestens 70% der Fragen richtig beantwortet wurden.
  3. Werden weniger als die geforderten 70%, aber mindestens 50% der Fragen aus der schriftlichen Prüfung richtig beantwortet, wird durch eine erfolgreiche mündliche Prüfung das Lehrgangsziel erreicht.

 

Der Teilnehmer, der mit Erfolg an diesem Kurs teilgenommen hat, hat die Fachkenntnisse als Laserschutzbeauftragter gemäß OStrV und TROS Laserstrahlung.

Welche Tätigkeiten muss ein Laserschutzbeauftragter durchführen?

An Arbeitsplätzen mit Laser-Einrichtungen der Klassen 3R, 3B oder 4 unterstützt der Laserschutzbeauftragte durch seine Fachkenntnisse den Arbeitgeber bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung, sowie bei der Festlegung und Durchführung von Schutzmaßnahmen. Der Laserschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber u. a. bei der Überwachung des sicheren Betriebs der in seinem Zuständigkeitsbereich vorhandenen Laser-Einrichtungen durch regelmäßige Kontrollen der Schutzmaßnahmen. Der Laserschutzbeauftragte arbeitet mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen. (Weitere Hinweise hierzu finden Sie in der TROS 5.1)

Was muss ein Laserschutzbeauftragter nach BGV B2 und nach DGUV Vorschrift 11 beachten?

Bereits amtierende Laserschutzbeauftragte, die noch nach BGV B2 oder nach DGUV Vorschrift 11 bestellt wurden, müssen sich spätestens, wenn die Unfallverhütungsvorschrift zurückgezogen wurde, vom Arbeitgeber neu nach OStrV bestellen lassen. Dabei müssen ihre Aufgaben, Pflichten, Befugnisse und Verantwortung genau in der Bestellung definiert sein.

Bereits seit der Zeit vor der OStrV eingesetzte oder beauftragte Laserschutzbeauftragte, die noch keinen entsprechenden Lehrgang besucht haben, sollten schnellst möglich zur Schulung geschickt werden, um den Vorgaben der Verordnung zu genügen und sicher zu agieren. Auch sollte eine ältere Bestellung im Hinblick auf die aktuelle Rechtslage überprüft werden.

Sollte der Laserschutzbeauftragte einen Kurs zur Erlangung der Sachkunde nach DGUV Vorschrift 11 bzw. BGV B2 besucht haben, so ist gemäß dem zurzeit in Ausarbeitung befindlichen DGUV Grundsatz vorgesehen, dass er innerhalb einer Übergangsfrist von fünf Jahren eine entsprechende Fortbildung zu absolvieren hat.

Achtung!

Es ist auch bei erfahrenen Laserschutzbeauftragten darauf zu achten, dass die Fachkenntnisse nach OStrV und nach TROS Laserstrahlung vermittelt werden und dass der Laserschutzkurs erfolgreich mit einem Zertifikat abgeschlossen werden muss.

Welche Aktualisierungsfristen nach TROS sind zu beachten?

Laserschutzbeauftragte, die nur nach der DGUV Vorschrift 11 (BGV B2) bzw. DGUV Vorschrift 12 (GUV-V B2) geschult worden sind, müssen sich bis zum 31.12.2021 (lt. DGUV Grundsatz 303-005) gemäß OStrV und TROS „Laserstrahlung“ qualifizieren. Dazu besuchen Sie bitte die LSB Kurse mit Prüfung – für allgemeine Laseranwendungen (2 Tage) für ein umfängliches Lasersicherheitsmanagement oder gff. den Kurs Laserschutzbeauftragter nach OStrV und TROS – Anwendungen für Vermessung (1 Tag). 

Gelten für die DACH-Region die gleichen Richtlinien?

In Österreich und der Schweiz gelten im Grundsatz die gleichen Inhalte, in der Ausführung und Handhabung aber durchaus abweichende Regularien.

Ich schätze die kompetente Betreuung durch die TÜV SÜD Akademie und habe schon mehrere Seminare besucht. Der Referent hat mich mit seinem Wissen im Bereich Laserschutz sehr überzeugt.

Christian Lenz

Fachkraft für Arbeitssicherheit, Beinbauer Group

Produktsuche wurde durchgeführt. Es werden 4 von 4 Produkte angezeigt